Das Ordnungswidrigkeitenrecht in der Praxis: Die Verjährung

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Die Verfolgungsverjährung in § 31 OWiG[Bearbeiten]

Verjährungshemmung[Bearbeiten]

Ruhen der Verfolgungsverjährung nach § 32 OWiG[Bearbeiten]

Unterbrechung der Verfolgungsverjährung nach § 33 OWiG[Bearbeiten]

Vollstreckungsverjährung nach § 34 OWiG[Bearbeiten]

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Quellen[Bearbeiten]