Das Ordnungswidrigkeitenrecht in der Praxis: Die Verjährung
Die Verfolgungsverjährung in § 31 OWiG[Bearbeiten]
Verjährungshemmung[Bearbeiten]
Ruhen der Verfolgungsverjährung nach § 32 OWiG[Bearbeiten]
Unterbrechung der Verfolgungsverjährung nach § 33 OWiG[Bearbeiten]
Vollstreckungsverjährung nach § 34 OWiG[Bearbeiten]
'zurück zum Inhaltsverzeichnis