Sozialgeschichte von Dresden/ Aktuell
Sozialgeschichte von Dresden/ Aktuell/ Die Lüge vom "öffentlichen" Personennahverkehr (ÖPNV)
Du Glückspilz! 16 Jahre am Kaiserstuhl! Als mittelloser politisch Verfolgter und Ausgebürgerter aus der DDR habe ich es in Endingen/dann Waldkirch von Mitte August 1988 bis zum 22. November 1988 geschafft, mich zu halten ganze drei Monate! Es gab nix: keine Sozialwohnung natürlich (viele, viele Jahre Wartezeiten!!!), keine Sozialhilfe, kein Wohngeld auf die überteuerte Unterkunft für meine Frau und mich (eine Wohnung wäre erheblich billiger gekommen - für uns und erst recht für den Staat!). Wenigstens das Wohngeld habe ich mir erklagt - das kam dann ein Jahr nach unserer Weiterflucht nach Niedersachsen (wo es natürlich auch keine Sozialwohnung gab - bin wieder ganz in die DDR zurückgeflüchtet - über ein paar Jahre Magdeburg nach Dresden ganz in den Osten). BW hat mir sogar in Niedersachsen noch einen Gesichtsverzieher auf den Hals gehetzt: der verzog nur das Gesicht, als ich ihm präsentierte, daß ich mit dem Wohngeld die Unterkunftsschulden längst beglichen hatte: "Dann hole ich mir mein Geld eben von Baden-Württemberg wieder". Steuerverschwendung für die sinnlose Verfolgung eines unschuldigen politisch Verfolgten - eines "Bruders aus dem Osten" LOL. Unfähig und unwillig, eine Sozialwohnung für einen politisch Verfolgten bereit zu stellen (der nach dem Bundesflüchtlingsgesetz bevorzugt hätte versorgt werden müssen), einen dann noch um das Wohngeld betrügen wollen (auch der Versuch ist strafbar - aber die Systemlinge sind ja geschützt - im Gegensatz zum Bürger) und dann noch mit einem GV nachtreten - das ist das reiche BW. Zum Glück kracht dort die Industrie ja nun auch weg. Hoffentlich noch viel, viel mehr. Die Wessis haben hier nach der Wende über die Treuhand fast alles platt gemacht, was Konkurrenz werden könnte. Mit welcher Berechtigung hat sich der Bund unser Volksvermögen und alle Enteignungen von 1945 bis 1949 widerrechtlich unter den Nagel gerissen - meine Frau hätte heute als einziges Enkelkind die Werft in Dresden-Übigau oder zumindest das Gelände! Gleiches Recht für alle! Auch der Westen darf mMn sehr gerne deindustrialisiert werden. Langsam reicht es mal mit der "Gnade der westlichen Geburt". 81 Jahre sind genug!
Michael Welslau
Ja, ich weiß wo das ist ... hab ja dort eine Weile gelebt. Ich hatte mal einen Freund am Kyffhäuser - der hat in der DDR als Berufsschullehrer in Bad Frankenhausen gearbeitet, war aber längst nicht mehr überzeugt --> Dienst nach Vorschrift. So zog er in eines der wenigen Wohnhäuser weit oben im Landschaftsschutzgebiet Kyffhäuser (es durften keine neuen Häuser gebaut werde - bis auf protzige "Jagdhütten" für die hohen Tiere - oder das Haus für Werner Tübke, der damals das "Elefantenscheißhaus" - die Bauernkriegsgedenkstätte - innen mit dem Panorama ausmalte (14 × 123 m). Da ich ihn gut kannte und auch in seinem Haus half, weiß ich (aus einer weinseligen Stunde), daß er dieses Geschenk der Partei für über eine Million weiterverkaufte, als er 1987 mit der Arbeit fertig war. Für Westgeld natürlich. Mitten in der DDR. Mein Freund der Lehrer fuhr jeden Tag mit dem Fahrrad runter und dann wieder hoch - so insgesamt gut 200 m Höhenunterschied. Allein der Schlachtberg lag 125 m über dem Ort und hatte 100 steilste Meter mit einer durchschnittlichen Steigung von 11.4% - im Durchschnitt waren es knapp 5 %. Er war ein Naturbursche und wohnte ganz tief im Kyffhäuser - ich kannte ihn, weil ich gern im Wald war. Wenn wir dann von oben über die verqualmte Diamantene Aue im Tal sahen, seufzte er immer: "Nun muß ich wieder runter in diese Brühe." Und raste mit seinem Fahrrad die Panoramastraße runter. Ich befürchte, wenn es blöd für Dich kommt, mußt Du raus aus den inneren Tälern des Kaiserstuhls ... Ich drücke Dir aber die Daumen, daß es nicht soweit kommt! Dort oben gibt es wirklich keine Industrie - oben auf dem Kyffhäuser auch nicht. Liebe Grüße
https://climbfinder.com/de/anstiege/schlachtberg-bad-frankenhausen
Hohe Rückforderung
Bürgergeld-Empfänger schreibt sich an Uni ein – Gericht fällt knallhartes Urteil
Ein Studienversuch endet im Rechtsstreit. Ein Bürgergeld-Empfänger aus Münster erhält eine saftige Rechnung. Das Gericht fällt ein eindeutiges Urteil.
Münster – Ein 37-jähriger Mann aus Münster wollte lediglich einen Einblick in das Unileben gewinnen und erhielt daraufhin eine Rechnung über 2.400 Euro. Der Mann hatte sein Musikstudium bereits im Jahr 2012 abgeschlossen, doch verschiedene Zweitstudiengänge und berufliche Tätigkeiten führten nicht zum Erfolg. Seit 2018 war er daher auf Bürgergeld angewiesen. Als er sich 2024 an der Universität Osnabrück für Mathematik einschrieb, habe er lediglich Vorlesungen besuchen wollen, um herauszufinden, ob das Fach für ihn geeignet ist.
Ein Bürgergeld-Empfänger geriet wegen seines Studiums in Schwierigkeiten, das Gericht fällte ein klares Urteil.
Das Jobcenter bemerkte die Studiengebühren auf seinen Kontoauszügen und reagierte: Das Bürgergeld wurde gestrichen und 2.400 Euro wurden zurückgefordert. Die Behörde begründete dies damit, dass Studierende keinen Anspruch auf Grundsicherung haben. Der Mann argumentierte, er habe nicht an den Vorlesungen und Seminaren teilgenommen. Am 27. Januar 2026 bestätigte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen die strikte Haltung des Jobcenters. Die Richter folgten der gängigen Rechtsprechung, dass bereits die Immatrikulation ausreicht, um den Anspruch auf Bürgergeld zu verlieren, selbst bei einem Zweitstudium ohne BAföG-Anspruch.
Rechtsstreit um Bürgergeld: Student erhält saftige Rechnung vom Jobcenter
Dennoch gibt es für den Mann aus Münster einen Hoffnungsschimmer, da er vor Studienbeginn mit den Behörden über seine Pläne gesprochen hatte und nicht über die rechtliche Lage informiert wurde. Das Gericht erkannte daher keine grobe Fahrlässigkeit in seinem Handeln, weshalb er das geforderte Geld nicht zurückzahlen muss.
Die rechtliche Situation ist klar: Studierende, deren Ausbildung grundsätzlich durch BAföG gefördert werden könnte, haben keinen Anspruch auf Bürgergeld. Dies gilt auch, wenn sie tatsächlich kein BAföG erhalten oder das Studium nicht aktiv betreiben.
Studieren und Bürgergeld – in welchen Fällen das möglich ist
Doch wie das Deutsche Studierendenwerk berichtet, gibt es auch Ausnahmefälle, in denen Studierende Anspruch auf Bürgergeld haben:
Außergewöhnliche Härtefälle wie soziale Notlagen, beispielsweise bei Studienunterbrechung wegen Krankheit.
Personen mit Kindern.
Personen, die zwischen Bachelor und Master mehr als einen Monat warten müssen.
Teilzeitstudierende, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Hartes Urteil für Bürgergeld-Empfänger: Gericht folgt der Linie des Jobcenters
Das Urteil verdeutlicht, dass Bürgergeldempfänger, die ein Studium in Erwägung ziehen, äußerst vorsichtig sein müssen. Bereits die Einschreibung beendet automatisch den Leistungsanspruch, nicht erst der Studienbeginn. Eine Mitteilungspflicht besteht in jedem Fall, auch wenn das Studium nie aufgenommen wird.
Auch in anderen Fällen griff das Gericht durch, so manches Mal auch im Sinne der Empfänger. So entschied ein Gericht, dass das Jobcenter die Brillen-Reparatur einer Bürgergeldempfängerin bezahlen muss. (Quelle: Landgericht Niedersachsen-Bremen, Deutsches Studierendenwerk) (kiba)