Benutzer:Methodios/Neue Burgenordnung 926?
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Gefangennahme eines Ungarnfürsten und Waffenstillstand (924 od. 926)
[Bearbeiten]- 926 Heinrich konnte bei Werla an der Oker einen wichtigen Fürsten der Magyaren gefangen nehmen und handelte er einen zehnjährigen Waffenstillstand für Sachsen aus, den er nutzte, eine Heeresreform durchzuführen und neue Burgen zu errichten - die Burgenordnung von 926 sah den Bau von Fluchtburgen, deren Verproviantierung und Ausstattung sowie den Aufbau eines Reiterheeres vor ("Panzerreiter")
- als ostfränkischer König stand Heinrich mehreren Ungarneinfällen 919, 924 und 926 machtlos gegenüber - es gelang aber 926 einen ungarischen Anführer in Gefangenschaft zu nehmen und für dessen Freilassung einen neunjährigen Waffenstillstand zu erkaufen (allerdings mussten die Tribute weiter gezahlt werden)
Burgenordnung auf dem Hoftag in Worms November 926
[Bearbeiten]- unverzüglich nach Abschluss des Waffenstillstandes leitete Heinrich auf einem Hoftag im November 926 zu Worms Maßnahmen gegen die Ungarn ein - das Ergebnis dieser Beratungen wird seit Carl Erdmanns Studie (1943) in der Mediävistik als „Burgenordnung“ bezeichnet.[1]
Widukind von Corvey
[Bearbeiten]- „Und zwar wählte er zuerst jeweils den neunten aus dem Kreise der agrarii milites aus und ließ ihn in Burgen wohnen, damit der Betreffende seinen acht confamiliares Wohnungen baute sowie ein Drittel aller Feldfrüchte in Empfang nähme und aufbewahrte. Die anderen acht sollten jedoch säen und ernten sowie die Feldfrüchte für den neunten einsammeln und sie an ihren Plätzen bergen. Versammlungen sowie alle Tagsatzungen und Gastmähler waren nach seinem Willen in den Burgen abzuhalten, mit deren Bau man sich Tag und Nacht abmühte, damit man im Frieden lernte, was im Falle der Not gegen die Feinde zu tun wäre. Außer den Burgen gab es nur geringe oder gar keine Bauwerke."[2]
Kontroverse
[Bearbeiten]Friedrich Prinz
[Bearbeiten]- Grundlagen und Anfänge. Deutschland bis 1056 (= Neue deutsche Geschichte. Band 1). Beck, München 1985, ISBN 3-406-30358-7.
- „Unsicher ist nach wie vor, ob in großem Umfang neue Befestigungen angelegt worden sind oder ob man nur aus fränkischer Zeit stammende Festungen erneuerte und durch eine ständige Besatzung, die in der Quelle genannten 'agrarii milites', eine schwer zu definierende soziale Gruppe aus der königlichen Grundherrschaft, sicherte."[3]
Josef Fleckenstein
[Bearbeiten]- Die agrarii milites „erscheinen ... als die normalen Bewohner der burgenbewehrten patria, auf die sich die Schutzmaßnahmen des Königs beziehen ... sie waren also Bauern, die gleichzeitig eine kriegerische Aufgabe wahrzunehmen hatten. Alles spricht dafür, daß diese Aufgabe in der defensio patriae bestand, die seit alters Pflicht aller freien Bauern war. Die naheliegende Übersetzung für agrarii milites würde demnach ,Bauernkrieger' lauten"[4]
- „...die Landes- und insbesondere die Grenzverteidigung auch und gerade unter Heinrich I." war „die Sache nicht unfreier, sondern freier Bauemkrieger ... die für diese Aufgabe weit mehr als jene geeignet erscheinen mußten, weil sie mit dem Land ihr eigenes Hab und Gut verteidigten."[5]
file:///C:/Users/Regina%20Donauer/Downloads/Nieders_chsisches_Jahrbuch_66_1994.pdf
Gerd Althoff
[Bearbeiten]- „Außerdem sollte von den waffenfähigen und wehrpflichtigen Bewohnern des Landes jeder neunte in einen solchen befestigten Ort ziehen..."[6]
Hans Kurt Schulze
[Bearbeiten]- Grundstrukturen der Verfassung im Mittelalter. Kohlhammer, Stuttgart u. a. 1985–2011;
- Band 2: Familie, Sippe und Geschlecht, Haus und Hof, Dorf und Mark, Burg, Pfalz und Königshof, Stadt (= Kohlhammer-Urban-Taschenbücher. Bd. 372). 1986, ISBN 3-17-008863-7 (3., verbesserte Auflage. ebenda 2000, ISBN 3-17-016393-0);
- „Der von Widukind von Corvey gebrauchte Terminus agrarii milites deutet auf heerbannpflichtige Bauernkrieger hin. Ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis zum König ist nicht zu erkennen."[7]
Alfred Baldamus
[Bearbeiten]- Das Heerwesen unter den späteren Karolingern, Koebner, Breslau 1879.
- die agrarii milites können „wegen der familia, zu der sie verbunden sind," keine freien Leute gewesen sein[8]
Georg Waitz
[Bearbeiten]- Georg Waitz: Heinrich I. (Jahrbücher des deutschen Reiches unter dem sächsischen Hause I, 1), hrsg. von Leopold von Ranke. Duncker und Humblot, Berlin 1837, 3. Aufl. 1885.
- Jahrbücher des Deutschen Reichs unter König Heinrich I - Waitz, Georg. - Darmstadt : Wissenschaftl. Buchgesellschaft, 1963, 4., erg. Aufl., Fotomechan. Nachdr. d. 3. Aufl., Leipzig 1885
- Georg Waitz: agrarii milites = Krieger auf dem Lande[9]
Paul Hirsch
[Bearbeiten]- mit Hans-Eberhard Lohmann: Widukindi monachi Corbeiensis rerum gestarum Saxonicarum libri tres. = Die Sachsengeschichte des Widukind von Korvei (= Monumenta Germaniae Historica. Scriptores. 7: Scriptores rerum Germanicarum in usum scholarum separatim editi. Bd. 60). 5. Auflage. Hahn, Hannover 1935, (Digitalisat). - "Es handelt sich dabei, nach der seit Dietrich Schäfer (siehe folgende Anmerkung) wieder herrschenden Ansicht, um berittene Lehens- und Gefolgsleute, im Gegensatz zum allgemeinen Aufgebot (Heerbann zu Fuß). Uneinigkeit besteht noch darüber, ob auch nichtkönigliche Ministerialen und freie Grundbesitzer darunter zu verstehen sind; das letztere ist nicht wahrscheinlich... insbesondere Dietrich Schäfer, Sitzungsberichte der preußischen Akademie, Philosophisch-historische Klasse 1905, S. 569ff." = S. 48 Anm. 6 und S. 49 Anm. 1 - Dietrich Schäfer: 1845-1929
- 1931 (Paul Hirsch): agrarii milites = landsässige Reisige[10]
Matthias Springer
[Bearbeiten]- "Agri kann bei Widukind also ,das freie Feld', ,das flache Land' bedeuten. Agrarius ist ein von ager abgeleitetes Adjektiv. Als Widukind von den agrarii milites sprach, wollte er offenbar nur sagen, daß von jeweils neun auf dem flachen Land lebenden milites einer in eine Burg ziehen sollte, nur daß er sich reichlich ungeschickt ausgedrückt hat, was er allerdings nicht selten tut... Indem Widukind von agrarii milites sprach, wollte er nur „Krieger auf dem flachen Lande" von „Kriegern in Burgen" (urbani) unterscheiden, einerlei, ob sich die Leute ständig oder zeitweise an ihren jeweiligen Wohnplätzen aufhielten. Auch an dieser Stelle paßt „das altrömische Kleid" nicht zum Gedanken."[11]
- "Man kann die Geschichte des Wortes miles während des Früh- und des frühen Hochmittelalters so zusammenfassen: Sobald das Wort nach der Merowingerzeit wieder in den Quellen auftauchte, hatte es die Nebenbedeutung ,Vasall' oder ,Dienstmann*. Es bezeichnete Leute im gehobenen Dienst und folglich keine Bauern. Diese Aussage gilt auch für die agrarii milites des Widukind von Corvey. Es wird sich zeigen, daß milites schlechterdings Vasallen oder Dienstleute bezeichnen kann."[12]
- " Vom jeweils neunten berichtet er nämlich, dieser hätte in der Burg Bauarbeiten verrichten und die Ernte bewahren sollen. Das konnte er zwangsläufig nicht selber tun, zumal Widukind ausdrücklich fortfährt, an den Burgen sei Tag und Nacht gearbeitet worden. Der neunte in der Burg hat die Arbeiten also geleitet. Ebenso haben die acht anderen die Feldarbeiten beaufsichtigt. Das ist jedenfalls der Sinn von Widukinds Erzählung, einerlei, wie die Verhältnisse wirklich waren."[13]
- "Was die Angaben über den Burgenbau angeht, so ist es völlig wahrscheinlich, daß unter Heinrich I. zur Abwehr der Ungarn Befestigungen angelegt worden sind. Eine solche Tätigkeit ist jedoch schon vor der Regierungszeit des Königs und auch außerhalb Sachsens nachweisbar. Es besteht folglich keine Veranlassung, eine „Burgenbauordnung Heinrichs I." als besondere Handlung anzusehen."[14]
Gerhard Streich
[Bearbeiten]- „Archäologisch sind von Heinrich I. neu erbaute Burgen nicht nachweisbar. Damit korelliert auch der Befund der schriftlichen Quellen, aus denen wir keine einzige Burg namhaft machen können, die von Heinrich von Grund auf neu angelegt worden ist."[15]
Quellen
[Bearbeiten]Weihe Udalrichs 30. Dezember 924 (=923)
[Bearbeiten]- Udalrich I. 923-973 - RIplus Regg. B Augsburg 1 n. 104 - [923 November - Dezember] Udalrich wird auf Vorschlag und Bitte des Herzogs Burchard [I. von Alamannien], seines Verwandten (nepotis sui), und anderer durch König Heinrich I. wegen seiner körperlichen und geistigen Vorzüge zum Bischof von Augsburg ernannt; nach Augsburg zurückgekehrt empfängt er von Herzog Burchard und dessen Begleitung die Einweisung in das Bistum; am 28. Dezember (in die solemnitatis innocentum) findet nach gewohntem Ritus die Weihe statt. - Herimann von Reichenau, der die Vita Udalrici benutzt, und die ihm folgenden Geschichtsschreiber nennen als Jahrzahl der Bischofsweihe 924, entsprechend dem Jahresanfang an Weihnachten; nach dem Zirkumzisionsstil ergibt sich 923. In diesem Jahr fiel auch der „dies innocentum“, den die Vita als Weihetag nennt, auf einen Sonntag, den vorgeschriebenen Wochentag für die Bischofsweihe. Der Ort der Weihe ist unbekannt (Augsburg, Mainz...?) ... Unbekannt ist auch, wo die Verhandlungen mit König Heinrich I. stattgefunden haben. Das Verwandtschaftsverhältnis Udalrichs zu Herzog Burchard I. ist nach der Angabe der Vita (nepotis sui) nicht näher festzustellen. Vielleicht war Udalrichs Mutter Dietpirch eine Tochter des Markgrafen Burchard und damit eine Schwester Herzog Burchards I., Udalrich also des letzteren Neffe.[16] G. Tellenbach[17] nimmt an, daß Udalrich das Bistum vom König durch Investitur mit dem Hirtenstab erhalten habe. Zu der Übertragung des Bistums durch den König vgl. das Schreiben Papst Johannes X. von [921], in dem dieser feststellt, daß kein anderer als der König nach alter Gewohnheit ein Bistum übertragen könne[18] RIplus Regg. B Augsburg 1 n. 104, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b7fd1637-c6cd-4009-b8c3-0f91aa20dd95 (Abgerufen am 21.09.2018).
Heinrich I. Sommer 924 "in Sarmatarum finibus"
[Bearbeiten]- Heinrich I. - RI II,1 n. 11a - 924 ..., in Sarmatarum finibus - Heinrich liegt den ganzen sommer über im Slavenlande krank. Flodoardi Ann.[19] RI II,1 n. 11a, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0924-00-00_1_0_2_1_1_42_11a (Abgerufen am 21.09.2018).
Großer Ungarneinfall 924
[Bearbeiten]- Heinrich I. - RI II,1 n. 11b - 924 ..., .... - Grosser Ungarneinfall nach Italien, von dort nach Südfrankreich, in Gothia gehen beinahe alle an der seuche zugrunde. Flodoardi Ann. (924 schluss). Es wird also eine andere schaar sein, welche Franciam orientalem plündert [20], dann mit unglaublicher verwüstung [21] ganz Sachsen durchzieht[22] als das weder durch berge noch durch burgen geschützte, auch als sitz des herrschers wichtigste land. Liudprand Antap. II, 24 (oratorisch aber richtig). Damals dürfte auch kl. Herford niedergebrannt worden sein vgl. no 16. Hierher spätestens gehört die frühestens 906 mögliche erzählung Thietmars I,15(8) dass Heinrich bei einem unglücklichen kampfe mit den Ungarn in der urbs Bichni (Püchau w. von Wurzen an der Mulde oder Püchen, vgl. Waitz Heinrich I. 3 77) rettung in todesgefahr fand und den ort gebührend dafür belohnte. RI II,1 n. 11b, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0924-00-00_2_0_2_1_1_43_11b (Abgerufen am 21.09.2018).
Zerstörung Pavias 12. März 924
[Bearbeiten]- Berengar - Rudolf II. - RI I,3,2 n. 1396 - 924 März 12, Pavia - Mit Berengar verbündete ungarische Scharen unter der Führung Salards (Salardo praeduce: Liutprand) belagern Pavia, das dabei in Brand aufgeht und völlig zerstört wird[23]. - Das Datum steht im Cat. abb. Nonant., der Name des ungarischen Anführers bei Liutprand, der allerdings die Ereignisse in die Zeit nach dem Tod Berengars verlegt. - Ob die Ungarn auf Anstiftung Berengars Pavia in Brand gesetzt haben, wie dies Flodoard in der zitierten Passage suggeriert, ist unklar. Beim Brand, dem nach Flodoard 44 Kirchen zum Opfer fielen, kamen viele Bewohner der Stadt, die zuvor vergeblich versucht hatten, die Ungarn durch Geldzahlungen zum Abzug zu bewegen, ums Leben, darunter auch Bischof Johannes (III.) von Pavia (vgl. zuletzt Reg. 1380) und der (unbekannte) Bischof von Vercelli (zu diesem s. Savio, Vescovi. Piemonte, S. 450). Auch die Pfalz muß teilweise zerstört worden sein; [24] RI I,3,2 n. 1396, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0924-03-12_1_0_1_3_2_1407_1396 (Abgerufen am 21.09.2018).
Rückzug Heinrichs nach Werla vor 13. August 924
[Bearbeiten]- Heinrich I. - RI II,1 n. 11c - 924 ..., Werlaon (urbs) - Rückzug nach Werla [25], da der könig mit dem ungeübten (reiter-) heer offnen kampf [26] nicht wagt; gefangennahme eines ungarischen fürsten, für dessen freilassung und für zusage von tribut ein neuniähriger friede für Sachsen [27] erkauft wird. Widukind I,32; c. 35 accepta pace ad novem annos; eine unklare erinnerung als 9iährige verwüstung Baierns im Chr. Ebersberg. M. G. SS. 20,11; die drückende last des tributes ergibt sich namentlich aus der Heinrich von Widukind I, 38 in den mund gelegten rede. ‒ Die weitern nachrichten Widukinds I, 35.38 ergeben 924 als iahr des einbruches, wie schon der Annalista Saxo (M. G. SS. 6,595) berechnet hat, vgl. Waitz Heinrich I. 3 77. Nach den Mir. s.Wigberhti c. 16 ib. 4,226 müsste der einfall einige zeit vor dem gedächtnisstag dieses heiligen (aug. 13) fallen; die nachricht über die krankheit Heinrichs durch den ganzen sommer (no 11a) wäre damit nicht unvereinbar, könnte gerade die defensivhaltung umso begreiflicher machen, aber zu sicherer entscheidung reicht das quellenmaterial nicht aus. ‒ Der friede wird zu verteidigungsmassregeln namentlich für Sachsen benutzt: zur anlage besiedlung und verproviantirung fester orte und zur verstärkung des reiterheeres. Widukind I,35. 38; über die deutung der vielfach dunklen stellen vgl. namentlich Waitz Heinrich I. 3 92 und Nitzsch Gesch. des deutschen Volkes 1, 306. Die ummauerung der klöster erfolgte regali consensu regaliumque principum dentis (!) decreto, Mir. s. Wigberhti c. 5 ib. 4,225, ebenso wahrscheinlich auch die übrigen anordnungen; aus Widukinds worten c. 35 ein gesetz herauszufinden (Giesebrecht Kaiserzeit 1 5,811), verwirft Waitz Heinrich I. 3 92 mit recht, aber ie mehr diese massregeln Sachsen und Thüringen allein betreffen, umsoweniger kann man (mit Waitz l. c. 95) an erlassung derselben auf dem tag zu Worms 926 denken. Damals wurden die mauern von Hersfeld, Meissen, Merseburg (Mir. s.Wigberhti c. 3 und 5; Thietmar I,3. 16(9). 18(10)) angelegt, über Quedlinburg vgl. Thietmar I,18(10) (ist ort oder kirche gemeint?) und Ranke Weltgesch. 6b,131; über Corvei als mittelpunkt ausgedehnter burgwerkspflicht vgl. no 83; ein neues kastell zu Osteregeln ist in no 98 erwähnt, über andere sächsische orte s. Waitz l. c. 96. 231. Auch in Süddeutschland scheinen neue festen angelegt worden zu sein, vgl. Chr. Ebersberg. l.c., vielleicht betrifft auch die nachricht über die befestigung von Regensburg (no 2b) und von Augsburg (Gerhardi v. Oudalrici c. 3 M. G. SS. 4,390) die Ungarnkriege unter Heinrich I. Auch die errichtung der aus handfesten räubern gebildeten legio Mesaburiorum, welche ihren sitz in der vorstadt von Merseburg hatte (Widukind II, 3), kann mit diesen verteidigungsmassregeln zusammenhängen. RI II,1 n. 11c, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0924-00-00_3_0_2_1_1_44_11c (Abgerufen am 21.09.2018).
Ungarneinfälle 926
[Bearbeiten]- Heinrich I. - RI II,1 n. 12e 926 Ungarneinfälle. Schon im märz streift ein haufe bis in den gau Voncq (dep. Ardennes arr. und n. Vouziers) ... plünderung Lothringens ... und speciell des bistums Verdun ‒ Ein anderer haufe durchzieht Süddeutschland, plündert Baiern [28] und nimmt namentlich Allemannien hart mit, dessen herzog in Italien weilt und in diesen tagen dort fällt ... dann zug nach dem Bodensee, wo die schaaren sich theilen, der linke flügel am 1. mai S. Gallen plündert ... und die reclusa Wiborada tödtet, Konstanz verbrennt und bei Säkingen unter grossen verlusten über den Rhein setzt, um sich mit dem rechten flügel zu marsch nach dem Elsass zu vereinigen (Rheinübergang auch bei Flodoardi Ann.), nach einem gefechte mit dem grafen Liutfrid abzug nach Burgund[29]. ... Von einem eingreifen des königs verlautet kein wort; die Ann. Ratispon. melden zu 927 (ib. 17,579): Arnolfus cum Ungariis pacificatur, was entweder zu 926 gehören oder doch mit diesem einfalle zusammenhängen wird. RI II,1 n. 12e, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0926-00-00_1_0_2_1_1_50_12e (Abgerufen am 21.09.2018).
Ungarn belagern Augsburg - vor 1. Mai 926
[Bearbeiten]- Udalrich I. 923-973 - RIplus Regg. B Augsburg 1 n. 105 [926 vor Mai 1?], Augsburg - Die Ungarn belagern die Stadt (Augusta), können sie jedoch nicht einnehmen, ziehen weiter nach Alamannien hinein.[30] Von der Belagerung Augsburgs berichtet als erster Ekkehard, dem darüber zuverlässige Quellen vorgelegen haben dürften, da er an zwei Stellen seiner „Casus“ deutlich darauf zu sprechen kommt. Welcher Art jedoch die Mitwirkung Udalrichs bei der Abwehr war, kann nicht näher festgestellt werden[31] - Augsburg hatte auch während der Bischofszeit Hiltines unter den ungarischen Einfällen zu leiden gehabt. Die Vita Udalrici cap. 1 (MG SS 4, 387) berichtet, daß sich Udalrich gleich zu Beginn seines Episkopats um den Wiederaufbau der durch Brand und Raub verheerten Stadt bemüht habe (bei den genannten „pagani“ kann es sich nur um Ungarn handeln). Es werden die Ungarneinfälle von 910, 913 und 917 großen Schaden gebracht haben; 910 kam es wohl auf dem Lechfeld (secus Lemanni fluminis campos) bei Augsburg (Augustam, quae est in Suevorum, Bagoariorum seu orientalium Francorum confinio civitas) zur Schlacht zwischen dem ungarischen Heer und dem Aufgebot unter König Ludwig d. K., in der die Ungarn Sieger blieben[32]. Von der Mitwirkung einer bischöflichen Streitmacht ist nichts überliefert.[33] [34] [35] RIplus Regg. B Augsburg 1 n. 105, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/e38e7a78-65e0-4d51-a540-e081c0bf94ff (Abgerufen am 21.09.2018).
Reichstag in Worms n. 13a - November 926
[Bearbeiten]- Heinrich I. - RI II,1 n. 13a - 926 nov. 00, Wormatia civitate - Reichstag. [36], bestätigt durch die folgenden urkunden, von denen no 14 die bischöfe von Mainz, Verden und Strassburg, no 15 interventum ceterorumque regni nostrorum primariorum, no 14 ausserdem im actum die anwesenheit eines k. Rudolf[37] erwähnt, während die des bischofs Udalrich von Augsburg auf einem missverständniss Gulers Raetia 104 [38] und die des b. Noting von Konstanz nur auf Hartmanns Ann. Heremi 35 beruht. ‒ Wol bei dieser Gelegenheit wurde Ebrardus quidam Transrhenensis[39] nach Lothringen geschickt [40]; die bestellung Wolmars zum vogte von S. Maximin durch den könig ‚Wormatie in publico mallo‘ berichtet eine tauschurkunde vom 30. dez. 926 [41]. ‒ Auch die verleihung des durch den tod Burchards (no 12e) erledigten herzogtums Schwaben an den grafen Heriman, einen vetter des Frankenherzogs[42] mag bei dieser gelegenheit erfolgt sein, obwol die Privilegien für die schwäbischen stifter den neuen herzog noch nicht erwähnen; zu diesem iahr melden die erhebung und die vermälung mit Burchards wittwe[43] [44] ‒ Wann eine von Liudprand Antap. III, 21 erwähnte von k. Hugo bald nach der tronbesteigung an Heinrich gerichtete gesandtschaft anlangte, fehlt jeder haltpunkt. - RI II,1 n. 13a, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0926-11-00_1_0_2_1_1_52_13a (Abgerufen am 21.09.2018).
Reichstag in Worms n. 14 - 3. November 926
[Bearbeiten]- Heinrich I. - RI II,1 n. 14 - 926 nov. 3, Wormatia civitate - schenkt dem bischof Waldo von Chur auf bitte des erzbischofs Heriger (von Mainz), der bischöfe Adalward (von Verden) und Riwin (von Strassburg) und anderer getreuer, in anwesenheit des k. Ruodulf (vgl. no 13a) den ort Almens im Churgau in der grafschaft Udalrichs auf lebenszeit, nach dessen tod soll der besitz zu gleichen teilen an die S. Petersklöster zu Katzis und Wapitines[45] fallen. [46] ‒ A. r. und ind. falsch, eingereiht nach der folgenden no. RI II,1 n. 14, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0926-11-03_1_0_2_1_1_53_14 (Abgerufen am 21.09.2018).
Reichstag in Worms n. 15 - 4. November 926
[Bearbeiten]- Heinrich I. - RI II,1 n. 15 - 926 nov. 4, Wormatia civitate bestätigt dem kloster S. Gallen auf die unter fürbitte des erzbischofs Heriger (von Mainz) und anderer grosser (no 13a) vorgebrachte bitte des abtes Engilbert (über persönliche anwesenheit vgl. no 13a) gemäss den bestimmungen der alten Privilegien immunität unabhängigkeit freie abtwahl und durch die vögte auszuübendes inquisitionsrecht (coactum iuramentum).[47] ‒ Gleichen inhaltes schon die urkunde Konrads I. BM. no 2016, aber die im kloster mit benutzung der älteren Privilegien des stiftes entstandene fassung weicht von den gewöhnlichen formeln mehrfach ab, vgl. Sickel Schweizer KU. 15. ‒ Von hier an bis 930 werden die a. r. um 1 zu niedrig berechnet. ‒ Schon früher wird die eintragung der königlichen familie in das verbrüderungsbuch von S. Gallen (M. G. L. confrat. 84) veranlasst worden sein, da der name Bruns noch fehlt, welcher nach Ruotgeri v. Brunonis c. 42 M. G. SS. 4,271 925 geboren sein muss, vgl. Waitz Heinrich I. 3 114. - RI II,1 n. 15, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0926-11-04_1_0_2_1_1_54_15 (Abgerufen am 21.09.2018).
- Heriger (913-926) - RIplus Regg. EB Mainz 1 [n. 554] - 926 Nov. 4, Worms - Intervenient bei k. Heinrich I, welcher die privilegien des kl. St. Gallen bestätigt.[48] RIplus Regg. EB Mainz 1 [n. 554], in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/e7d0f534-635a-455a-98da-02e67149e9a7 (Abgerufen am 21.09.2018).
Burgenordnung nach Widukind von Corvey I, 35
[Bearbeiten]- die Maßnahmen werden von Widukind von Corvey in einem einzigen Kapitel überliefert: Unter den ländlichen Kriegern (agrarii milites[49]) wählte er jeden Neunten aus und ließ ihn in den Burgen[50] wohnen, damit er für seine acht übrigen Genossen Wohnungen errichtete. Die übrigen Acht sollten die Bewirtschaftung des Neunten übernehmen und das Drittel der Ernte verwahren. Außerdem sollten die Gerichtstage und alle Märkte und Gastmähler in den Burgen abgehalten werden.[51]
Anmerkungen
[Bearbeiten]- ↑ Carl Erdmann: Die Burgenordnung Heinrichs I. In: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters Bd. 6, 1943, S. 59–101.
- ↑ Die Sachsengeschichte des Widukund von Corvey, Buch 1, Kapitel 35 hg. von P. Hirsch und H.-E. Loh mann, MG SS rer. germ. in us. schol., Hannover 1935, S. 48 f. Zur Übersetzung von moenia als ,Bauwerke' vgl. ebenda, S. 49, Anm. 2 sowie S, 190 „moenia"
- ↑ F. Prinz, Grundlagen und Anfänge. Deutschland bis 1056 (Die Neue deutsche Geschichte, Bd. 1), München 1985, S. 132
- ↑ J. Fleckenstein, Zum Problem der agrarii milites bei Widukind von Corvey, in: Beiträge zur niedersächsischen Landesgeschichte. Zum 65. Geburtstag von Hanz Patze im Auftrag der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen hg. von D. Brosius und M. Last, Hildesheim 1984, S. 29. Wieder gedruckt in: Ders., Ordnungen und formende Kräfte des Mittelalters. Ausgewählte Beiträge, Göttingen 1989, S. 321
- ↑ J. Fleckenstein, Zum Problem der agrarii milites bei Widukind von Corvey, in: Beiträge zur niedersächsischen Landesgeschichte. Zum 65. Geburtstag von Hanz Patze im Auftrag der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen hg. von D. Brosius und M. Last, Hildesheim 1984, S. 37. Wieder gedruckt in: Ders., Ordnungen und formende Kräfte des Mittelalters. Ausgewählte Beiträge, Göttingen 1989, S. 332
- ↑ G. Althoff/H. Keller, Heinrich I. und Otto der Große, (Persönlichkeit und Geschichte 122/123), Zürich 1985, S. 85.
- ↑ H.-K. Schulze, Grundstrukturen der Verfassung im Mittelalter, Bd. 2, Stuttgart u. a. 1986, S. 93.
- ↑ A. Baldamus, Das Heerwesen unter den späten Karolingern (Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte, Bd. 4), Breslau 1879, S. 88.
- ↑ G. Waitz, Jahrbücher des deutschen Reichs unter König Heinrich I., Darmstadt 4. Aufl. 1963, S. 92.
- ↑ Widukind, Sächsische Geschichten ... nach der Übersetzung von R. Schottin in der Ausgabe von W. Wattenbach. Neu übertragen und bearbeitet von P. Hirsch, 5. Aufl., (Die Geschichtsschreiber der deutschen Vorzeit. 2. Gesamtausgabe, Bd. 33), Leipzig 1931, S. 50.
- ↑ Matthias Springer: Agrarii milites. In: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte, Bd. 66, 1994, S. 129–166, hier: S. 141. (freier Zugang zur digitalen Ausgabe des Zeitschriftenbandes, PDF).
- ↑ Matthias Springer: Agrarii milites. In: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte, Bd. 66, 1994, S. 129–166, hier: S. 150.
- ↑ Matthias Springer: Agrarii milites. In: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte, Bd. 66, 1994, S. 129–166, hier: S. 156.
- ↑ Matthias Springer: Agrarii milites. In: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte, Bd. 66, 1994, S. 129–166, hier: S. 166.
- ↑ G. Streich, Burg und Kirche während des deutschen Mittelalters. Untersuchungen zur Sakraltopographie von Pfalzen, Burgenund Herrensitzen. Vorträge und Forschungen. Sammelband, Teil I (Vorträge und Forschungen, Sonderband 29) Sigmaringen 1984, S. 145 f - Inhalt: Grundzüge der historischen Entwicklung, Karolingische Pfalzen und Burgen, Herzogspfalzen und Adelsburgen im frühen Mittelalter, Salische Pfalzen und Burgen, Staufische Königspfalzen und Reichsburgen, Ottonische Pfalzen und Burgen
- ↑ Über Burchards Rolle bei der Einsetzung Udalrichs s. Waitz, Jb. Heinrichs I. 375; M. Lintzel, HV 24, 4; Weller, Gesch. des schwäb. Stammes 157.
- ↑ Libertas (Forschungen zur Kirchen- und Geistesgeschichte 7, 1936, 110
- ↑ (Druck bei L. Santifaller, Zur Gesch. des ottonisch-salischen Reichskirchensystems [Wiener SB 229, 1954] 73 ff, vgl. auch S. 25).
- ↑ hierher bezieht sich Liudprandi Antap. II, 25: H. gravissima valetudine detinetur et Hungariorum ei adventus proxime nuntiatur (worauf er die kriege von 924 und 933 zusammenwirft).
- ↑ (Cont. Reginonis, in Ann. Ratispon. M.G.SS. 17, 579 zu 925)
- ↑ (urbes et oppida incendio tradiderunt et tantam caedem ubique egerunt, ut ultimam depopulationem comminarent)
- ↑ (Widukind I,32 [Ann. Corb. 919 ib. 3,4 und Jaffé Bibl. 1,35 nach wortlaut wol hierher vgl. 0q und dagegen Waitz Heinrich I. 3 41] und Mir. s.Wigberhti c. 16 M. G. SS. 4,226 welche auch von flucht der Hersfelder melden)
- ↑ (Hungeri ductu regis Berengarii ... Italiam depopulantur; Papiam quoque ... igne succendunt [Flodoard])
- ↑ vgl. Hudson, Pavia, S. 261, 278f. - Vgl. Dümmler, Gesta, S. 51; Hartmann, Geschichte III/2, S. 193f; Hoff, Pavia und seine Bischöfe, S. 146f.; Fasoli, Incursioni ungare, S. 139f.; Fasoli., I re d'Italia, S. 93f.; Mor, L'età feudale I, S. 78; Arnaldi, Berengario I, S. 25; Settia, Ungari, S. 191; Settia, Pavia, S. 89f.
- ↑ (feldmark bei Burgdorf s. Wolfenbüttel, vgl. Lüntzel Gesch. von Hildesheim 1,426 ff.)
- ↑ (rudi militi et bello publico insueto)
- ↑ (vgl. die äusserung Liudprands Antap. II,24 in no 11b)
- ↑ (brand und plünderung Benedictbeuerns Chr. Benedictobur. c. 9 und Breviarium c. 2 M. G. SS. 9,218.222 hierher?)
- ↑ (plünderung von Lure V. s. Deicoli c. 11.12 M.G.SS. 15,677 passt besser hierher oder 933 (no 43b) als zu 937)
- ↑ Die Zeit dieses Ungarneinfalls ist gesichert durch die Annales Alamannici (St. Galler Mitt. 19, 264) und durch die Mitteilung der Annales Sangallenses maiores, daß die Ungarn wenige Tage nach dem Tod Herzog Burchards (926 April 29) St. Gallen zerstörten (St. Galler Mitt. 19, 282; vgl. Waitz, Jb. Heinrichs I. 385 f; RI 2 Nr. 12e; Reindel, Luitpoldinger 138 Nr. 66; zu diesem Ungarnzug vgl. auch Homan 1, 122).
- ↑ (Ungri ... Augustaque diu obsessa precibus Uodalrici episcopi … repulsi; vgl. Zoepfl, Lebensbilder 1, 40).
- ↑ (RI 21 Nr. 2064 b; Dümmler, Ostfr. Reich 23, 557; Reindel 94-98, Nr. 51; Homan 1, 115)
- ↑ Zu den Ereignissen von 913 vgl. RI 21 Nr. 2088a; Reindel 103-106, Nr. 54; zu 917 RI 21 Nr. 2101c.
- ↑ Über die aus der Vita Udalrici cap. 1 abgeleiteten Baumaßnahmen Udalrichs, besonders auch am Dom, vgl. Nr. 197; Volkert, St. Stephan 53; Sage, in: Archäologisches Korrespondenzblatt 9, 440; zum Dom vgl. auch Nr. 11 (mit Nachtrag). Zur Bautätigkeit Bischof Udalrichs s. auch W. Giese, Zur Bautätigkeit von Bischöfen und Äbten des 10. bis 12. Jahrhunderts, in: DA 38 (1982) 391 ff. Zur Frage, ob St. Afra schon vor 955 beschädigt oder zerstört worden war, s. Volkert, UuA 100 f Nr. 10.
- ↑ Zu Ekkehardi casus s. Galli cap. 51 und 60 vgl. Haefele 114, 130. Über das Vordringen der Ungarn bis St. Gallen vgl. J. Duft, Die Ungarn in Sankt Gallen (Bibliotheca Sangallensis 1, 1957) 12, 15 ff. Zu den Ungarnzügen im allgemeinen s. G. Spitzlberger, Die Ungarnstürme des 10. Jahrhunderts (Beiträge zur Heimatkunde von Niederbayern, 1967) 132-176.
- ↑ H. rex magnum conventum Wormatiae habuit, Herimanni Aug. chr. M. G. SS. 5,113 (die quelle dieser im Chr. Suev. un. fehlenden nachricht unbekannt)
- ↑ (wahrscheinlich von Burgund, vgl. no 12a‒d und 16a anders Waitz: Heinrich I. 3 90)
- ↑ (vgl. Mittheil. des Inst. f. öst. GF. 7,335)
- ↑ (entweder der Frankenherzog oder der in no 20 genannte graf von Hamalant, vgl. Stein Konrad I. 295, Waitz Heinrich I. 3 90. 223)
- ↑ iustitiam faciendi causa et Lotharienses inter se pace consociat, Flodoardi Ann.
- ↑ (Beyer Mittelrhein. UB. 1,230; von Görz Mittelrhein. Reg. no 863 wegen des iahreswechsels um weihnachten zu 925 gesetzt, aber mit unrecht, da in der nach der teilweisenübereinstimmung der zeugen gleichzeitigen gegenurkunde no 867 der Ungarneinfall erwähnt ist)
- ↑ (P. C. Stälin Wirtemb. Gesch. 1, 177)
- ↑ Cont. Reginonis = Chr. Suev. un. ib. 13,67, und im ausdruck fernerstehend Herimanni Aug. chr. aus verlorner recension der Ann. Aug.
- ↑ Die nachricht Ekkehardi casus s. Galli ib. 2,103.104 und S. Galler Mitth. 15,179.193 c. 49.51 über die investitur Engilberts mit der abtei S. Gallen hat trotz der verwirrung in den königsnamen eine stütze in no 15 und wäre dann hierher zu setzen, da die Ann. Sangall. mai. alle ereignisse dieses iahres zu 925 bringen, vgl. den tod Burchards und die plünderung S. Gallens no 12e.
- ↑ (C, Imapitines Zapf, unbekannt, nach Berger in Jahrb. f. Schweiz. Gesch. 15,164 Müstail bei Tiefenkasten)
- ↑ Simon. canc. adv. Herigeri archiepi. Ch. s. XV. mit 916 (von anderer hand corr. in 926), ind.X, Chur (C). Bruschius Epitome 1, 24 erwähnt; Grandidier in Würdtwein Nova subs. 3,344 no 79 aus or.; Zapf M. anecd. 1,48 no 24 aus or. beide mit ind. XIV; Mohr C. d. Raet. 1,61 no 31 aus C; *M. G. DD. 1,48 no 11 aus C, Grandidier und Zapf.
- ↑ Simon not. adv. Herigeri archicap. Or. mit a. r. VII, corr. aus VIII S. Gallen. ‒ Neugart C. d. Alem. 1,581 no 716 fragm.; Wartmann S.Gall. UB. 3,8 no 786; *M. G. DD. 1,49 no 12; facs. Chr. Gotwic. 140.
- ↑ Stumpf, RK. nr. 13; auch: Acta Pal. VII, 119. [Nummer im Druck: 13]
- ↑ Matthias Springer: Agrarii milites. In: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte, Bd. 66, 1994, S. 129–166 (freier Zugang zur digitalen Ausgabe des Zeitschriftenbandes, PDF)
- ↑ Heinrich Büttner: Zur Burgenbauordnung Heinrichs I. In: Blätter für deutsche Landesgeschichte, Bd. 92, 1956, S. 1–17.
- ↑ Widukind von Corvey: Widukinds Sachsengeschichte. In: Quellen zur Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. übersetzt von Albert Bauer, Reinhold Rau (Freiherr vom Stein- Gedächtnisausgabe, Band 8), Darmstadt 1971, S. 1–183, hier: I, 35.