Diskussion:Aus Deutschland in die USA umziehen: Rente und Altersvorsorge

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Hallo, der zweite Link funktioniert nicht. --Ayacop 10:52, 3. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Kontenklärung keine Voraussetzung für weiteres Einzahlen[Bearbeiten]

Ich verstehe nicht ganz den Zusammenhang, den der Text zwischen Kontenklärung und späterem Einzahlen herstellt:

Bevor Sie Deutschland für längere Zeit oder gar für immer verlassen, sollten Sie sich mit der Rentenversicherungsanstalt in Verbindung setzen und dort einen Antrag auf Kontenklärung stellen. Damit bleibt für Sie die Möglichkeit offen, nach einer Rückkehr nach Deutschland erneut in die Rentenversicherung einzuzahlen – Sie sind jedoch vor späteren Überraschungen hinsichtlich fehlender Belege geschützt.

Weiter einzahlen kann ich auch so, nachdem ich zurückkehre. Ein Antrag auf Kontenklärung ist dafür nicht zwingend notwendig. Einzig den Einwand, dass Belege noch jetzt eingereicht werden sollten, weil sie möglicherweise nach zwei Umzügen verloren gegangen sein könnten, halte ich für angebracht. Was denkt ihr? --Elwood j blues 12:56, 9. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]