Das Ordnungswidrigkeitenrecht in der Praxis: Sonderkonstellationen: Unterlassung, Versuch, Irrtum

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Unterlassung (§ 8 OWiG)[Bearbeiten]

Allgemeines[Bearbeiten]

Änderungen im Objektiven Tatbestand[Bearbeiten]

Versuch und Rücktritt (§ 13 OWiG)[Bearbeiten]

Allgemeines: Sanktionsgrund und Stufen der Deliktsverwirklichung[Bearbeiten]

Tatentschluss[Bearbeiten]

Unmittelbares Ansetzen (§ 13 Abs. 1 HS. 2 OWiG)[Bearbeiten]

Rücktritt vom Versuch (§ 13 Abs. 3 OWiG)[Bearbeiten]

Irrtümer[Bearbeiten]

Tatbestandsirrtum und Irrtum über die Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes (§ 11 Abs. 1 OWiG)[Bearbeiten]

Verbotsirrtum (§ 11 Abs. 2 OWiG)[Bearbeiten]

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Quellen[Bearbeiten]