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Sicherheit bei optischer Strahlung/ Arbeitnehmerschutz/ Allgemeinbeleuchtung

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Ausgangssituation

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Da grundsätzlich jede Exposition künstlicher optischer Strahlung am Arbeitsplatz bewertet werden muss und keine "White-list" existiert, gilt die Evaluierungspflicht auch für Allgemeinbeleuchtung am Arbeitsplatz. Es lässt sich allerdings vermuten, dass hier die Gefährdung bei vorgesehener Anwendung gering bis vernachlässigbar ist, da sonst seit der Erfindung der Glühbirne schon Auswirkungen sichtbar geworden wären. Im allgemeinen ist bei Lampen und Leuchten, die für Beleuchtungszwecke eingesetzt werden, derzeit keine Angabe darüber enthalten, ob und wieviel UV-Strahlung emittiert wird. Von vornherein auszuschließen ist es jedenfalls nicht. Da die Hersteller weder Risikogruppen noch die Bestrahlungsstärken Eeff und EUVA angeben, ist daher im Zweifelsfall eine Abschätzung für eine Gefährdungsbeurteilung notwendig. Die Angabe dieser beiden Messwerte für einen definierten Abstand wäre eine große Hilfe für die im Arbeitnehmerschutz tätigen Personen.

Relevante Grenzwerte

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Von allen Expositionsgrenzwerten, die nach der EU-Richtlinie 2006/25/EG am Arbeitsplatz einzuhalten sind, sind hier lediglich jene für UV relevant.

UVeff UV-A BLH RTH RTHnoVIS IRAuge IRHaut
! !
Infrarot - IR
Die Grenzwerte für Infrarot können ausgeschlossen werden, da durch die Beleuchtung eine Hitzebelastung bis an die Schmerzgrenze stattfinden müsste, um die Expositionsgrenzwerte zu erreichen. Blitzlampen, welche eine Grenzwertüberschreitung erreichen könnten, kann man für Allgemeinbeleuchtung ausschließen.
Sichtbares Licht - VIS
Solange man eine (Absolut-)Blendung vermeidet, bleibt man jedenfalls unter den Grenzwerten für sichtbares Licht[1]. Daher kann bei Beachtung dieser einfachen "Blendregel" die Gefährdung durch sichtbares Licht ausgeschlossen werden.

Sollte man trotzdem länger in eine Quelle mit hohem Blauanteil (Kaltweiß, blaue LED, ...) schauen, so könnte es zu einer Überschreitung des Blaulichtgrenzwertes kommen. Dies fällt aber nicht mehr unter bestimmungsgemäße Verwendung.

Ultraviolett - UV

Da der Mensch kein Sensorium für die UV-Belastung besitzt, kann er die Gefahr nicht abschätzen. Es ist daher bei Lampen der Beweis zu erbringen, dass keine relevante UV-Emission vorhanden ist bzw. eine Emission, die bei vorhersehbarem Verhalten die Expositionsgrenzwerte innerhalb von 8 Stunden einhält. Dies kann geschehen über:

  • die Angabe der Risikogruppe (RG), wobei RG 0 oder 1 jedenfalls sicher sind
  • die Angabe, dass die Lampe kein UV emittiert (z. B. bei LED's für Beleuchtungszwecke)
  • die Angabe der UV-Emission in einem bestimmten Abstand über die Bestrahlungsstärken Eeff und EUVA. Dabei müssen diese Bestrahlungsstärken an der Position des Arbeitnehmers für 8 Stunden folgende Bedingugnen einhalten:
    • Eeff < 1,04 mW/m2
    • EUVA < 347 mW/m2

Lux-Grenzwerte (Luxmeter-Methode)[2]

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Grundsätzlich emittieren gleiche Lampentypen ein qualitativ gleiches Spektrum. Das Spektrum unterscheidet sich im wesentlichen nur durch die Intensität (Bestrahlungsstärke) von dem einer anderen Lampe. Das Verhältnis von UV-Strahlung zu sichtbarem Licht ist je Lampentyp charakteristisch. Da Luxmeter weit verbreitet sind, kann über die Bestimmung der Beleuchtunsstärke Eν [lx] mittels eines Umrechnungsfaktors U auf die UV-Emission geschlossen werden. Damit wird eine Gefährdungsbeurteilung für die UV-Strahlung nur mittels Luxmeter und Kenntnis des Lampentyps möglich.
Die gleiche Vorgangsweise kann gewählt werden, wenn man den Blaulicht-Grenzwerte EB einhalten möchte. Bei Blaulicht "sieht" man schon die Bestrahlungsstärke und man ist stark geblendet. Bei Blendfreiheit ist keine Gefahr aus dem Blaulicht gegeben. Es kann aber auch hier eine Abschätzung mittels Luxmeter und U-Faktor erfolgen.

UV
Grundsätzlich gibt es zwei Grenzwerte, die die Sicherheit bei UV behandeln. Heff ist ein sog. bewerteter Grenzwert, der für Haut und Augen gilt. HUVA hingegen ist ein unbewerteter Grenzwert, der für die Augen gilt. Dementsprechend gibt es für die Beurteilung der Einhaltung dieser beiden Grenzwerte aus der Beleuchtungsstärke auch zwei Umrechungsfaktoren Ueff und UUVA. Der Umrechnungsfaktor Ueff wird manchesmal auch als USλ bezeichnet.
Blaulicht
Für Blaulicht gibt es einen U-Faktor UB. Mit Hilfe dieses Faktors kann aus der Beleuchtungsstärke auf die blaulichtbewertete Bestrahlungsstärke geschlossen werden. Allerdings ist die Beurteilung nach der Blendung hier einfacher und zielführend, da am Arbeitsplatz ohnehin Blendungen vermieden werden sollen.

Die Abschätzung über ein Luxmeter ist ausreichend genau. Die Abweichungen liegen bei max. 10%[3] Die Luxmeter funktioniert auch, wenn mehrere Leuchten gleichen Typs vorhanden sind. Dann findet diese Mehrfachexposition ihren Niederschlag in der Beleuchtungsstärke und somit wiederum in der Beurteilung der UV-Strahlung über U-Faktoren. Die Beurteilung einer Mehrfachexposition unterschiedlicher Lampentypen ist nicht möglich.
Beurteilt wird jene Position, die man mit dem Luxmeter misst. Dies sind also typischerweise die kleinsten Distanzen von Haut und Augen zur Lampe.

Situationsabhängige Evaluierung

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Abstand 20 cm ("Wartungssituation")

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Die Beurteilung der Lampe in einem Abstand von 20 cm ist ein konservativ angenommenes Szenario, welches z. B. bei Wartungs- und Reinigungstätigkeiten auftreten kann. Die Messung bei einem Abstand von 20 cm ist außerdem in der IEC 62471 vorgesehen. Bevor man darangeht, eine Beurteilung der Lampe in 20 cm Abstand vorzunehmen, sollte man überlegen, ob die Lampe in dieser Situation überhaupt eingeschaltet werden soll.

  • Unkritische Lampentypen:
    • Glühlampe
    • Kompaktleuchtstofflampen ("Energiesparlampen")
    • LED
    • Natriumdampflampe
  • Potentiell kritische Lampentypen:
    • Quecksilberdampflampe
    • Halogenmetalldampflampe
    • Quarzhalogenlampe (Halogenglühlampe)
      • Haut: ab P = 500 W kritisch
      • Augen: im Abstand von 20 cm jedenfalls kritisch
    • Leuchtstoffröhre (gering kritisch)

500 lx-Abstand ("Normale" Beleuchtungssituation)

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Der 500 lx-Abstand ist jener Abstand, bei dem die Lampe 500 lx Beleuchtungsstärke erreicht. D. h., bei sehr hellen Lampen wird dieser Abstand groß sein, bei weniger hellen Lampen eher kleiner. Die Bestimmung der Gefährdung bei 500 lx, also bei variablen Distanzen, macht Sinn, weil die Beleuchtung für eine Arbeitssituation eben anhand der Beleuchtungsstärke eingestellt wird. Diese Vorgangsweise beschreibt also die normle Beleuchtungssituation.
In dieser "normalen" Beleuchtungssituation gibt es im Gegensatz zum 20 cm-Abstand keine kritischen Lampentypen aufgrund der Emission der Lampen selbst. Die Situation je nach Lampentyp ist:

Quecksilberdampflampe
Die Quecksilberdampflampe hat von allen Lampentypen die höchste UV-Emission. Der Grenzwert Heff kann in 8 Stunden durchaus erreicht werden. D. h. die Lampe ist noch zulässig. Der Grenzwert HUVA wird in rund 6 Stunden erreicht. Allerdings bedeutet dies, dass man 6 Stunden in die Lampen schauen muss, wovon nicht auszugehen ist. Das Auge wird bei Blendfreiheit nur von reflektierter Strahlung getroffen. Diese ist, vor allem im Bereich von UV, deutlich geringer als die direkte Strahlung. Daher ist auch dieser Lampentyp sicher bei blendfreier Montage.
Halogenmetalldampflampen
Dieser Lampentyp muss aufgrund der Explosionsgefahr in einem geschlossenen Gehäuse betrieben werden. In diesem Zustand besteht kein Risiko hinsichtlich der UV-Emission. Selbst bei vergessener Abdeckscheibe werden die Grenzwerte nicht überschritten.
Quarzhalogenlampen
Quarzhalogenlampen für Beleuchtungszwecke könne den Grenzwert Heff geringfügig unterschreiten, wenn die Abdeckscheibe fehlt. Die maximalen Aufenthaltsdauern lagen beim 500 lx-Abstand bei rund 7 Stunden und mehr. Daher ist auf auf die vorhanden Abdeckscheibe zu achten.

Zusammenfassung

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Nachfolgend eine Übersicht für die Gefährdungsbeurteilung von Lampen:

  • Welche Arbeitsplatzsituation liegt vor?
    • Normale Beleuchtungssituation (500 lx)
      • Sichtkontrolle, ob Abdeckscheibe vorhanden ist.
        • Abdeckscheibe intakt: Sicher. ♦
        • Offene Leuchte (Abdeckscheibe nicht vorhanden):
          • Ist der Außenkolben defekt?
            • Nein: Sicher. ♦
            • Ja: Lampentausch!
    • Montage- oder Wartungssituation (20 cm)
      • Ist es überhaupt notwendig, die Lampe bei der Tätigkeit eingeschaltet zu haben?
        • Nein: Sicher. ♦
        • Ja:
          • Gehört die Lampe zu einem der kritischen Lampentypen (Quecksilberdampflampe, Halogenmetalldampflampe, Quarzhalogenlampe (Halogenglühlampe), ev. Leuchtstoffröhre)?
            • Nein: Sicher. ♦
            • Ja: Genauere Analyse notwendig (Herstellerangaben, Messung) ♦

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass für die normale Beleuchtungssituation eine Sichtkontrolle der Lampen ausreicht, um sie einfach und fundiert analysiert zu haben. Bei kurzen Abständen sind die kritischen Lampentypen einer genaueren Analyse zu unterziehen. Ergibt sich daraus eine Grenzwertüberschreitung, so sind Maßnahmen zu ergreifen.

Maßnahmen

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Ergibt die Gefährdungsanalyse eine Überschreitung der Grenzwerte, dann sind Maßnahmen zu setzen.

  • Normale Beleuchtungssituation
    • Bei normaler Beleuchtungssituation ist auf die Blendfreiheit des Arbeitsplatzes zu achten.
  • Wartungssituation (Kleiner Abstand zw. Lampe und Person)
    • Für kritische Lampen gilt:
      • Unterweisung der Mitarbeiter
      • PSA für Augen und Haut

Verweise

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Referenzen

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  1. AUVA-Report Nr. 52: Gefährdung durch optische Strahlung - Sichtbare und infrarote optische Strahlung - VIS-IR; Marko Weber, Karl Schulmeister, Emmerich Kitz, Helmut Brusl
  2. Gefährdungsermittlung bei Beleuchtung: Lux-Grenzwerte für UV- und sichtbare Strahlung; Karl Schulmeister, Alfred Buberl, Marko Weber, Georg Vees, Helmut Brusl, Emmerich Kitz; NIR 2011
  3. AUVA-Report Nr. 55a: Optische Strahlung - Ultraviolett-Strahlungsemission von Beleuchtung; Karl Schulmeister, Alfred Buberl, Marko Weber, Helmut Brusl, Emmerich Kitz