Das Ordnungswidrigkeitenrecht in der Praxis: Sonderkonstellationen: Unterlassung, Versuch, Irrtum
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Unterlassung (§ 8 OWiG)[Bearbeiten]
Allgemeines[Bearbeiten]
Änderungen im Objektiven Tatbestand[Bearbeiten]
Versuch und Rücktritt (§ 13 OWiG)[Bearbeiten]
Allgemeines: Sanktionsgrund und Stufen der Deliktsverwirklichung[Bearbeiten]
Tatentschluss[Bearbeiten]
Unmittelbares Ansetzen (§ 13 Abs. 1 HS. 2 OWiG)[Bearbeiten]
Rücktritt vom Versuch (§ 13 Abs. 3 OWiG)[Bearbeiten]
Irrtümer[Bearbeiten]
Tatbestandsirrtum und Irrtum über die Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes (§ 11 Abs. 1 OWiG)[Bearbeiten]
Verbotsirrtum (§ 11 Abs. 2 OWiG)[Bearbeiten]
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