Diskussion:OpenRewi/ Grundrechte-Lehrbuch/ Grundrechtskonkurrenzen

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Ein sehr gelungenes und übersichtliches Kapitel, das hoffentlich den Studierenden die Angst vor der Konkurrenzlehre nimmt. In den Kommentaren finden sich einige Vorschläge für alternative Formulierungen aber auch hin und wieder Hinweise darauf, dass ein Punkt vielleicht noch etwas näher erläutert werden müsste. Kürzungsbedarf sehe ich kaum. Ich würde mich dafür aussprechen, einen eigenen Abschnitt einzufügen, in dem auf das Verhältnis zwischen Freiheits- und Gleichheitsgrundrechten eingegangen wird. In dem Abschnitt zur Fallbearbeitung schreibst du, dass Grundrechtskonkurrenzen in der Klausur selten relevant werden. Hier sehe ich die Gefahr, dass bei den Studierenden eine gewisse Frustration aus dem Eindruck entsteht, sie hätten gerade ein Kapitel gelesen, das für sie in der Klausur keine Rolle spielt. Richtigerweise müsste es m.E. heißen, dass Grundrechtskonkurrenzen in der Klausur selten ausdrücklich zu thematisieren sind, dass das anhand des Kapitels gewonnene systematische Verständnis der grundrechtlichen Konkurrenzen aber entscheidend ist, bei der gedanklichen Vorbereitung der Klausurlösung. --Sué González Hauck 10:45, 6. Apr. 2021 (CEST)Sué[Beantworten]

Feedback Dana[Bearbeiten]

Lieber Alexander, Dein Kapitel gefällt mir außerordentlich gut. Ich habe mir erlaubt, einige Tippfehler und Formulierungsvorschläge direkt im Text zu verändern (siehe Versionsgeschichte). Außerdem habe ich an einigen Stellen Kommentare angebracht. Sie betreffen im Wesentlichen

  • längere, verschachtelte Sätze, die ggfs. noch aufgelöst werden könnten
  • Vorschläge für Verlinkungen in andere Kapitel

sowie minimale inhaltliche Anregungen zu einzelnen Begriffen. --DanaValentiner 13:42, 20. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]

Finales Peer-Review Max[Bearbeiten]

Lieber Alexander, vielen Dank für diesen wunderbaren Artikel zu den Konkurrenzen!

  • Was mir gut gefällt:
    • Die glasklare Struktur und der rote Faden.
  • Was ich mitnehme:
    • Ein religiöses Straßenfest ist eine vertrackte Angelegenheit.
  • Was verbessert werden könnte:
    • Ehrlich gesagt nur Kleinigkeiten - siehe hierzu die Kommentare.
  • Was noch ergänzt/verändert werden könnte:
    • Ehrlich gesagt nur Kleinigkeiten - siehe hierzu die Kommentare.

Dazu noch ein paar allgemeine Hinweise, die wir allen Autor:innen zur Sicherheit doppelt mitgeben:

  • bitte kontrolliere nochmal doppelt, ob Du "Examenswissen" und "Beispiele" durch unsere neuen Vorlagen ersetzt hast - es muss nichts mehr manuell formatiert werden.
  • zwischenzeitlich haben wir auch die Vorlage "Formulierungsbeispiel" gebaut. Schau doch mal, ob das in dein Kapitel passt.
  • in der Vorlage "weiterführendes Wissen" kannst Du jetzt über das Feld "Bezugspunkt" die Überschrift erweitern, um den Inhalt der Box weiter zu spezifizieren. Wie das geht ist hier beschrieben.
  • Bitte beachte die Formatierungshinweise, insbesondere die richtige Zitierung von Normen zB Art. 1 I 1 GG.
  • Es heißt immer "BVerfG", nicht ausgeschrieben "Bundesverfassungsgericht".

Viele Grüße --Maximilian.Petras 10:49, 1. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

B.II. Idealkonkurrenz[Bearbeiten]

Erstmal herzlichen Dank für das Kapitel; es hat mir extrem geholfen, die Thematik für die Examensvorbereitung ein wenig zu strukturieren! Ich habe drei Fragen/Anregungen zum Abschnitt B.II. Idealkonukurrenz:

1. Der Kasten mit zu weiterführendem Wissen unter "1. Schrankendivergenz" scheint mir besser unter "2.b) Verstärkung auf Rechtfertigungsebene" zu passen. Hier geht es ja gerade darum, dass der Schutz von Art. 12 I durch Art. 3 I verstärkt wird und dem Gesetzgeber insofern engere Grenzen gesetzt sind.

2. Mich hat der Abschnitt "2.a) Schutzbereichsebene" verunsichert. Nach recherche verstehe ich, dass das BVerfG das Problem des Grundrechteverbunds (als besondere Form des Zusammenwirkens bei Idealkonkurrenz?) bereits auf Schutzbereichs anspricht. Jedoch scheint sich mir das Problem dogmatisch ausschließlich auf der Ebene der Verhältnismäßigkeit abzuspielen; erst hier ist die Frage der Stärke relevant. So sieht das nach meinem Verständnis auch Hofmann in JURA, 2012, 518 ff., wenn auch gleichermaßen auf die Grundrechtskonkurrenz und Grundrechtsparallelität beziehend:

"Bejaht man insoweit einen (zumindest faktischen) Grundrechtseingriff, gelangt man zu einer Verstärkungsfrage, die dogmatisch als eine Problematik der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne zu begreifen ist."

Auch das BVerfG spricht selbst in den genannten Entscheidungen, soweit eingesehen, nicht von einer Schutzbereichs- sondern von einer Schutzgehaltsverstärkung (vgl. insbesondere die im Kapitel bereits zitierte stelle aus Caroline von Monaco II).

Die Anmerkung kommt daher, dass ich beim ersten Lesen über diesen Begriff gestolpert bin und ich auch seitdem keine mich zufriedenstellende Erklärung hierzu gefunden haben; inwiefern geht es um eine "Stärkung" des Schutzbereichs?

Leider habe ich keine super Idee, wie ich es besser machen würde. Eventuell könnte man schlicht einen Hinweis einfügen, dass das BVerfG die Kumulation bereits auf Schutzbereichsebene anspricht und feststellt, diese jedoch erst auf Rechtfertigungsebene Auswirkung entfaltet (bei der Frage der Einschränkbarkeit und bei der Frage der Angemessenheit).

3. Warum ist die Überschrift zu B.II.2.b) allgemeine "Verstärkung auf Rechtfertigungsebene" und nicht konkreter auf die Frage der Abwägung/Verhältnismäßigkeit bezogen?

Ich hoffe, die Kommentare sind nützlich! Ich bin gerne für Rückfragen offen und mache mir auch falls gewünscht nochmal ein bisschen weitere Gedanken :)

Beste Grüße

--David Wellstein 16:42, 30. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]