Diskussion:OpenRewi/ Grundrechte-Lehrbuch/ Freiheit & Mobilität/ Freizügigkeit - Art. 11 GG

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Review Jaschar[Bearbeiten]

Liebe Isabell,

dein Beitrag hat mir sehr gut gefallen. Art. 11 GG ist in der Fallbearbeitung nicht immer der größte Klotz, entsprechend gut finde ich deine konzentrierten Ausführungen. Auch sprachlich hat mich das alles sehr überzeugt.

Im Detail einige Punkte die aber echt als Vorschläge und keinesfalls als Notwendigkeiten zu verstehen sind:

– Art. 11 GG dient ja, auch historisch betrachtet, dazu, ein „einheitliches Deutschland“ sicherzustellen. Die damalige Zersplitterung soll weiter verhindert werden.

– Die europarechtlichen Ausführungen finde ich in deinem Text sehr gelungen. Ich frage mich allerdings ob diese Frage nicht an anderer Stelle im Lehrbuch bereits behandelt wird, existiert das Problem auf die ein oder andere Art und Weise bei wirklich jedem Deutschengrundrecht. Tatsächlich habe ich hierzu aber spontan nichts gefunden; Das Kapitel „Grundrechte im Mehrebenensystem“ behandelt die Frage allenfalls peripher. Hier sind die Herausgeber:innen gefragt.

– „Art. 11 GG gilt auch für Minderjährige." Ich finde diese Formulierung problematisch, da das so wirkt als würden andere Grundrechte bei Minderjährigen großartige Probleme bereiten, was wohl nach hM nicht stimmt. Die Schutzbereiche sind für Minderjährige eigentlich immer geöffnet, hier und da wird eine besondere Substantiierung erwartet (bsp. Art. 4 GG). Ich würde aber die Formulierung etwas abschwächen, zB: "Von Art. 11 GG sind auch ohne weiteres Minderjährige erfasst."

– Die herrschende Meinung verwendet die Einschränkungsmöglichkeiten des Art. 11 GG (ausreichende Lebensgrundlage usw.) als Argument, dass diese Einschränkungsmöglichkeiten typischerweise solche Grundrechtsausübung betreffen, welche mit dem Wohnort von Personen zusammenhängt, bzw. mit einer Aufenthaltsdauer, welch über die des Art. 2 Abs. 2 GG hinausgeht. Das Argument klingt bei dir bereits an, sollte aber noch weiter ausgeführt werden.

– Bzgl. inländischer jur. Personen stimme ich dir iVm Art. 19 Abs. 4 GG komplett zu, fände aber einige Ausführungen zur Abgrenzung ggü Art. 12 GG interessant: Es dürfte nämlich auch gut vertretbar sein den Ort einer jur. Person auch über Art. 12 GG zu schützen (letztlich ist aber 11 wohl das sachnähere Grundrecht da man sich ansonsten auch die weitergehenden Einschränkungen des Art. 11 Abs. 2 GG wegschießen würde).

– Hinter Fußnote 10 im Fließtext müsste der Kommentar integriert werden.

– "Nach einer Auffassung" wiederholt sich danach häufiger, evtl. hier andere Formulierungen verwenden.

– Für die hM spricht hier

– Ich finde dein Beispiel sehr gut, auch die Abgrenzung zu Art. 2 Abs. 2 GG ist von höchster Wichtigkeit. Was mir aber fehlt ist, gerade in Hinblick auf das tolle Beispiel mit dem Mountainbike Äußerungen zur Konkurrenz zu Art. 2 Abs. 1 GG. Ich verweise zu der Problematik auf den Klassikerfall hier: https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv080137.html

– Die Ausführungen zum klassischen/modernen Eingriff sind als eigenes Kapitel im Lehrbuch vorzufinden. Ich würde nur darauf verweisen.

– Die einzelnen Definitionen gelingen hervorragend!

– Der Schutz von Auslandsreisen ist gerade jetzt in der COVID19 Pandemie sehr relevant geworden. Ich würde hier nochmal etwas genauer auf die Elfes-Entscheidung eingehen und diese auch weitergehend verwerten.


Alles in Allem find ich das Grundgerüst und den Beitrag an sich aber super. Da Art. 11 GG ansonsten besonders stiefmütterlich behandelt wird, hier definitiv ein Highlight!

Jkohal 14:12, 14. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Review Max[Bearbeiten]

Liebe Isabell,

vielen Dank für den guten Artikel und dafür, dass Du so spontan und offen in unser Team gekommen bist.

Der Artikel gefällt mir soweit gut. Kleinere Kommentare findest Du im Text. Teilweise habe ich sprachliche Dinge ergänzt oder Fettdruck hinzugefügt. Das kannst Du alles über die Versionsgeschichte nachvollziehen. Die Beispiele habe ich durch die korrekte Vorlage ersetzt. Das war in der Kapitel-Vorlage missverständlich.

Zum Aufbau - bitte passe diesen genauer an die Vorgaben aus der RL an (z.B. internationale Dimension).

Inhaltlich finde ich, dass Du COVID etwas mehr in den Vordergrund stellen könntest. Julian hat hierzu viel bei Art. 2 II geschrieben, also wäre eine Verlinkung ganz praktisch?

Viele Grüße --Maximilian.Petras 09:59, 9. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Review Dana[Bearbeiten]

Liebe Isabell, vielen Dank für Deinen Beitrag! Ich habe ein paar Kleinigkeiten direkt im Text geändert und ein paar Kommentare hinterlassen. Außerdem ist mir noch Folgendes aufgefallen:

  • Du benutzt sehr häufig das Wort "umfasst". :)
  • Mir gefällt, dass Du die zentralen Meinungsstreits darstellst. Vielleicht könntest Du aber stilistisch etwas weg von dem "eine Auffassung", "die herrschende Meinung" und lieber mit den Argumenten und ihrer Überzeugungskraft arbeiten? hM ist ja kein Argument, nur weil es hM ist.
  • Generell kannst Du noch mehr auf andere Beiträge verlinken.
  • Bei der Rechtfertigung untergliederst Du recht stark nach den Schranken, von denen einige vielleicht weniger wichtig sind als andere. Hier würde ich anregen, mutiger die relevanten Schranken zu benennen und weitere Schranken nur kurz im Obersatz zu nennen. Den Punkt "weitere Schranken" finde ich wenig aussagekräftig, ich würde den Abschnitt auflösen und dann die Unterpunkte unter I. eine Ebene hochziehen.

Herzliche Grüße, --DanaValentiner 15:15, 10. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]