Zum Inhalt springen

Schulbücher/ Hinweise/ Zentrale Abschlussprüfungen 10

Aus Wikibooks

< Abstellraum Im Bundesland Nordrhein-Westfalen, gibt es seit dem Schuljahr 2006/2007 die so genannten zentralen Abschlussprüfungen oder auch ZAP beziehungsweise ZP10 genannt. Diese Prüfungen werden in schriftlicher Form abgelegt und fließen zu fünfzig Prozent in die Note auf dem Abschlusszeugnis ein und bestimmen so auch den Erwerb der Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe (FOR). Geprüft werden die Fächer Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache die seit dem fünften Schuljahr unterrichtet wurde, das ist fast ausnahmslos Englisch. Die Fragen werden nicht von den Fachlehrern individuell angefertigt, sondern wurden zentral vom Ministerium festgelegt, sie stützen sich auf die Lehrpläne der Klassen 5 bis 10.

Vor den Prüfungen

[Bearbeiten]

Hauptsächlich werden vor den Prüfungen die Vornoten ermittelt, sie bestehen aus den gesamten Leistungen des Schülers in dem zu prüfenden Fach. Die Vornoten fließen zu fünfzig Prozent in die Note der Prüfungsarbeit mit ein.

Am Prüfungstag

[Bearbeiten]

Vor einer zu schreibenden Prüfung ist unterrichtsfrei!

Die Prüfungen beginnen an den jeweiligen Prüfungsterminen immer um 9.10, wobei die Prüfungsunterlagen erst um 9 Uhr dem Aufsichtsführenden Fachlehrer zu kommen gelassen werden.

Während der Prüfung

[Bearbeiten]

Während der Prüfung gelten besondere Regeln:

  • Es dürfen KEINE Multimediageräte, wie MP3-Player, Handy, Walk- und Diskman´s, Laptops (und so weiter) mitgeführt und benutzt werden, sonst ist die abgelegte Prüfung ungültig und wird mit ungenügend bewertet. Die alleinige Mitführung gilt als ein Täuschungsversuch.
  • Taschen und Schulrucksäcke werden befinden sich während der Prüfung nicht bei dem Schüler, alles was nicht in der Prüfung verwendet wird, muss in den vorderen Teil des Prüfungsraumes gebracht werden, um Täuschungen vorzubeugen.
  • Toilettengänge werden protokolliert und sind immer erst ab dem zweiten Prüfungsteil erlaubt, weil der erste Prüfungsteil als leicht zu kopieren und fälschen gilt, aufgrund seines Fragschemas, einem Fragebogen. Längere Toilettengänge werden als täuschungsverdächtig gewertet.
  • Der Schüler darf kein eigenes Schreibpapier verwenden, da sonst Täuschungsverdacht besteht. Die Schule stellt den Schülern grundsätzlich mindestens drei Kanzleibögen/ Klausurbögen (DIN A3)zur Verfügung, diese würden von der Schule abgestempelt und müssen nur noch vom Schüler längs gefalzt werden und mit seinen persönlichen Daten: Name, Klasse, Datum versehen werden. Es empfiehlt sich die Klausurbögen durchzunummerieren, aber nur die, die auch genutzt werden, gleiches gilt für die Daten.
  • Nicht benutzte Klausurbögen werden den Aufsichtführenden Lehrer zurückgegeben, ohne irgendwelche Beschriftungen, da die Bögen in einer anderen Prüfung wieder verwendet werden können, gegebenenfalls sogar noch in folge Jahre. Auch beugt man mit der Abgabe der Bögen, Schülern die Möglichkeit in folge Jahren eine Täuschung vor.
  • Während der Prüfung darf sich nur das verwendete Schreibmaterial befinden. Federmappen werden in die Schultasche zurückgelegt.

Fächerspezifische Hinweise

[Bearbeiten]
  • In dem zweiten Teil der Deutschprüfung, den Wahlaufgeben, muss man sich für eine der beiden gegebenen Aufgeben entscheiden und diese bearbeiten. Man kann ein von der Schule kontrolliertes Wörterbuch verwenden.
  • In der Englischprüfung sind keinerlei Hilfsmittel erlaubt.
  • In der Mathematikprüfung sind ein Taschenrechner, als auch ein von der Schule kontrolliertes Formelblatt erlaubt. Der Taschenrechner wird einen Tag vorher eingesammelt und von dem Mathematiklehrer kontrolliert, besonders wird der Speicher des Taschenrechners auf gespeicherte Formeln durchsucht und das Gehäuse auf Notizen des Schülers, insbesondere Formeln kontrolliert.

Nach der Prüfung

[Bearbeiten]

Nach den Prüfungen findet der Unterricht in normaler Länge statt. Es kann aber sein, dass der Unterricht aufgrund fehlenden Materiales in veränderter Form statt findet.

Nach den Prüfungen

[Bearbeiten]

Die Noten aller Prüfungen werden an einem zuvor festgelegten Termin bekannt gegeben, die Arbeiten selber allerdings werden an diesem Tag nicht ausgehändigt.

Sollte die Vornote mit einer Stunde unterschied zur Note der zentralen Abschlussprüfung stehen, so kann der Schüler eine Nachprüfung anmelden, welche dann nicht in schriftlicher Form durchgeführt wird, sondern in mündlicher Form. Auch hier wurden die Fragen im Voraus von Schulministerium festgelegt wurden. Wird keine Nachprüfung angemeldet, so wird der Mittelwert aus den Noten ermittelt

Nachprüfungen

[Bearbeiten]

Die Nachprüfungen der zentralen Abschlussprüfungen finden zu einem zuvor festgelegten Termin, der vom Schüler beantragt werden muss, in mündlicher Form statt. Die Prüfung läuft nach dem Schema ab, dass der Schüler eine Aufgabe oder Situation in schriftlicher Form bekommt und zu dieser hinterher zum Beispiel Fragen gestellt bekommt oder zum Beispiel das zuvor gezeigte beschreiben.

Es kommt nicht auf das Fach an, das geprüft wird! Alle Fächer: Deutsch, Englisch, Mathematik haben das selbe Schema!