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Sicherheit bei optischer Strahlung/ Schutzmaßnahmen

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Schutzmaßnahmen

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Wenn Grenzwerte am Arbeitsplatz überschritten werden, so müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen

  1. Technischen Schutzmaßnahmen
  2. Organisatorischen Schutzmaßnahmen
  3. Persönlichen Schutzmaßnahmen

Wichtig ist die Anwendung der Schutzmaßnahmen in der oben angegebenen Reihenfolge. Zuerst sollte man versuchen, mit technischen Maßnahmen die Gefährdung zu beseitigen. Ist dies nicht möglich, so sollte man als zweiten Schritt organisatorische Maßnahmen überlegen. Erst als letzter Schritt, wenn die beiden vorangegangenen zu keinem ausreichenden Schutz geführt haben, sollten persönliche Schutzmaßnahmen getroffen werden. Dies bezeichnet man als das TOP-Prinzip. Der Hintergrund dieses Prinzips ist, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen kollektiv wirken, während die persönlichen Schutzmaßnahmen nur individuell für jene Arbeitnehmer gilt, die eben die PSA tragen. Man kann daher die Schutzmaßnahmen auch sehen als

  1. Kollektive Schutzmaßnahmen (Technische, organisatorische)
  2. Individuelle Schutzmaßnahmen (Persönliche)