Transsexualität/ Als vertragsärztliche Leistung

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Die Bartepilation kann prinizipiell von der Krankenkasse nur als Vertragsärztliche Leistung erbracht werden. Das Problem ist allerdings, dass die Kostenziffer für die Ärzte unrentabel ist und die Dauer der Durchführung bei einem kompletten Bart Jahrzehnte dauern würde.

Die Kostenziffer erlaubt es einem vertragsarzt pro Tag 5 Minuten lang die Barthaare zu epilieren. Dafür erhält er 5,12€. Das bedeutet um eine vertragsärztliche Leistung in Anspruch zu nehmen darf man jeden Tag nur 5 Minuten lang behandelt werden. Wenn man bedenkt, dass ein professionelles Kosmetikstudio mehrere Monate lang pro Woche 3 Stunden epiliert, damit man nach einem halben Jahr erstmals innerhalb von 3 Stunden den kompletten Bart schafft, dann ist diese Kostenziffer extrem unbrauchbar. Man müsste Jahrzehnte lang epilieren.

Um einen Vertragsarzt zu finden kann man prinzipiell die Kassenärztliche Vereinigung anrufen und nachfragen, welcher Arzt eine Bartepilation unter der entsprechenden Kostenziffer abrechnet.

Jedoch hat man Rechtlich gesehen schlechte Karten bei der Bartepilation. Einerseits gilt der Arztvorbehalt, das beduetet, jeder deutsche Bürger kann sich einen Arzt seiner Wahl aussuchen und mit ihm eine geeignete Behandlung vereinbaren und durchführen. Die frei Wahl beschränkt sich dabei auf Ärzte. Jedoch ist es schwer einen Hautarzt zu finden, der die Nadelepilation durchführt. Es existiert dazu ein entsprechendes Gerichtsurteil, das feststellt, dass von der Krankenkasse keine Leistungspflicht besteht, wenn die Nadelepilation in einem Kosmetischen Studio oder bei einem Elektrologen durchgeführt wird.

Um eine Nadelepilation zu erhalten, bittet man zunächst einen Psychologen, eine Indikation oder ein Nervenfachärztliches Gutachten auszustellen. Die Indikation bescheinigt, dass ein Alltagstest von einem Jahr dauer durchgeführt wurde - Als ein Jahr Alltagstest ist es ausreichend dass der Tag des ersten Vorgesprächs beim Psychologen bereits ein Jahr zurück liegt und man muss nicht als Mann in Frauenkleidern in die Arbeit gehen. Und man benötigt einen Kostenvoranschlag von der Epilations-Praxis. Den Kostenvoranschlag und die Indikation reicht man dann zusammen mit Fotos vom Bart bei der Krankenkasse ein.

Die Entscheidung ob und ab wann es eine Bartepilation gibt hängt leider von der Krankenkasse und vom Sachearbeiter ab. Ich habe von einer Krankenkasse gehört, die die Bartepi erst nach bereits erfolgter Vornamensänderung und nach erfolgter GaOP gewähren. Andere Sachbearbeiter gewähren eine Laserepilation. Das Thema Bartepilation ist ein sehr ungeregelter bereich. Hier liegt leider ein Systemfehler vor.

Daher rate ich jeder Transfrau unbedingt auf keinen Fall arbeitslos zu werden. Die Bartepilation ist schon der erste Bereich den man vielleicht mit eigenen finanziellen Mitteln kompensieren muss.

Quellen[Bearbeiten]

Urteil zur Nadelepilation bei einem kosmeitschen Studio http://www.anhaltspunkte.de/zeitung/urteile/L_5_KR_125.09.htm

Dieses Buch wird durch intensive Zusammenarbeit sicher schnell besser. Der Hauptautor freut sich über jeden, der mitmacht. Kaputtmachen kannst du nicht viel – also sei mutig. Wenn etwas nicht passt, rührt sich der Hauptautor bestimmt. Danke.