Amateurfunklehrgang – Der Weg zur HB9-Lizenz/ Lizenzen, Rechte und Pflichten
Gesetzliche Grundlagen
[Bearbeiten]Folgende Gesetze und Verordnungen Regeln den Amateurfunk:
| Abkürzung | Bezeichnung |
|---|---|
| FMG | SR 784.10 Fernmeldegesetz vom 30. April 1997 (Stand am 1. September 2023) |
| VNF | SR 784.102.1 Verordnung über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums vom 18. November 2020 (Stand am 1. Januar 2024) |
| VVNF | SR 784.102.11 Verordnung des BAKOM über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums vom 18. November 2020 (Stand am 1. Juni 2024) |
| UVEK | SR 784.106.12 Verordnung des UVEK vom 7. Dezember 2007 über die Verwaltungsgebührenansätze im Fernmeldebereich |
| GebV-FMG | SR 784.106 Verordnung über die Gebühren im Fernmeldebereich vom 18. November 2020 (Stand am 1. Januar 2024) |
| FAV | SR 784.101.2 Verordnung über Fernmeldeanlagen vom 25. November 2015 (Stand am 15. August 2024) |
| VFAV | SR 784.101.21 Verordnung des BAKOM über Fernmeldeanlagen vom 26. Mai 2016 (Stand am 15. August 2024) |
| RR | ITU RR Internationales Radioreglement (Ausgabe 2023) |
| RR AP | ITU RR Anhang zum Radioreglement (Ausgabe 2023, Vol 2) |
Konzession & Allgemeines
[Bearbeiten]Wer das Funkfrequenzspektrum nutzen möchte, benötigt eine entsprechende Funkkonzession.[FMG 1] Die Konzessionspflicht gilt für jede Nutzung des Frequenzspektrums bis zu 3000 GHz.[VNF 1]
Rufzeichen für Privatpersonen
[Bearbeiten]Inhaber eines Fähigkeitszeugnisses der Klassen HB3 oder HB9 müssen vor Aufnahme der Funktätigkeit beim BAKOM ein Rufzeichen beantragen. Die Anmeldung wird auf dem Portal eketronisch vorgenommen: eGovernmentportal UVEK DIeses wird zugeteilt und kann nicht geändert werden. Das Rufzeichen besteht aus dem Suffix der Lizenzklasse (HB3, HB9) und einer Kombination aus drei Buchstaben, welche nicht mit gebräuchlichen Abkürzungen im Funkverkehr verwechselt werden können. Nachfolgend die wichtigsten Regeln, Details findet man im Radioreglement Artikel 19:
- die 26 Buchstaben des Alphabetes, ohne Akzent.
- Keine Kombinationen die als Notrufzeichen verwendet werden (z.B. SOS)
- Keine Kombinationen welche mit Abkürzungen im Funkdienst verwechselt werden können (Q-Codes wie QRZ, QRO, ...)
Empfangsrufzeichen werden für Amateure ohne Fähigkeitszeugnis von der USKA erteilt.
Fernbediente Stationen und/oder Verbindung zum Internet
[Bearbeiten]Privatpersonen können auch fernbediente (z. B. über das Internet verbundene Stationen) errichten. Die Bewilligung zum Errichten einer fernbedienten Station ist beim BAKOM vor Aufnahme des Sendebetriebes einzureichen.ationen,
Das Errichten von Stationen welche eine Verbindung zum Internet für die Informationsübermittlung haben, ist für Privatpersonen nicht erlaubt.
Rufzeichen für Vereinsstationen
[Bearbeiten]Amateurfunkverein können eigene, aus zwei Buchstaben bestehenden Suffixkomponenten beantragen. Diese können als Wunsch vorgebracht werden, diese Buchstabenkombination muss aber seit mindestens fünf Jahren nicht vergeben worden sein. Für besondere Anlässe kann das BAKOM auch Rufzeichen zuweisen, welche mehr als die im Radioreglement vorgesehenen vier Buchstaben enthalten. Diese können bis die Dauer von einem Jahr erteilt werden. Dem Gesuch für ein anlasspezifisches Rufzeichen ist ein entsprechender Nachweis über die Besonderheit des Wunsches beizulegen.
Unbediente Stationen
[Bearbeiten]Der Betrieb von unbedienten Stationen ist nur für Vereine erlaubt. Darunter fallen auch Echolink-Gateways welche auch ohne ständige Präsenz eines Operators in Betrieb sind. Um gegenseitige Störungen zu vermeiden sind die Verwendeten Frequenzen mit der Frequenzkoordination der USKA abzusprechen.
Verbindung zum Internet
[Bearbeiten]Vereine können Konzessionen für Funkanlagen einreichen, welche eine Datenverbindung zum Internet herstellen. Die Inhalte der übermittelten Meldungen unterliegen den allgemeinen Bestimmungen des Amateurfunkes.
Rufzeichen für besondere Anlässe
[Bearbeiten]Das Bakom kann für besondere Anlässe Spezialrufzeichen vergeben. Diese können nur von Vereinen für die Dauer von maximal einem Jahr vergeben werden. Dem Gesuch ist eine Begründung der Besonderheit beizulegen. Ein Beispiel für ein solches SOnderrufzeichen ist HB9BULA - Das Bundeslager der Pfadibewegung Schweiz 20xxx ???
Funktätigkeit durch nicht adäquat Lizenzierte Personen
[Bearbeiten]Für besondere Anlässe kann beim Bakom mindestens zwei Wochen im Voraus beantragt werden, dass unter Aufsicht eine erfahrenen, routinierten Lizenzinhaber auch Nichtlizenzierte unter Aufsicht dem Amateurfunk teilnehmen können. Dem Gesuch ist anzufügen, wer der beaufsichtigende Funkamateur ist. Dem Vereinsrufzeichen ist der Zusatz "Operator XYZ" anzufügen. Bei der Teilnahme an einem Wettbewerb ist der Zusatz nicht notwendig. Es
Unlizenzierte
HB3
Die Nutzung des Frequenzspektrums darf erst nach Erteilung der Konzession erfolgen.[VNF 2]
Störungen
[Bearbeiten]Eine Störung im Sinne dieser Verordnung ist die unerwünschte Beeinflussung eines Funksystems durch Aussendung, Ausstrahlung oder Induktion. Diese Störungen führen zu einer Verschlechterung der Übertragungsqualität oder zum Verlust des Nachrichteninhalts, der ohne die Störung verfügbar wäre.[VNF 3]
Das BAKOM ermittelt auf Hinweis die Ursache von Störungen im Fernmeldeverkehr oder Rundfunk und entscheidet über notwendige Massnahmen zur Behebung sowie über die Verteilung der Kosten. Stellt sich heraus, dass die Anlage nicht dem Stand der Technik entspricht, unsachgemäss betrieben wurde oder gegen Vorschriften verstösst, wird eine Gebühr für die Ermittlungskosten erhoben. Betreiber von Funkanlagen müssen dem BAKOM kostenfreien Zugang zu den Anlagen gewähren und Auskunft erteilen.[VNF 4]
Amateurfunkvorschriften
[Bearbeiten]Berechtigungen
[Bearbeiten]Die Teilnahme am Amateurfunkdienst erfordert entweder ein Fähigkeitszeugnis (Amateurfunk -> HB9, Radiotelegrafie, Radiotelefonie oder Einsteigerausweis -> HB3) und ein vom BAKOM zugeteiltes Rufzeichen.[VNF 5] Unbediente Funkanlagen dürfen nur von Amateurfunkvereinen betrieben werden.[VNF 6] Inhaber eines Fähigkeitszeugnisses für Amateurfunk, Radiotelegrafie oder Radiotelefonie dürfen alle Frequenzbereiche und Betriebsarten nutzen (Morse, Radiotelefonie, Faksimile, Fernsehen). Inhaber des Einsteigerausweises dürfen eingeschränkte Frequenzbereiche und Betriebsarten (Morse, Radiotelefonie, Faksimile) verwenden. Digitale Betriebsarten sind erlaubt, sofern die Spezifikationen öffentlich zugänglich sind.[VNF 7]
Das BAKOM legt die verfügbaren Frequenzbereiche und Nutzungsarten für den Amateurfunk fest.[VVNF 1] Teilnehmer am Amateurfunkdienst dürfen Funkanlagen nur für technische Informationen, persönliche Mitteilungen oder Notrufe nutzen, jedoch keine rechtsgeschäftlichen Mitteilungen oder Informationen von/nach Dritten. Inhaber des Fähigkeitszeugnisses (HB9) dürfen ihre Funkanlagen selbst herstellen oder ändern, während Inhaber eines Einsteigerausweises (HB3) nur handelsübliche Anlagen betreiben dürfen. Anpassungen sind erlaubt, solange sie den Sender nicht betreffen.[VNF 8] Funkamateurinnen und Funkamateure müssen eine Dokumentation ihrer Anlagen führen[1] und diese auf Anfrage dem BAKOM vorlegen. Zudem kann das BAKOM vorschreiben, dass Funkverkehr aufgezeichnet wird[VNF 9]. Zur Nutzung von Vereinsfunkanlagen ist ein Fähigkeitszeugnis erforderlich.
FMG
[Bearbeiten]VNF
[Bearbeiten]- ↑ https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/1024/de#art_7
- ↑ https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/1024/de#art_17
- ↑ https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/1024/de#art_2
- ↑ https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/1024/de#art_15
- ↑ https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/1024/de#art_45
- ↑ https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/1024/de#art_44
- ↑ https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/1024/de#art_45
- ↑ https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/1024/de#art_47
- ↑ https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/1024/de#art_48