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Computerhardware: Ausgabe sonstige

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Urheberrechtsabgabe

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Für Geräte, die zum Kopieren urheberrechtlich geschützten Materials verwendet werden könnten, wird eine pauschale Abgabe fällig. Sie wird auf den Gerätepreis aufgeschlagen und vom Gerätehersteller an die  Verwertungsgesellschaften abgeführt. Die Höhe der Abgabe ist von der Art des Geräts abhängig. Hier ein paar Beispiele:

Euro Gerät
12,50 Scanner
  5,00 Telefax (Thermo und Tinte)
10,00 Telefax (Laser)
12,50 Drucker
15,00 Multifunktionsgeräte (Tinte)
25,00 Kopierer und Laser-Multifunktionsgeräte bis 14 Seiten/min
50,00 Kopierer und Laser-Multifunktionsgeräte bis 39 Seiten/min
87,50 Kopierer und Laser-Multifunktionsgeräte mit mehr als 40 Seiten/min