Das Ordnungswidrigkeitenrecht in der Praxis: Sonderkonstellationen: Unterlassung, Versuch, Irrtum
Erscheinungsbild
Unterlassung (§ 8 OWiG)
[Bearbeiten]Allgemeines
[Bearbeiten]Änderungen im Objektiven Tatbestand
[Bearbeiten]Versuch und Rücktritt (§ 13 OWiG)
[Bearbeiten]Allgemeines: Sanktionsgrund und Stufen der Deliktsverwirklichung
[Bearbeiten]Tatentschluss
[Bearbeiten]Unmittelbares Ansetzen (§ 13 Abs. 1 HS. 2 OWiG)
[Bearbeiten]Rücktritt vom Versuch (§ 13 Abs. 3 OWiG)
[Bearbeiten]Irrtümer
[Bearbeiten]Tatbestandsirrtum und Irrtum über die Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes (§ 11 Abs. 1 OWiG)
[Bearbeiten]Verbotsirrtum (§ 11 Abs. 2 OWiG)
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