Diskussion:OpenRewi/ Grundrechte-Fallbuch/ Fall 4 Lösung

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Zwischenbericht vor 1. Review (Ammar & Verena)[Bearbeiten]

Bisherige Arbeit:

  • Recherche + Sichtung der anhängigen Verfahren vor dem BVerfG
  • fachlicher Austausch mit Beteiligten in einer der Klima-Verfassungsbeschwerden
  • Rahmeninfos für den SV untereinander geklärt
  • Verena: Grobentwurf für den Sachverhalt
  • Ammar: Gerüstbau + unproblematische Punkte der Zulässigkeit
  • Ammar: Schwerpunkte Zulässigkeit (Beschwerdegegenstand + Prozessfähigkeit)


Fragen & Probleme?

  • Beschwerdegegenstand: unechtes/echtes Unterlassen - Wie umfangreich sollte die Unterscheidung ausfallen? Evtl. Verweis ins Lehrbuch später?
  • Beschwerdebefugnis: gegenwärtige + unmittelbare Betroffenheit als Hauptschwerpunkte (noch in Arbeit durch Verena)
  • SV-Entwurf: Wie umfangreich sollte/kann der SV werden? Wie viele technische Hintergrundfakten sind notwendig / sinnvoll, ab wann sind es zu viele? -> Der SV ist noch nicht fertig und hängt in der genaueren Ausgestaltung noch von der weiteren Entwicklung der Falllösung ab (Zulässigkeit + Begründetheit)
  • Generell: Einschätzung des Schwierigkeitsgrads, Herunterbrechen des komplexen Sachverhalts


Woran weiterarbeiten?

  • Sachverhalt weiter entwickeln (abhängig von weiterer Prüfung)
  • Argumente der "Gegenseite" noch auswerten + bei Zulässigkeit einfließen lassen
  • Fußnoten ergänzen/vereinheitlichen
  • Verena: Beschwerdebefugnis fertig schreiben (selbst, gegenwärtig, unmittelbar)
  • Einstieg in die Begründetheit: Prüfungsaufbau Schutzpflichten (mit Lehrbuch?) abklären

--Ammar Bustami 15:52, 5. Feb. 2021 (CET)[Beantworten]

Ergänzung zur Beschwerdebefugnis & Sachverhalt[Bearbeiten]

Verena hat heute noch die Teile zur eigenen, gegenwärtigen und unmittelbaren Beschwer (Beschwerdebefugnis) ausformuliert bzw. einen ersten Entwurf dazu verfasst. Einige Aspekte und Argumente dort sind noch offen und müssen evtl. noch ausdifferenziert werden. Insbesondere hängen die genauen Inhalte dort stark davon ab, was von den Studierenden an Argumentation zu erwarten ist. Einige Punkte werden dementsprechend noch in den Sachverhalt aufgenommen werden müssen. Über Feedback zum Erwartungshorizont an den Stellen freuen wir uns daher besonders: Was sollte noch in den SV? Was ist von den Studierenden zu erwarten? Was geht zu weit und sollte daher in Kästen (Klausurtaktik vs. weiterführendes Wissen vs. Examenswissen) ausgelagert werden?
--Ammar Bustami 19:40, 5. Feb. 2021 (CET)[Beantworten]

Feedback nach dem ersten Review (Dana)[Bearbeiten]

Liebe Verena, lieber Ammar, vielen Dank für diesen sehr spannenden Fall. Ihr habt Euch ein hochaktuelles und mangels höchtgerichtlicher Rechtsprechung herausforderndes Thema ausgesucht, das mit Sicherheit noch in der ein oder anderen Klausur laufen wird und daher viel Potential für die Studierenden hat.

Kleine Tippfehler und Formulierungen in Eurem Entwurf habe ich direkt im Text geändert. Ansonsten habe ich in der Lösung an verschiedenen Stellen Kommentare eingefügt.

Kernmessage, die ich mitgenommen habe
(zunächst vor allem bezogen auf die Zulässigkeit)

  • Prüfung von Schutzpflichten: Was ist zu beachten?
  • Gesetzgeberisches Unterlassen als Beschwerdegegenstand der Verfassungsbeschwerde
  • Grundrechtsmündigkeit Minderjähriger

Was mir gut gefallen hat

  • Mir gefallen Eure klausurtaktischen Hinweise, gerade weil Aufbau und Prüfungspunkte einer Verfassungsbeschwerde in der Konstellation der Schutzpflichtverletzung nicht ganz so präsent sein dürften bei einigen Studierenden. Das würde ich daher so beibehalten.
  • Darstellung der Schutzpflichtverletzungsproblematik bei der Beschwerdebefugnis.

Verbesserungspotential

  • Sachverhalt ist aktuell noch sehr komplex. Möglicherweise lässt sich ganz am Ende Eurer Bearbeitung noch reduzieren/vereinfachen.
  • Teilweise sind in der Zulässigkeit einige sehr lange Sätze mit Relativkonstruktionen (teilweise zweimal "..., dass..." in einem Satz). Ein paar Sätze habe ich geteilt, da geht aber bestimmt noch mehr.
  • Je nachdem, wie der Schwierigkeitsgrad am Ende ausfällt, würde ich ggfs. noch ein paar Obersätze mehr einstreuen in der Zulässigkeit (teilweise habe ich das schon ergänzt).
  • Ich würde anregen, die Fußnoten im Sachverhalt irgendwie anders unterzubringen. Für einen Sachverhalt finde ich es eher ungewöhnlich, mit Fußnoten zu arbeiten. Vielleicht ließe sich der IPCC-Report in den Sachverhalt integrieren (zB als Auszug am Ende?). Möglicherweise könntet Ihr Euch auch von dem konkreten Report lösen und einen fiktiven Ergebnis-Bericht eines wissenschaftlichen Gremiums als Auszug erstellen, in dem Ihr die wissenschaftlichen Fakten unterbringt, die Ihr dann im vorangestellten Sachverhalt stark vereinfachen könnt. Oder Ihr verweist einmal auf den Report und bringt die konkreten Seitenangaben dann in der Lösung, zB bei der gegenwärtigen Beschwer (dort werden die Ergebnisse nämlich teilweise angesprochen) oder im Rahmen der Begründetheit?
  • evtl. noch bei der Beschwerdebefugnis (oder Begründetheit) einen Satz ergänzen, warum eigentlich Schutz der körperlichen Unversehrtheit und nicht Schutz des Lebens.

Eure Fragen

  • Schwierigkeitsgrad: Ich würde den Fall auch ohne Abwandlung bzw. ergänzende Fragen auf keinen Fall als Anfänger:innen-Klausur einordnen. Schutzpflichtenkonstellation, gesetzgeberisches Unterlassen - das finde ich für Anfänger:innen sehr voraussetzungsvoll.
  • zum Beschwerdegegenstand: siehe mein Kommentar an der Stelle

-- DanaValentiner 21:10, 8. Feb. 2021 (CET)[Beantworten]

Zwischenbericht vor 2. Review (Ammar & Verena)[Bearbeiten]

Bisherige Arbeit:

  • Allgemein: sehr hilfreiche Kommentare – Danke, Dana!
  • Einarbeitung von Danas Kommentaren zur Zulässigkeit
  • inhaltliche Überarbeitung unfertiger Zulässigkeitsteile (v.a. Beschwerdegegenstand + Beschwerdebefugnis
  • Zulässigkeit einmal gemeinsam durchgegangen
  • Überarbeitung des SV: teilweise Umbau, Ergänzung wichtiger Informationen für die Zulässigkeit
  • Grobstrukturierung der Begründetheit (Aufbau geklärt)
  • erster Entwurf zur Begründetheit + Hinweiskästen (außer Untermaßverbot)
  • erste Verlinkungen zum Lehrbuch (Kapitel zu Art. 2 II 1 GG)

Fragen & Probleme?

  • Schwierigkeitsgrad: Wir haben uns jetzt dazu entschieden, eine Fortgeschrittenen-Klausur daraus zu machen; gleichzeitig aber versucht, die Informationen im SV und die Ausführungen in der Lösung trotzdem so verständlich/studierendenfreundlicher zu gestalten, dass es nicht zu kompliziert wird. Mit Erfolg?
  • Allgemeine Frage: Sofern wir (zB bei Definitionen etc.) auf die entsprechenden Lehrbuchkapitel verweisen, brauchen wir dort dann überhaupt noch eigene Fußnoten auf Rechtsprechung / andere Literatur? Da im Lehrbuch die entsprechenden Verweise vorhanden sind, haben wir sie teilweise erstmal weggelassen.
  • Kommentare in Prozessfähigkeit + Beschwerdegegenstand umgesetzt; Prüfungspunkte in der Beschwerdebefugnis (selbst/gegenwärtig/unmittelbar) nochmal umgebaut und (versucht) zu vereinfachen. Wie lesen sich diese Teile jetzt? Studierendenfreundlicher? So angepasst, dass sie auch mit entsprechender SV-Argumentation in Klausuren zu erwarten sind?
  • Aufbau in der Begründetheit: Wir sind uns noch nicht endgültig sicher, ob es bei diesem Aufbau der Begründetheit bleibt. Daher freuen wir uns über jeden Kommentar darüber, wie verständlich/hilfreich/didaktisch sinnvoll ihr den jetzigen Aufbau empfindet?
  • Genauso freuen wir uns über Anmerkungen zu unseren dortigen Hinweiskästen
  • Wie überzeugend sind unsere Ausführungen zu Recht auf Leben / körperliche Unversehrtheit, bzw. die dortige gemeinsame Prüfung ohne „Entscheidung“, was davon einschlägig ist?

Woran weiterarbeiten?

  • Sachverhalt fertig entwickeln: SV ist jetzt erstmal (nur) an die Zulässigkeit angepasst, wird aber noch mit der Begründetheit wachsen/sich verändern
  • Insbesondere zu klären, ob/inwiefern die KSG-Normen „abgedruckt“ werden + ob wir es beim KSG belassen, oder doch ein fiktives Gesetz (mit fiktivem Datum) wählen
  • Genauso muss dann noch der Bearbeitungsvermerk überarbeitet/angepasst werden (was wird ausgeschlossen, was wird vorausgesetzt etc.) Hier freuen wir uns aber auch schon über Feedback zu den dortigen Kommentaren.
  • Begründetheit: Prüfung des Untermaßverbots steht noch aus
  • Aufbau/Inhalte der Begründetheitsprüfung nochmal überarbeiten
  • Fußnoten prüfen/ergänzen/vereinheitlichen
  • Noch offene Fragen bei Rechtswegerschöpfung/Subsidiarität zu klären

--Ammar Bustami 00:48, 1. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]

Feedback nach dem zweiten Review (Charlotte)[Bearbeiten]

Liebe Verena, lieber Ammar, danke für den sehr spannenden und aktuellen Fall!

Ich habe Kommata direkt korrigiert und sprachliche Änderungen bzw. Formulierungen unterstrichen (und teilweise auch mit einem Kommentar versehen). Ansonsten findet ihr meine Anmerkungen als Kommentare. :)

Kernmessage: - Prüfung von Schutzpflichten - gesetzgeberisches Unterlassen

Was mir gut gefallen hat: - eure sehr zahlreichen und ausführlichen Hinweise zur Klausurtaktik! - die Ausführungen zur Beschwerdebefugnis finde ich insgesamt sehr gelungen

Verbesserungspotential: - Ich war/bin mir unsicher, ob nicht zwei beschwerdeführende Personen verwirren (siehe: wie viele VBen liegen jetzt eigentlich vor?) und ob sich nicht ggf. E streichen ließe, um auch den SV damit etwas zu verkürzen (s. mein Kommentar dazu). - Im SV fehlt noch ein Datum für das Inkrafttreten des Gesetzes - Die abstrakten Ausführungen bei der Verdichtung der objektiven Schutzpflicht zu einem Schutzanspruch erscheinen mir sehr anspruchsvoll (s. Erwartungshorizont). Vielleicht ließen diese sich kürzen bzw. in einen Kasten "Weiterführendes Wissen" bzw. ins Lehrbuch integrieren? - zu SV: Die Normen lassen sich vielleicht unter eine gesonderte Abschnittsüberschrift einfügen, dann ist der SV insgesamt etwas "schlanker"?


zu euren Fragen: - den Schwierigkeitsgrad würde ich auf jeden Fall bei "Fortgeschrittenen" sehen - Finde den Aufbau der Begründetheit so recht verständlich. Gibt es ggf. schon eine Abstimmung mit der Person, die den Abschnitt zum LB schreibt? - bei Definitionen auf das LB zu verweisen, finde ich völlig ok und dann wird der Fußnotenapparat nicht überlastet - Hinweiskästen in der Begründetheit finde ich auch sehr gut; einzig bei der Verdichtung der Schutzpflicht könnte der Kasten zum "Weiterführenden Wissen" ggf. sogar aus der Lösung ins LB wandern, weil der Abschnitt ohnehin schon sehr lang und dicht an Informationen ist. Aber ich kann auch gut verstehen, dass ihr den dort drin behalten wollt. :)

--CharlotteSchneeberger 16:02, 10. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]

Zwischenbericht vor 3. Review (Ammar & Verena)[Bearbeiten]

Liebe*r Reviewer*in,
unser Fall ist jetzt endlich „fertig“, jedenfalls in der Rohfassung. Nicht wundern, es befinden sich noch einige „Gespräche“ zwischen Verena und mir in Form von Kommentaren im Text. Die an dich adressierten Kommentare und Fragen haben wir mit „@Review“ begonnen. Natürlich freuen wir uns aber auch darüber hinaus über alle Rückmeldungen.
Bisherige Arbeit:

  • Einarbeitung/Umsetzung von Charlottes Kommentaren – danke dir!
  • Streichung des E aus der Verfassungsbeschwerde
  • Fertigstellung der Begründetheitsteile (B.I.2.): Kontrolldichte + Beachtung des Untermaßverbots
  • Überarbeitung des SV: Anpassung + Ergänzung auf Grundlage der Begründetheit

Fragen & Probleme?
Neben den @Review-Kommentaren folgende allgemeine Anmerkungen:

  • Sachverhalt: Der SV ist mit der Falllösung gemeinsam stetig gewachsen. Hier würden uns zwei unterschiedliche Einschätzungen interessieren: Wie verständlich liest er sich bei der Erstlektüre und ist er zu umfangreich? Und weiterhin: Nach Lektüre der Lösung – finden sich alle entscheidenden Informationen und Argumente (auf die man als Studi nicht unbedingt selbst kommen kann) im Sachverhalt verankert oder fehlt etwas?
  • Vorüberlegungen am Anfang der Lösung: Hierzu würde uns deine Einschätzung interessieren (s. dortiger Kommentar) Diese Vorüberlegungen stellen gewissermaßen auch die Grundlage dar, anhand derer die Falllösung gemessen werden könnte.
  • Im letzten Book Sprint haben wir SV und Lösung so geändert, dass es nur noch eine Beschwerdeführerin (L) gibt. Gerne kannst du also beim Lesen ein Auge darauf haben, ob an manchen Stellen noch falsch konjugiert wird, weil es ursprünglich zwei beschwerdeführende Personen (L und E) waren.
  • Zulässigkeit: Wie verständlich sind die Schwerpunkte (v.a. Beschwerdebefugnis) und ergeben sich die notwendigen Argumentationsstränge ausreichend aus dem SV?
  • Begründetheit: Noch in großen Teilen ganz neu und umgeschrieben ist die Begründetheit. Daher interessiert uns hier am meisten, wie verständlich und nachvollziehbar, strukturiert die Ausführungen sind. Gerade die Balance zwischen Gutachtenlösung und zusätzlichen Hinweiskästen aber auch das Zusammenspiel zwischen angeführten Argumenten und Sachverhalt wäre für uns besonders wichtig. Hier stehen zum Teil noch Absprachen mit dem entsprechenden Lehrbuch-Kapitel aus, sodass vereinzelt noch Teile ins Lehrbuch „wandern“ könnten.

Woran weiterarbeiten?

  • Austausch mit Lehrbuch begonnen: Klärungen & ggf. Verschiebung einzelner Teile ins Lehrbuch stehen aber noch aus: insbesondere „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ + Prüfungsaufbau und Inhaltstiefe in der Begründetheit
  • Vereinheitlichung und teilweise Verlinkung + Ausfüllung der Fußnoten folgt noch.
  • vereinzelt noch offene inhaltliche Fragen
  • Bearbeitungsvermerk abschließend überarbeiten
  • Zusammenfassung am Ende noch zu füllen
  • Externes Feedback vonseiten der Klima-VB holen?

--Ammar Bustami 20:54, 11. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]

3. Review (Max)[Bearbeiten]

Liebe Verena, Lieber Ammar, Vielen Dank für diesen beeindruckenden Fall! Ich kann nur erahnen, wieviel Arbeit es war und bin sehr froh, das Thema im Fallbuch zu haben. Ihr findet wie gewohnt ausführliche Kommentare im Text. Ebenfalls antworte ich am Besten direkt auf euren Zwischenbericht oben.

  • Welche Kernmessage habt Ihr aus dem Text/dem Fall mitgenommen (ein Satz)?
    • die BReg versagt beim Klimawandel
  • Was hat euch gut am Text gefallen?
    • das ungewöhnliche Thema (Schutzpflichten) anschaulich und aktuell aufbereitet
  • Wo seht ihr Verbesserungspotential?
    • Der Fall ist gut strukturiert. Nur den Sachverhalt würde ich (noch) weiter vereinfachen.
  • Welche weiteren Aspekte könnten noch ergänzt werden?
    • Natürlich die Abstimmung mit dem Lehrbuch, aber darauf müsst ihr noch ein wenig warten.

--Maximilian.Petras 10:39, 21. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]

Hinweise zum Abschluss-Feedback @Dana/Max[Bearbeiten]

Liebe Dana, lieber Max,
wie eben besprochen wäre es super, wenn eine*r von euch (vermutlich Dana?) auch vor Anfang August schon dazu kommen würde, zumindest einen groben (gerne auch einen genaueren) Blick über die jetzt fertige Lösung von Fall 4 zu werfen. Da ihr beide den Hauptteil der Lösung ja schonmal gesehen habt, geht es vor allem um folgende (neuen) Punkte:

  • Wir würden gerne zur Hervorhebung in Bezug auf den Klimabeschluss weiterhin die gelben Hinweiskästen benutzen. Ist das so, wie wir es machen (zB am Anfang direkt aber auch an im Rahmen der Lösung) in Ordnung oder habt ihr einen anderen Wunsch?
  • Die gelben Kästen ziehen sich auch in der Lösung zu allen Teilen der "intertemporalen Freiheitssicherung" des BVerfG durch. Auf die Stellen könntet ihr also einen besonderen Blick werfen: Sind die entsprechenden Ausführungen zum BVerfG an den jeweiligen Stellen gut so / verständlich / didaktisch so angebracht / zu kurz oder zu lang?
  • Hin und wieder waren wir uns nicht ganz sicher, ob wir die "gelben Kästen" auch an anderen Stellen hätten konsequenterweise benutzen müssen. Z.B. findet sich ein entsprechender Kommentar dazu an euch gerichtet unter B.I.2.a) vor dem großen Klausurtaktik-Kasten dort.
  • Was haltet ihr schließlich auch vom allerersten Klausurtaktik-Kasten in der Lösung?

Darüber hinaus freuen wir uns natürlich auch über jeden weiteren Hinweis.
Liebe Grüße
Verena & --Ammar Bustami 01:06, 22. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Review Dana[Bearbeiten]

Hallo ihr beiden, vielen Dank für die sorgfältige Ausarbeitung des Falls! Ich habe ein paar Kommentare angebracht, insbesondere zu Kürzungsvorschlägen. Ich sehe tatsächlich erheblichen Kürzungsbedarf, vor allem in der Begründetheit. Man merkt, dass Ihr Euch richtig intensiv in das Thema eingearbeitet habt, allerdings sprengt Eure Lösung das Genre Fallbuch. Die Ausführungen, die sehr interessant sind, wären eher etwas für einen Fachaufsatz. Die vielen Kästen überfrachten die Falllösung und sind wohl nicht so studierendenfreundlich. Bitte prüft die Bearbeitung daraufhin noch einmal kritisch, gerne auch anhand meiner Kommentare. Bitte nicht falsch verstehen: Was Ihr schreibt, hat einen großen Erkenntnisgewinn. Aber es handelt sich hier eben um eine Klausuraufbereitung und keinen Aufsatz für die geneigte Wissenschaftskollegin. Ihr müsst mit einer Aufarbeitung des Themas in einer Klausur auch nicht alle Fragen erschöpfend bearbeiten, die das Thema Klimaklagen bereithält. Darüber hinaus ist mir noch Folgendes aufgefallen/wichtig, auch mit Blick auf Eure Fragen:

  • Der „Haupt“-Disclaimer gefällt mir bei der Lösung besser als beim Sachverhalt (beim SV klingt es so, als sei der Fall nach alter Rechtslage gelöst und noch eben schnell ergänzt). Das wird Eurer Arbeit nicht gerecht.
  • Ansonsten wäre es gut, wenn Ihr die gelben Kästen im laufenden Text umwandelt in Klausurtaktik-Kästen. Wir haben im Buch leider nur begrenzte Gestaltungselemente und können keine Extra-Ebene für diesen Fall anlegen. Der Disclaimer ganz zu Beginn ist fein, das könnten wir ggfs. ja auch in Text abbilden oder durch eine Fußnote. Im fließenden Text geht das aber eher unter, da ist der Klausurtaktik-Kasten besser.
  • Den Klausurtaktik-Kasten zu Beginn würde ich mehr oder weniger komplett streichen. Das erinnert mich schon fast an Hinweise für Korrektor*innen. Der Kasten ist zum einen zu lang, um im gedruckten Buch sinnvoll formatiert zu werden (Kästen sind da im Umfang etwas begrenzt und können nicht über mehrere Seiten gehen); zum anderen haben wir solche Hinweise bei anderen Fällen nicht, es ist also uneinheitlich.
  • Bitte schaut noch einmal kritisch auf das Kürzungspotential der Klausurtaktik-Kästen. Manchmal lassen sich die Kernbotschaften darin deutlich kürzer fassen. Mir kam außerdem der Hinweis, dass der Fall schwer, die Lösung des BVerfG außergewöhnlich und deshalb von den Studierenden keine so ausführliche Lösung wie hier erwartet werden darf, so oft unter, dass ich es schon fast nervig fand. Ich denke, die Botschaft kommt wirklich auch ohne diese Hinweise an.
  • Den Klausurtaktik-Kasten zu Beginn der Begründetheit bitte stark einkürzen/auflösen und durch einen Verweis auf das Lehrbuch ersetzen (einfach ganz knapp zB „Zum Aufbau siehe Grundrechte-Lehrbuch“).

Herzliche Grüße--DanaValentiner 22:14, 11. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]