Sicherheit bei optischer Strahlung/ Physik

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Physikalische Grundlagen optischer Strahlung[Bearbeiten]

Wellenlänge
Die  Wellenlänge λ charakterisiert bei sichtbarem Licht die Farbe des Lichtes. Bei UV- und IR-Strahlung, welches vom menschlichen Auge nicht wahrgenommen werden kann, bestimmt es den örtlichen Abstand von einem Wellenberg zum nächsten in einem Augenblick. Alternativ könnte man auch die Frequenz der Welle nennen, dies ist aber bei  optischer Strahlung nicht üblich.
Übliche Einheiten (bei optischer Strahlung): [nm], [µm] (entspricht Frequenzen von [PHz], [THz])
Frequenz
Die  Frequenz f charakterisiert die Schwingungen der Welle pro Sekunde an einem bestimmten Ort. Sie ist invers zur häufig verwendeten Wellenlänge.
Übliche Einheiten: [MHz], [GHz], [THz]
Zusammenhang Wellenlänge-Frequenz
c =  Lichtgeschwindigkeit (~ 3·108 m/s)

Einteilung nach Wellenlängen[Bearbeiten]

Optische Strahlung umfasst den Wellenlängenbereich von 1 nm - 1.000.000 nm, wobei in der Praxis der Bereich von 180 nm - 3.000 nm relevant ist. Folgende Einteilung gliedert die optische Strahlung:

  • 1 nm - 400 nm: UV - Ultraviolett
    • 180 nm - 280 nm: UV-C
    • 280 nm - 315 nm: UV-B
    • 315 nm - 400 nm: UV-A
  • 380 nm - 780 nm: Sichtbares Licht
    • violett
    • blau
    • indigo
    • grün
    • gelb
    • orange
    • rot
  • 780 nm -1.000.000 nm: IR - Infrarot
    • 780 nm - 1.400 nm: IR-A
    • 1.400 nm - 3.000 nm: IR-B
    • 3.000 nm - 1.000.000 nm: IR-C

Einteilung in der Lasertechnik[Bearbeiten]

In der Lasertechnik wird der sichtbare Teil des Spektrums definiert als:

  • 400 nm - 700 nm: Sichtbares Licht
  • 700 nm -1.000.000 nm: IR - Infrarot
    • 700 nm - 1.400 nm: IR-A

Der Grund dafür liegt darin, dass die Lasertechnik aus einem anderen Teil der Normung kommt.