Betriebswirtschaft/ Rechnungswesen und Rechnungslegung/ Finanzbuchhaltung und externes Rechnungswesen

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Generelle Einführung[Bearbeiten]


Das kaufmännische Rechnungswesen ist das hauptsächliche Kontroll- und Lenkungsinstrument der Unternehmung. Durch zahlenmäßige Zielvorgaben kann ein Unternehmen, dank seiner Erkenntnisse aus dem Rechnungswesen einfach gesteuert werden. Eine Unterteilung in:

Teilgebiete[Bearbeiten]

Finanzbuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung, Statistik/ Auswertung, Planungsrechnung

Hauptbuch[Bearbeiten]

Bilanz: "Waage" ist die verkürtzte Zusammenstellung des Inventar. Unterscheidung der Herkunft des Kapitals nach Eigen- und Fremdkapital. z.B. T-Konto

Aktiva Passiva
I.Anlagenvermögen I.Eigenkapital
II.Umlaufvermögen II.Fremdkapital
Gesamtvermögen Gesamtkapital
(=Vermögensverwendung) (=Vermögensquellen)

Die Aktivseite zeigt, wie das Kapital verwendet wurde. Die Passivseite zeigt, woher das Kapital stammt.

z.B. gem. §242HGB hat der Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, aufzustellen.

Debitorenbuchhaltung[Bearbeiten]

Mahnwesen[Bearbeiten]

Die Verjährung offener Rechnungen erfolgt in der Regel nach drei Jahren, dann spätestens zum 31.12.. D.h., Rechnung aus 2006, die noch offen sind, verjähren zum 31.12.2009 (Quelle: Artikel Offenbach Post vom 8.12.2009, S. 11, bzw. http://www.vz-nrw.de)


Kreditorenbuchhaltung[Bearbeiten]