Sonographie: Abrechnung

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Abrechnung

GOÄ[Bearbeiten]

Einleitung[Bearbeiten]

Die privatärztliche Abrechnung von Ultraschalleistungen in der  GOÄ ist eine Kunst für sich und Anlaß vieler Streitereien zwischen Ärzten und Kassen. Dabei wäre aus medizinischer Sicht eine Abrechnung je nach Organgebiet am vernünftigsten: Eine Ziffer und ein Preis für ein Organgebiet. Folgende Organgebiete sind sinnvoll.

Sinnvolle Organsysteme[Bearbeiten]

  • Transcranieller Doppler
  • Schilddrüse und Halslymphknoten
  • Carotiden
  • Echokardiografie
  • TEE (Schluckecho)
  • Ultraschall der Pleura und der Lunge
  • Ultraschall der Mamma
  • Bauchultraschall
    • Gynäkologischer Bauchultraschall
    • Urologischer Bauchultraschall
  • Rectaler Ultraschall
  • vaginaler Ultraschall
  • Ultraschall des Hodens
  • Beinvenenultraschall
  • Ultraschall der Beinschlagadern
  • Gelenkultraschall, bzw Weichteilultraschall Arme oder Beine

GOÄ Abrechnungsnummern des Ultraschalls[Bearbeiten]

Da es eine Abrechnung nach der Art Ein Organgebiet entspricht einer Nummer nicht gibt , werden meist zusammenhängende Zahlenketten produziert. Vorsicht ist geboten, wenn mehrere Organe an einem Tag untersucht werden. Dann muß eine Vielzahl von Ausschlußregeln beachtet werden.

Bauchultraschall[Bearbeiten]

1 Organ                               2D                          410
je weiteres Organ                     2D                          420
Leber,Galle,Nieren,Pankreas           2D                          410 + 3*420   

Ein Doppler im Bauch ist realistisch geschätzt in ca 5 % der Fälle notwendig. Eine Farbultraschall ist realistisch geschätzt in ca 10 % der Fälle notwendig.

Wenn also bei jedem Bauchultraschall eine 401 abgerechnet wird, ist dies falsch und entspricht nicht der Untersuchungsrealität.

Die ganz schlauen Abrechner machen es folgendermaßen: Da nur 4 Organe bei einer Untersuchung bezahlt werden, wird der Oberbauch an 2 Tagen untersucht.

1.Tag: 410 (Leber) + 420 (Gallenblase) + 420 (Aorta) + 420 (Vena cava)
2.Tag  410 (Niere rechts) + 420 (Pankreas) + 420 (Niere links) + 420 (Milz)

Das klingt nach Abrechnungstrickserei. Es ist besser ein Kontrollsono zu machen und es abzurechnen, wenn es medizinisch sinnvoll ist.

Wenn man so viele Organe untersucht, kann man auch einen höheren Steigerungsatz wählen und mit einem erhöhten Zeitaufwand begründen.

410 (Leber)*3,5 + 420 (Gallenblase)*3,5 + 420 (Aorta)*3,5 + 420 (Vena cava)*3,5 ( wegen erhöhtem Zeitaufwand) 
+ 420*0 (Niere rechts) + 420*0 (Pankreas) + 420*0 (Niere links) + 420*0 (Milz) + 420*0 (Harnblase)


Die Angabe des Steigerungsfaktors 0 (Null ) ist sinnvoll, dann erkennt man aus der Rechnung, was alles untersucht wurde, aber nicht berechnet wurde.


Wieviel einfacher wäre es, wenn es für den Bauchultraschall eine Ziffer gäbe !

Echokardiografie[Bearbeiten]

Normales Routineecho

Echo (Herzultraschall)   2D und Farbe         424     + 406             64,12 € 
Echo (Herzultraschall)   2D und Farbe         424*2,3 + 406            122,32 € 

Echo + Farbe + CW Doppler

Echo (Herzultraschall)   2D+Farbe+CW-Doppler  424 + 406 + 405               75,74 € 
Echo (Herzultraschall)   2D+Farbe+CW-Doppler  424*2,3+406+405            133,98 €

für Abrechnungskünstler Echo + Farbe + CW Doppler + Frequenzanalyse

Echo 2D+Farbe+CW+Doppler-Frequenz-Spektrum-Analyse  424+406+405+404           90,21 € 
Echo 2D+Farbe+CW+Doppler-Frequenz-Spektrum-Analyse  424*2,3+406+405+404  148,55 €

Die Ziffer 424 ist mit einem Faktor F multiplizierbar. F ist der Steigerungsfaktor 1 bis 2,3 fach, bei Begründung bis 3,5 fach. Die Zuschläge nach den Nummern 404, 405 und 406 sind nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.

Dabei sollte die Farbe immer zum Einsatz kommen, um eine Klappeninsuffizienz zu erkennen: Der CW Doppler wird nicht regelmäßig eingesetzt ( je nach Krankengut in circa 20 - 30 % der Fälle). Eine genaue Frequenzanalyse des CW Dopplers ist schwer zu begründen und je nach Krankengut in ca 5 % der Fälle notwendig. Wobei einem wenige Leute erklären können, wozu so eine Frequenzanalyse eigentlich gut sein soll.

Wenn also bei jedem Echo eine 404 und eine 405 abgerechnet wird, entspricht dies nicht der Untersuchungsrealität.

Echokardiografie + Pleura[Bearbeiten]

Bei Patienten mit dekompensierter Herzinsuffizienz ist die Kombination eines Echos mit dem Sono der Pleura sinnvoll.

Echo 2D+Farbe+CW-Doppler+Doppler-Frequenz-Spektrum-Analyse  410*2,3+424*2,3+406+405  148,55 €
Pleura rechts und links                                     420*2,3 + 420*2,3         21,44 €

Mammasonografie[Bearbeiten]

1.Brust(+regionale Lks) + 2.Brust + Regionale Lymphknoten    418 + 420 + 420

Die Kombination von 410 und 418 ist falsch. Dies steht so in der Nr3 der Allgemeinen Bestimmungen vor dem GOÄ Abschnitt C VI 410 bis 418 sind nicht nebeneinander abrechenbar.

Das erste Organ ist berechnungsfähig nach der Nummer 418 GOÄ (Brustdrüse - gegebenenfalls einschließlich der regionalen Lymphknoten). Werden die Mamma und Axilla links und zusätzlich die Mamma und Axilla rechts geschallt, so kann einmal die Nummer 418 GOÄ (Mamma und regionale Lymphknoten der Axilla links) und zweimal die Nummer 420 GOÄ (Mamma, Axilla rechts) berechnet werden.

siehe http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.108.4144.4245.4963 siehe auch http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=suche&id=46214

Sonografie der Schilddrüse[Bearbeiten]

Bei der Schilddrüse gibt es eine einzelne Ziffer für das Organ. Die Frage bei der Schilddrüse ist, ob die 417 für die rechte und die linke SD, sowie die regionalen Lymphknoten gilt, oder ob über die 420 die einzelnen Organe abgerechnet werden dürfen.

Normale SD

rechte Schilddrüse + Linke Schilddrüse + regionale Lymphknoten  417 

Normale SD

rechte Schilddrüse + Linke Schilddrüse + regionale Lymphknoten  417 + 420 ???

Normale SD

rechte Schilddrüse + Linke Schilddrüse + regionale Lymphknoten  417 + 420 + 420  ???

SD + Farbe ( bei heißem Knoten )

rechte Schilddrüse + linke Schilddrüse + regionale Lymphknoten + Farbe 417 + 420 + 420 + 401 ???

406 geht nicht, da nur als Zuschlag zum Echo erlaubt. siehe 406

SD + Carotiden

rechte Schilddrüse + Halslymphknoten + re Carotis + linke Carotis   417 + 420 + 420 + 420 
zusätzlich Farbe 401 oder pw-Doppler Frequenzanalyse 404

SD + Sono Abdomen

Variante 1: GOÄ-Nrn. 417 (erstes Organ Schilddrüse) + 420 ×3, weitere drei Organe aus dem Bereich Abdomen
Variante 2: GOÄ-Nrn. 410 (erstes Organ Abdomen) + 420 (×3, zum Abdomen gehörig)

Die erste Variante ist besser, weil die Nr. 417 beim Einfachsatz höher bewertet ist als die Nr. 410.

Die Rechnung kann demnach so aussehen

417 * 2,3 fach + 3 * 420 * 2,3fach

SD + Herz

417 + 420(Herz) + 424 Echo + 406 Farbe + 405 CW-Doppler

Beingefäße[Bearbeiten]

GOÄ-Nr.          Kurztext                                     Punkte                    
410              Ultraschalluntersuchung eines Organs         200                       11,66 * 2,3     
420              Ultraschall von bis zu 3 weiteren Organen    3 x 80                    3 x 4,66 * 2,3
644              Extremitätendoppler                          180                       10,49 * 2,3

bessere Alternative

410              (rechte Beckenregion)                        200                       11,66 * 2,3      
420              (li Beckenregion, re. und li Oberschenkel    3 * 80                    3 x 4,66 *2,3
401              (Einfacher Satz )                            400                       23,31 * 1
404              (Einfachsatz)                                250                       14,57 * 1

Nur sollte man dabei überlegen, welche Aussagekraft die Frequenzanalyse gegenüber dem Doppler allein hat.

Carotiden und Vertebralis[Bearbeiten]

Duplex-Sonographie hirnversorgender Gefäße

GOÄ- Nr.         Kurztext                                     Punkte                    1-facher Satz  
-----------------------------------------------------------------------------------------------------
410              Ultraschalluntersuchung eines Organs         200                       11,66  
420              Ultraschall von bis zu 3 weiteren Organen    3 x 80                    3 x 4,66 
                 wenn die Vertebralarterien mitgemacht werden 
645              Doppler hirnversorgender Arterien            650                       37,89

siehe auch

Manche rechnen auch die Carotis interna und die Carotis externa als getrennte Organe ab.

Transkranielle Duplex-Sonographie[Bearbeiten]

GOÄ-Nr.  Kurztext                                             Punkte                    1-facher Satz 
410      Ultraschalluntersuchung eines Organs                 200                       11,66 
420      Ultraschall von bis zu 3 weiteren Organen            3 x 80                    3 x 4,66 
649      Transkranieller Doppler                              650                       37,89

Duplex der Bauchgefäße[Bearbeiten]

Duplex-sonographische Untersuchungen abdomineller Venen oder Arterien

GOÄ-Nr.          Kurztext                                     Punkte                    1-facher Satz 
410              Ultraschalluntersuchung eines Organs         200                       11,66 
420              Ultraschall von bis zu 3 weiteren Organen    3 x 80                    3 x 4,66  
401              Zuschlag Duplex                              400                       23,32  
404              Zuschlag Frequenzspektrumanalyse             250                       14,57 

siehe auch

Gelenk Ultraschall[Bearbeiten]

siehe zb

Stressecho[Bearbeiten]

Das Stressecho wird nach der Analognummer A 629 GOÄ abgerechnet.


Verordnungstext der GOÄ den Ultraschall betreffend[Bearbeiten]

Allgemeine Bestimmungen[Bearbeiten]

1. Die Zuschläge nach den Nummern 401 sowie 404 bis 406 sind nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.

2. Die Zuschläge bzw. Leistungen nach den Nummern 401 bis 418 sowie 422 bis 424 sind je Sitzung jeweils nur einmal berechnungsfähig.

  • Frage: Wie ist dieser Satz zu verstehen ? Heißt das , daß zb die 410 nicht neben der 424 abgerechnet werden darf ?
  • Antwort: Nein, 410 und 424 sind kombinierbar. Aber pro Sitzung nur einmal.

3. Die Zuschläge bzw. Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.

  • Frage: Wie ist dieser Satz zu verstehen ? Heißt das , daß zb die 417 nicht neben der 410 abgerechnet werden darf ?
  • Antwort: Ja, 410 und 417 sind nicht kombinierbar.
  • 417 und 406 sind aber kombinierbar. 417 und 420 sind auch mehrfach kombinierbar zb beim Sono SD + Carotis.

4. Die Leistungen nach den Nummern 422 bis 424 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.

5. Mit den Gebühren für die Zuschläge bzw. Leistungen nach den Nummern 401 bis 424 ist die erforderliche Bilddokumentation abgegolten.

6. Als Organe im Sinne der Leistungen nach den Nummern 410 und 420 gelten neben den anatomisch definierten Organen auch der Darm, Gelenke als Funktionseinheiten sowie Muskelgruppen, Lymphknoten und/ oder Gefäße einer Körperregion. Als Organ gilt die jeweils untersuchte Körperregion unabhängig davon, ob nur Gefäße oder nur Lymphknoten oder Gefäße und Lymphknoten bzw. Weichteile untersucht werden. Die Darstellung des Darms gilt als eine Organuntersuchung unabhängig davon, ob der gesamte Darm, mehrere Darmabschnitte oder nur ein einziger Darmabschnitt untersucht werden.

7. Die sonographische Untersuchung eines Organs erfordert die Differenzierung der Organstrukturen in mindestens zwei Ebenen und schließt gegebenenfalls die Untersuchung unterschiedlicher Funktionszustände und die mit der gezielten Organuntersuchung verbundene Darstellung von Nachbarorganen mit ein.

Einzelne Ziffern 401 - 424[Bearbeiten]

401[Bearbeiten]

Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens -gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung-

    1. P 400
    2. € 23,31

Der Zuschlag nach Nummer 401 ist neben den Leistungen nach den Nummern 406,422 bis 424,644,645,649 und/ oder 1754 nicht berechnungsfähig.


402[Bearbeiten]

402 Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transösophagealer Untersuchung

    1. P 250
    2. € 14,57

Der Zuschlag nach Nummer 402 ist neben den Leistungen nach den Nummern 403 sowie 676 bis 692 nicht berechnungsfähig.

403[Bearbeiten]

Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transkavitärer Untersuchung

    1. P 150
    2. € 8,74

Der Zuschlag nach Nummer 403 ist neben den Leistungen nach den Nummern 402 sowie 676 bis 692 nicht berechnungsfähig.

404[Bearbeiten]

Zuschlag zu Doppler-sonographischen Leistungen bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse -einschließlich graphischer oder Bilddokumentation-

    1. P 250
    2. € 14,57

Der Zuschlag nach Nummer 404 ist neben den Leistungen nach den Nummern 422,423,644,645,649 und/ oder 1754 nicht berechnungsfähig.

Fehler auf einer GOÄ Internetseite[Bearbeiten]

Sehr geehrter Herr xxx! Auf Ihrem Internetangebot zu den GOÄ Ziffern taucht auf folgender Seite ein Fehler auf:

Dort werden auch Eurobeträge mit Steigerungssatz ausgegeben. Euro-Beträge

  • 1-facher Satz: 14,57
  • 2,3-facher Satz: 33,51
  • 3,5-facher Satz: 51,00
  • Standardtarif: 24,77

Dies ist falsch, da die Ziffer 404 nur einfach abgerechnet werden darf.

Die Zuschläge nach den Nummern 401, sowie 404 bis 406 sind nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.

405[Bearbeiten]

Zuschlag zu den Leistungen nach Nummer 415 oder 424 -bei zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler-

    1. P 200
    2. € 11,66

406[Bearbeiten]

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 424 -bei zusätzlicher Farbkodierung (Farbecho) -

    1. P 200
    2. € 11,66

408[Bearbeiten]

Transluminale Sonographie von einem oder mehreren Blutgefäß(en) nach Einbringung eines Gefäßkatheters, je Sitzung

    1. P 200
    2. € 11,66

410 Ultraschalluntersuchung eines Organs #P 200 #€ 11,66 Das untersuchte Organ ist in der Rechnung anzugeben.

412 Ultraschalluntersuchung des Schädels bei einem Säugling oder Kleinkind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr #P 280 #€ 16,32

413 Ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke bei einem Säugling oder Kleinkind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr #P 280 #€ 16,32

415 Ultraschalluntersuchung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge -gegebenenfalls einschließlich Biometrie und Beurteilung der Organentwicklung- #P 300 #€ 17,49

410 Ultraschall ein Organ[Bearbeiten]

Die Nummer 410 ist eine wichtige Ziffer bei der Abrechnung sonografischer Leistungen. Sie wird beim Sono Abdomen zusammen mit der 420, bei der Farbechokardiografie zusammen mit der 424 und 406 abgerechnet. Dabei muß das untersuchte Organ immer im Klartext in der Rechnung angegeben werden.


GOÄ Nr 410  Leistung Ultraschalluntersuchung eines Organs  Punkte 200 
Euro-Beträge 
1-facher Satz:   11,66 
2,3-facher Satz: 26,82 
3,5-facher Satz: 40,81 

Ausschluss:[Bearbeiten]

Neben Nr. 410 sind folgende Nrn. nicht abrechnungsfähig: 412, 413, 415, 417, 418, 435

Abrechnungstipp

  • Neben der 410 sind bis zu 3 weitere Organe: Nr. 420 abrechenbar
  • Die Leistung nach Nr. 410 ist z.B. kombinierbar mit Nr. 1011 und mit dem Check-up nach Nr. 29.
  • Ferner ist Nr. 410 neben Nrn. 401, 402, 403, 404, 405, 406, 420, 424 abrechenbar.

417[Bearbeiten]

Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse

    1. P 210
    2. € 12,24

418[Bearbeiten]

Ultraschalluntersuchung einer Brustdrüse -gegebenenfalls einschließlich der regionalen Lymphknoten-

    1. P 210
    2. € 12,24

420 weitere Organe[Bearbeiten]

Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418,

  • je Organ #P 80
    1. € 4,66

Die untersuchten Organe sind in der Rechnung anzugeben. Die Leistung nach Nummer 420 kann je Sitzung höchstens dreimal berechnet werden.

422[Bearbeiten]

Eindimensionale echokardiographische Untersuchung mittels Time-Motion-Diagramm, mit Bilddokumentation -gegebenenfalls einschließlich gleichzeitiger EKG-Kontrolle-

    1. P 200
    2. € 11,66

423[Bearbeiten]

Zweidimensionale echokardiographische Untersuchung mittels Real-Time-Verfahren (B-Mode), mit Bilddokumentation -einschließlich der Leistung nach Nummer 422-

    1. P 500
    2. € 29,14

424[Bearbeiten]

Zweidimensionale Dopplerechokardiographische Untersuchung mit Bilddokumentation -einschließlich der Leistung nach Nummer 423 -(Duplex-Verfahren)

    1. P 700
    2. € 40,80

Fragen:

  • Darf 424 zusammen mit der 410 abgerechnet werden ?
                Ja! Organ - Aorta
  • Darf 424 zusammen mit der 404 abgerechnet werden ?
                Ja
  • Darf die 424 immer zusammen mit der 404,405,406,410 abgerechnet werden ?
                Ja

Einzelne Ziffern 643 - 649[Bearbeiten]

643 Periphere Arterien-bzw. Venendruck-und/ oder Strömungsmessung #P 120 #€ 6,99

644 Untersuchung der Strömungsverhältnisse in den Extremitätenarterien bzw. -venen mit direktionaler Ultraschall-Doppler-Technik -einschließlich graphischer Registrierung- #P 180 #€ 10,49

645 Untersuchung der Strömungsverhältnisse in den hirnversorgenden Arterien und den Periorbitalarterien mit direktionaler Ultraschall-Doppler-Technik -einschließlich graphischer Registrierung- #P 650 #€ 37,89

649 Transkranielle, Doppler-sonographische Untersuchung -einschließlich graphischer Registrierung- #P 650 #€ 37,89

Experten[Bearbeiten]

Im folgenden sind einige Experten in Sachen goä aufgelistet. Man findet sie im Internet.

  • Pieritz, Anja
  • Heike Junge
  • Dr.Bernhard Kleinken
  • Dr. jur. R. Hess,
  • Dr. med. R. Klakow-Franck,
  • Dr. med. H.-J. Warlo
  • http://www.wer-weiss-was.de
  • Ernst Diel, Leiter des Referats Grundsatzfragen bei der Privatärztlichen Verrechnungsstelle Büdingen

Fragen zur GOÄ werden auch von den Landesärztekammern oder der Bundesärztekammer beantwortet:

Links[Bearbeiten]