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Betriebswirtschaft/ Grundlagen/ Wirtschaftsteilnehmer

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Teilnehmer innerhalb einer Volkswirtschaft

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Betriebe, deren Wirtschaften wir hier begutachten wollen, sind mit ihrem Handeln auch ein fester Bestandteil der Volkswirtschaft. Der Wirtschaftskreislauf in einer Volkswirtschaft umfasst mehrere Teilnehmer, die miteinander agieren:

Erweiterter Wirtschaftskreislauf einschließlich Staat
  • Haushalte (konsumieren Güter, stellen Arbeit zur Verfügung, erhalten staatliche Unterstützungsleistungen)
  • Unternehmen bzw. Betriebe (zahlen für Arbeit, stellen Konsumgüter zur Verfügung)
  • Staat (Erhält Steuern, subventioniert andere Wirtschaftsteilnehmer)
  • Kapitalsammelstellen (in der Regel Banken, die Kredite an die anderen Teilnehmer geben, Investitionen unternehmen und Zinsen erhalten)
  • Ausland (Import, Export)

Dieses Bild wird oftmals als zu einfach kritisiert. Beispielsweise werden nicht die Aktionen und Reaktionen von Unternehmen auf ihre Umwelt dargestellt. Nichtsdestotrotz liefert es einen ersten Überblick.

Im Gegensatz zur Volkswirtschaftslehre, die dieses Gesamtbild anhand eines Modells untersucht, welches die einzelnen Wirtschaftssubjekte in aggregierter Form enthält (Makroökonomie), konzentriert sich die Betriebswirtschaftslehre (BWL) auf die Unternehmen. Dort werden die Beziehungen der Unternehmen zu den anderen Subjekten und auch untereinander meist in konkreter Form (z.B. Unternehmen A liefert an Kunde B), seltener aber anhand von Aggregationen behandelt.

Beziehungsgeflechte im Rahmen einer Unternehmung sind beispielsweise die:

  • Geldströme innerhalb der Unternehmung und zu den mit ihr in irgendeiner Form verbundenen Wirtschaftssubjekten (dargestellt durch das externe und interne Rechnungswesen)
  • Informationsströme innerhalb der Hierarchie eines Unternehmens (Personalwesen, Management)
  • Informationsströme zu anderen Wirtschaftsteilnehmern (Marketing, Vertrieb, Wettbewerberbeobachtung)
  • Warenströme innerhalb eines Unternehmens sowie von und zu den Wirtschaftssubjekten (Materialwirtschaft, Logistik, Supply Chain Management)
  • Transformationen (Produktion, Fertigung)

Meistens sind Unternehmen in kleinere Teileinheiten, Organisationseinheiten oder Abteilungen aufgegliedert. In Klammern stehen die Bezeichnungen dieser Abteilungen, die jedoch nicht erschöpfend sind.

Wirtschaftsteilnehmer innerhalb des Unternehmens

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Wirtschaftsteilnehmer gibt es sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens.

Innerhalb des Unternehmens wird gerne in Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschieden, wobei die Unterscheidungen des Mitarbeiterstabs sehr unterschiedlich sein können. Es kann etwa auch zwischen aktiven internen Mitarbeitern, aktiven externen Mitarbeitern und Mitarbeitern im Ruhestand unterschieden werden.

Unternehmensleitung

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Der Unternehmer ist hierbei der führende Kopf des jeweiligen Unternehmens. Von Unternehmern spricht man eher bei kleinen und mittelgroßen Gesellschaften, die persönlich auf die jeweilige Führungsperson, also auf den jeweiligen Unternehmer fokussiert sind. Bei größeren Unternehmen (etwa größere Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften) sind mehrere Personen an der Unternehmensleitung bzw. Unternehmensführung beschäftigt. Man spricht auch von der Geschäftsführung eines Unternehmens, deren Leiter auch als Geschäftsführer oder geschäftsführender Gesellschafter tituliert wird. Bei Aktiengesellschaften nennt sich die Führung der Gesellschaft Vorstand, wobei ein sog. Aufsichtsrat den Vorstand kontrolliert. Der Aufsichtsrat besteht in der Regel aus ehemaligen Managern des Unternehmens, aus den wichtigsten Vertretern der Anteilseigner sowie aus Vertretern der Arbeitnehmer (siehe hierzu das Stichwort: Mitbestimmung).

Arbeiter und Angestellte

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Auch wenn im deutschen und im angelsächsischen Raum zur Zeit eine gewisse Tendenz zur gehaltsbezogenen Überbetonung der Leistung des sog. Managements und der Führungskräfte besteht, so sollte man nicht vergessen, daß, desto größer das Unternehmen ist, desto mehr die Hauptarbeitsleistungen in ihrer Gesamtheit durch die vielen Arbeiter und Angestellten des Unternehmens erbracht werden. De facto gilt: Je größer das Unternehmen, desto größer ist, in der Gesamtheit betrachtet, die Leistung der Mitarbeiter, desto kleiner die Leistung der Unternehmensführung. Leistung und Gehalt stehen, das zeigen die aktuellen Zahlen, in modernen Wirtschaftsgesellschaften oftmals in einem sehr deutlichen Widerspruch zu den tatsächlichen Gehaltszahlungen an die jeweiligen Mitarbeiterklassen. Natürlich leisten Führungskräfte, individuell betrachtet, im Regelfall mehr als Arbeiter und Angestellte (oftmals eine 60-Stunden-Woche statt 38,5-Stunden-Woche) und haben auch höhere Verantwortlichkeiten und Risiken auszuhalten. Ob allerdings die bei uns üblichen hohen Gehälter von Führungskräften in Millionenhöhe im Vergleich zu dann doch eher niedrigen Arbeiter- und Angestelltengehältern dann auch den entsprechenden Leistungen gerecht werden, kann und darf sehr wohl bezweifelt werden.

Management

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Das Management, als dessen Aufgabe es betrachtet wird, das Unternehmen zu leiten, gliedert sich in das obere oder Top-Management sowie das mittlere Management.

Zum oberen Management, also sozusagen zur oberen Führungsebene, gehören - je nach Gesellschaftsform - die Geschäftsführer sowie die Mitglieder des Vorstands. Bei Aktiengesellschaften ist der Vorstandsvorsitzende oder der Sprecher des Vorstands jeweils das ausführende Organ mit der letztlichen Entscheidungskompetenz. Eine kontrollierende Rolle spielen bei Aktiengesellschaften etwa die Mitglieder des Aufsichtsrats. Eine Aufsichtsrolle bei den GmbH spielen die Gesellschafter. Bei einer Kommanditgesellschaft ist auch die Rolle zwischen dem Kommanditisten und dem Komplementär von Bedeutung.

Zum mittleren Management gehören die jeweiligen Leiter der Profit-Center (sofern es keine Vorstandsmitglieder sind) bzw. die Leiter der Hauptabteilungen oder Abteilungen. Manche Abteilungen sind noch untergliedert in sogenannte Teams, da ist dann der Teamleiter die unterste Führungskraft. In Handelsunternehmen gibt es z.B. auch die Gliederung in Regionalleiter und Filialleiter.

Im allgemeinsprachlichen Umgang hat es sich auch eingebürgert, alle über einem stehenden Weisungsgeber als "Chefs" oder "Bosse" zu bezeichnen, auch wenn eine solche direkte Ansprache in dieser Form meist noch eher unüblich ist.

Im angelsächsischen Sprachraum werden Mitglieder des oberen Managements oft als "managing director", Mitglieder des mittleren Managements hingegen als "executive director" bezeichnet. Man hüte sich allerdings, den deutschen "Chef" ins englische "chief" zu übersetzen. "Chief" ist in der Bedeutung dort stark eingeschränkt auf den Häuptling eines Indianerstamms und so eine Übersetzung könnte - wie der Gebrauch manch anderer Germanizismen - beim internationalen Geschäftspartner zur Verwirrung führen.

Sonstige

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Während sich die Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen in Kleinbetrieben meist noch "auf Augenhöhe" gestalten, d.h. hier gibt es noch vielfältige menschliche Kontakte, so sind die Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit zunehmender Unternehmensgröße auch örtlich und gedanklich zunehmend entfernter.

Neben dem sog. mittleren Management (siehe oben) stehen auch die Personalabteilung, die Gewerkschaft und der Betriebsrat als Vermittler bei der Lösung betriebsinterner Konflikte zwischen den einzelnen Gruppen zur Verfügung bzw. hilfreich zur Seite.

Personalabteilung

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Die Personalabteilung hat hierbei jedoch hauptsächlich die Aufgabe, die betriebliche Ressource "Personal" zu verwalten und zu verbessern.

Zu den eher verwaltungsbezogenen Aufgaben des Personalmanagements gehört hierbei die Personaladministration, hier insbesondere die Verwaltung der Personalakte, die in modernen Unternehmen als Personalstammsatz längst elektronisch geführt wird. Weitere Aufgaben sind das Vergütungs- und Lohnmanagement, die Gestaltung von Altersvorsorgemodellen und daraus abgeleitet auch die Kontrolle der Personalkosten, z.B. mit Hilfe von Budgets.

Die Arbeitszeitwirtschaft, das Reisemanagement und darauf basierend auch die Abrechnung der Personalkosten, samt Steuerabführung etc., sind weitere verwaltende Aufgaben des Personalwesens.

Zu den gestaltenden oder verbessernden Aufgaben des Personalmanagements gehören die Personalentwicklung, das Veranstaltungs- und Organisationsmanagement, das Knowledge-Management (z.B. gestützt durch Aufbau hausinterner Experten), Systeme zur ärztlichen Versorgung bzw. zum Arbeitsschutz.

Gewerkschaften

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Die Gewerkschaft ist eine Interessenvertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Mehrere Arbeitnehmer schließen sich in einer Gewerkschaft zusammen, um eine gefühlte Asymmetrie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, z.B. in der Informationsverteilung, auszugleichen.

Diese Asymmetrie besteht insbesondere dann, wenn es wenig Arbeitgeber und viele Arbeitnehmer auf dem Markt gibt. Insbesondere die Industrialisierung mit ihrer hohen Bevölkerungsentwicklung führte zu einem Überangebot an Arbeitskräften Ende im 19. und auch in einigen ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts. Hier war nun der Arbeitgeber in einer deutlich besseren Position: Gibt es viele Arbeitskräfte, so kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer seine Bedingungen aufzwingen. Im Individualverhältnis findet der Arbeitgeber leichter einen Arbeitnehmer, der ihm dann noch weiter entgegen kommt, als umgekehrt. Die Folge war eine schonungslose Ausbeutung der Arbeitnehmer.

Die Tatsache, daß Menschen arbeiten müssen, um sich zu ernähren, führte somit zum Zusammenschluß vieler Menschen, um gegen die Ausbeutung anzugehen und hier Mindest-Lebensstandards durchzusetzen. Gewerkschaften haben auch heute noch das Recht, Arbeitskämpfe durchzuführen, also bewußt die Arbeit niederzulegen oder, wie es auch heißt, zu streiken, um ihre Forderungen durchzusetzen. Hier wird dann ein sog. Tarifvertrag ausgehandelt, das ist eine - teils unterschiedlich gestaffelte - Lohnvereinbarung mit dem Arbeitgeber, die für alle Gewerkschaftsmitglieder gilt.

Heute haben die Gewerkschaften ganz erheblich an Einfluß verloren, da es in vielen Bereichen einen Mangel an höher qualifizierten Arbeitnehmern gibt. Die gefühlte Asymmetrie gibt es in vielen Bereichen nicht mehr und ein effizientes Mittel der höher qualifizierten Arbeitnehmer gegen die Ausbeutung ist die eigenwirtschaftliche Tätigkeit, die sog. Selbständigkeit. Allerdings führt der hohe Organisationsgrad und das starke Traditionsbewußtsein der Gewerkschaften nach wie vor zur Überbetonung der gefühlten Asymmetrie. Die anhaltende Bekämpfung der selbständigen Kleinunternehmer durch den Staat, z.B. durch immer wieder neue Steuererhöhungen (z.B. die Umsatzsteuer) als auch die hohen Marktzutrittskosten und die hohe Unsicherheit und das hohe Risiko für Selbständige führen auch dazu, daß das durch die Aufklärung geförderte Bild vom "mündigen Bürger", der auch im wirtschaftlichen Bereich seine Dinge selbst regelt, noch in weiter Ferne liegt. Die von der Regierung Schröder getätigten Existenzgründungsprogramme wurden auch recht schnell wieder auf Eis gelegt, da sie eigentlich gegen die Interessen großer staatstragender Parteien und erst recht gegen die Interessen der Gewerkschaften verstoßen.

Nichtsdestotrotz gibt es viele Bereiche, z.B. im Einzelhandel oder bei den Postdiensten, in denen die Gewerkschaften nach wie vor noch dringend gebraucht werden, da durch die hohe Arbeitslosigkeit in den letzten Jahren die Ausbeutung durch die Hintertür wieder Einzug gehalten hat, z.B. in Form von befristeten Arbeitsverträgen, Zeitarbeitsverträgen, schlecht ausgebildeten und moralisch sehr fragwürdigen und unverhältnismäßig gierigen Führungskräften und dadurch einziehendes Mobbing in den Unternehmen etc.

Auch im beruflichen tendiert der Mensch natürlich dahin, eine gewisse risikofreie Existenzsicherheit zu haben. Solche klassischen Wünsche wie der nach einer auf einer langfristigen Arbeitsstellung aufbauenden Sicherheit, durch eine Gewerkschaftsmitgliedschaft testiert, und auch das Festhalten der Gewerkschaften an ihren traditionellen Strukturen stehen im klassischen Widerspruch zu der sich in ihrer Struktur zunehmend schneller wandelnden Wirtschaftswelt und behindern diesen Strukturwandel damit unter Umständen auch ganz erheblich.

Große Wirtschaftsunternehmen, die es sich leisten können, antworten den Gewerkschaften mit Produktionsverlagerungen (vgl. auch Outsourcing) und Kostenverlagerungen rund um die Welt, der sog. "Globalisierung". Als Ausweg aus diesem Dilemma wird im allgemeinen eine höhere Bildungsbereitschaft (sog. "lebenslanges Lernen") von den einzelnen Menschen erwartet sowie eine Rückbesinnung auf regionale und lokale mittelständische Strukturen gefordert, da in diesen jetzt schon die meisten Arbeitsplätze angesiedelt sind und hier die Verständnisse für menschliche Bedürfnisse höher anzunehmen sind als in großen Institutionen - und somit letztlich eine Verminderung des Gewerkschaftseinflusses.

Viele, gerade kleinere oder mittelständische Unternehmer fordern auch schon seit längerem bei Neueinstellungen eine Gewerkschaftsfreiheit von ihren Mitarbeitern, denn da, wo der Unternehmer mit seinen Mitarbeitern menschlich umgehe (so die Unternehmer), von Angesicht zu Angesicht rede und die oben erwähnte Asymmetrie nicht mehr bestehe, ja, womöglich noch die gut ausgebildeten Facharbeiter ihre Forderungen auch im individuellen Gespräch durchsetzen könnten, sei eine große Interessenvertretung wie eine Gewerkschaft mit durchaus auch negativen Eigenschaften wie etwa Bonzentum oder Behinderung des wirtschaftlichen Wandels grundsätzlich nicht mehr nötig.

Gewerkschaften, die die Mitarbeiter wirklich fördern wollen, müssen deshalb flexibilisiert auf die Wirtschaftsentwicklung antworten. Etwa die Frage diskutieren, wie weit Flächentarifverträge in der Lage sind, wirklich die wirtschaftlichen Belange des Unternehmens - und damit letztlich auch des Mitarbeiters - darzustellen. Oder sich aus hochspezialisierten Unternehmen, bei denen es die oben beschriebenen Asymmetrien nicht mehr gibt, eigenständig zurückziehen - aber verstärkt dort auftreten, wo die Asymmetrie besteht, z.B. in Schnellrestaurant-Ketten.

Betriebsräte

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Der Betriebsrat ist ein gesetzlich berufenes oder (in anderen Ländern) anderweitig institutionalisiertes Arbeiter-Vertretungs-Organ in Betrieben, Unternehmen und Konzernen.

Auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes vertritt der Betriebsrat in Deutschland laut Betriebsverfassungsgesetz die Belegschaft eines Betriebs des privaten Rechts (mit mindestens 5 ständigen Arbeitnehmern) innerhalb der Betriebsverfassung. Er wird von allen Arbeitnehmern gewählt, die älter als 18 Jahre sind, und wird im eigenen Namen kraft Amtes tätig. Seine besondere Aufgabe besteht in der Umsetzung der Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer an spezifizierten betrieblichen Entscheidungen.

Neben dem Betriebsrat gibt es auch die Unternehmensmitbestimmung durch Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten der Kapitalgesellschaften. Gesonderte Vertretungsregelungen gibt es für Betriebe der Seeschifffahrt (Bordvertretung und Seebetriebsrat), für öffentliche Dienststellen und Verwaltungen (Personalrat) und für Betriebe der Religionsgemeinschaften und ihrer karitativen oder erzieherischen Einrichtungen (Mitarbeitervertretung).

Die rechtliche Grundlage für die Rechte und Pflichten des Betriebsrates bildet in Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz vom 15.1.1972 (BGBl I 13), welches danach noch mehrfach in kleineren Teilen novelliert wurde (z.B. in BGBl I 710 von 1985).

Gemäß § 80 BetrVG soll der Betriebsrat sich der Belange und Anregungen der Arbeitnehmer annehmen und Maßnahmen in deren Sinne beantragen, um die Beschäftigung im Betrieb zu fördern und zu sichern. Die Einrichtung eines Vorschlagswesens oder Verbesserungsprozesses sollte allerdings nicht eine reine Betriebsrataufgabe sein, sondern ist von Grundinteresse für das gesamte moderne Unternehmen.

Speziell soll der Betriebsrat sicherstellen, dass Normen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes gefördert werden. Dies kann zum Beispiel durch Arbeitsplatzbesichtigungen/-begehungen erreicht werden.

Besonders hat der Betriebsrat auch die Eingliederung schwerbehinderter, ausländischer und älterer sowie sonst benachteiligter Arbeitnehmer zu fördern, etwa durch Umsetzung gezielter Weiterbildungsmaßnahmen. Im Umfeld besonders schutzwürdiger oder benachteiligter Gruppen gehört es auch zu den Aufgaben, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung durchzuführen oder Ansprechpartner bei geschlechterspezifischen Konflikten zu sein.

Weitere Rechte des Betriebsrats bestehen in der Mitsprache bei Entlassungen (vgl. Kündigungsschutzgesetz) oder der Mitwirkung bei Arbeitsgerichtsprozessen (Parteifähigkeit des Betriebsrates gem. Arbeitsgerichtsgesetz).

Auszubildende

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Vorübergehend im Unternehmen tätige Mitarbeiter

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  • Berater (oder neudeutsch: Consultants) sind externe Mitarbeiter mit einem speziellen Fachwissen, welche das Unternehmen von außerhalb für eine vorübergehende Zeit einkauft.
  • Zeitarbeiter

Wirtschaftsteilnehmer außerhalb des Unternehmens

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Fremdkapitalgeber (Kreditinstitute)