Schwimmen mit Kindern & Jugendlichen/ Aufsichtspflicht
Ein Sonderfall liegt bei bekannt beeinträchtigten Personen vor, welche auf gleicher Ebene wie Kinder einer absoluten Aufsichtspflicht unterliegen. Um diese Personengruppe geht es hier jedoch nicht.
Besonderheiten bei Kindern
[Bearbeiten]Kinder bedürfen einer erhöhten Aufsichtspflicht. Das bedeutet, dass ein Kind vor allem im nicht als Schwimmanlage ausgewiesenen Bereichen rund um die Uhr durch einen oder mehrere Erwachsene überwacht und angeleitet werden muss, wenn es im Wasser spielt. Im abgegrenzten Schwimmbad mit vorhandener Bademeisterei ist dies jedoch für die Aufsichtsperson reduziert (die Schwimmaufsicht hat die Augen auch nicht immer überall). Der Schwimmvorgang sollte – vor allem im Meer – so stattfinden, dass ein Kind parallel auf gleicher Höhe zur Aufsichtsperson schwimmt. Diese muss Eingreifen können, wenn das Kind doch unerwartet Probleme bekommt. Kinder dürfen in Hotel-/Clubanlagen nur in Begleitung durch Aufsichtspersonen die Anlage verlassen, andernfalls muss dies verboten werden. Stellen sie sicher, dass Weisungen vom Kind eingehalten werden.
Besonderheiten bei Jugendlichen
[Bearbeiten]Jugendliche (Alter 14 - 16 Jahre, auch Teenies genannt) unterliegen zwar auch einer Aufsichtspflicht, jedoch kann diese bei bekannter Verwantwortlichkeit gegebenenfalls lockerer gehandhabt werden. Besonders wenn eine gegenseitige Kontrolle durch eine Gruppe möglich ist.