Das Ordnungswidrigkeitenrecht in der Praxis: Die Rechtswidrigkeit
Erscheinungsbild
Rechtfertigungstatbestände im Ordnungswidrigkeitengesetz
[Bearbeiten]Notwehr (§ 15 OWiG)
[Bearbeiten]Rechtfertigender Notstand (§ 16 OWiG)
[Bearbeiten]Übersicht weiterer Rechtfertigungstatbestände (nicht abschließend)
[Bearbeiten]Rechtfertigender Notstand nach den §§ 228, 904 BGB)
[Bearbeiten]Aggressiver Notstand nach § 904 BGB
[Bearbeiten]Defensiver Notstand nach § 228 BGB
[Bearbeiten]Einwilligung
[Bearbeiten]Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 StPO
[Bearbeiten]Amtsrechte und Dienstpflichten: Behördliche Erlaubnis und Handeln auf Grund dienstlicher Weisung
[Bearbeiten]Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG
[Bearbeiten]Selbsthilferechte nach dem BGB (z. B. §§ 859, 860, 861 BGB)
[Bearbeiten]Theoretische Diskussion: Die Rechtswidrigkeit als negatives Spiegelbild der Tatbestandsmäßigkeit im Gesamtunrechtstatbestand
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