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Segelflug: Ausbildung

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Theorie

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Wenn man einen Führerschein machen will, muss man eine Theorie-Prüfung ablegen. Ähnlich verhält es sich beim Segelflugschein. Wer den Schein in der Tasche haben will, der muss erstmal die Theorie-Prüfung bestehen. Anders als beim Führerschein muss man in der Fliegerei acht Fächer bestehen:

  • Meteorologie
  • Navigation
  • Flugleistung
  • Flugplanung
  • Betriebliche Verfahren
  • Allgemeine Luftfahrzeugkunde
  • Grundlagen des Fliegens
  • Luftrecht
  • Funksprechzeugnis
  • Menschliches Leistungsvermögen

Das hört sich auf den ersten Blick ziemlich schwierig an, allerdings ist die Prüfung für jeden angehenden Piloten eine lösbare Aufgabe. Sofern man Mitglied eines Segelflugvereins ist, wird meist außerhalb der Flugsaison theoretischer Unterricht angeboten. Dieser ist in fast allen Vereinen kostenlos, es sei denn, der Verein veranstaltet den Theorie-Unterricht nicht selbst. In diesem Fall findet der Unterricht meist bei einem anderen Verein gegen einen kleinen Unkostenbeitrag statt.

Den Unterricht, der sich vom Unterricht in der Schule grundsätzlich unterscheidet, gestalten Fluglehrer. Es wird ein Ausbildungsnachweis ausgestellt, auf dem steht, wie viele Unterrichtsstunden absolviert wurden und welche Flug- Stunden, Übungen und Prüfungen bestanden sind.

Ein Buchtipp: „Flug ohne Motor“ von Winfried Kassera

Praxis

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Um mit der Ausbildung zu beginnen, muss man mindestens 14 Jahre alt sein. Anfangs fliegt man natürlich mit dem Fluglehrer, bis man die vereinsinterne A-Prüfung bestanden hat (erster Alleinflug). Es ist aber möglich, wenn man den Antrag stellt, ab 13 zu fliegen, wenn man mindestens 50 kg wiegt und die nötige Reife aufweist.

Bei der Ausbildung wird ein Doppelsitzer benutzt, in dem der Flugschüler von Anfang an vorne sitzt, der Fluglehrer hinten. Anfangs wird man meistens noch nicht selber steuern, sondern nur die Hand am Steuerknüppel halten während der Fluglehrer die Flugmanöver fliegt, damit man ein Gefühl für das Fliegen bzw. Steuern bekommt. Somit bekommt man allmählich das Gefühl für das Flugzeug. Langsam wird man selber den Flugablauf übernehmen. Es ist nicht unbedingt einfach eine Kurve zu sauber fliegen oder den Horizontalflug perfekt hinzubekommen. Bis zum Erhalt des Scheines müssen mindestens 100 Starts absolviert werden und die Bestätigung für A,B,C-Prüfung und eines 50-Kilometer-Flugs von einem Fluglehrer ausgestellt werden. Diese Prüfungen werden vereinsintern geregelt, das heißt, es sind keine amtlichen Prüfer erforderlich. Die A-Prüfung ist, wie schon erwähnt, der erste Alleinflug (genauer: die ersten drei allein geflogenen Platzrunden). Die B- und die C-Prüfungen bezeichnet man als den zweiten Ausbildungsabschnitt und beinhalten weitere Übungen, welche die Flugtechniken verfeinern (z. B. Thermikflug).

Nach der C-Prüfung folgt der dritte Ausbildungsabschnitt. Dieser umfasst Überlandeinweisungen, Außenlandeübungen, die amtliche theoretische Prüfung und meistens auch den Erhalt des BZFs. Zusammenfassend wird man auf den 50 Kilometer Flug vorbereitet.

Abschließend muss man noch die praktische Prüfung bestehen und der Schein ist in Besitz des Piloten.

Welche Voraussetzungen gefordert sind.