Diskussion:OpenRewi/ Grundrechte-Lehrbuch/ Justiz & Verfahren/ Rechtsschutz - Art. 19 IV GG

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Review Max[Bearbeiten]

Liebe Lisa,

ein klar formulierter, gut strukturierter Aufsatz, der sehr viel Hintergrundwissen offenbart – vielen Dank!

Im Text findest Du wie gewohnt ein paar kleinere Kommentare. Teilweise habe ich Fettdruck ergänzt.

Die Bezüge zum Verwaltungsrecht sind zwar wichtig, allerdings würde ich sie als weiterführendes Wissen ausgliedern und primär auf das Verwaltungsrechts-Lehrbuch bei Wikibooks verweisen. Generell könntest Du an einigen Stellen noch mehr Links in den Rest des Lehrbuchs einfügen.

Hast Du konkretere Klausurbeispiel, in denen Art. 19 IV GG vorkommt? Das fände ich in einem Klausurtaktik-Kasten am Anfang toll. Gibt es auch Klausuren, in denen Art. 19 IV als Leistungsgrundrecht auftaucht? Falls nicht, ist das auch nicht schlimm, weil es so zentral für das ganze Rechtssystem ist.

Viele Grüße --Maximilian.Petras 13:00, 9. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]


Fragen Lisa[Bearbeiten]

Fragen für das Review

  • Zu umfangreich für ein wenig prüfungsrelevantes Grundrecht?
  • Zu viele Literaturhinweise?
  • Zu viel Fließtext? Lieber mehr Beispiele?
  • Themenspezifische Gewährleistungsgehalte extra in B.II.3. oder als Beispiele integrieren?

Aufgaben 2. Booksprint

Inhalte:

  • Konkurrenzen
  • Beispiele
  • Aufgaben + Wiederholungsfragen
  • Allgemeiner Justizgewähranspruch hier oder bei Alexander?

Feinschliff:

  • auf andere Einträge verlinken
  • Zusammenfassende Übersicht/Visulialisierung

--Lisa Hahn 00:55, 23. Feb. 2021 (CET)[Beantworten]

Peer Review I von Nora[Bearbeiten]

Der Artikel gefällt mir rundum sehr gut – er transportiert sehr viel Inhalt, ist aber klar gegliedert und sehr verständlich geschrieben. Das Lesen hat Spaß gemacht :)

Ich stimme dir zu, der Artikel ist recht lang / detailliert für ein eher selten geprüftes Grundrecht. Es gibt aber keine Textteile, die wirklich überflüssig oder kommentarhaft wirken. Für ein solides Grundverständnis ist diese Ausführlichkeit gut! Trotzdem dachte ich immer wieder, dass jedenfalls Anfänger*innen das nicht alles wissen müssen und teils auch gar nicht verstehen können, weil ihnen die verwaltungs- und prozessrechtlichen Grundbegriffe fehlen. Vielleicht wäre es also ein Kompromiss, deutlich mehr Textteile als Examenswissen zu deklarieren. Inhaltlicher Ergänzungen bedarf es mE nicht, alles Wichtige ist drin!

Ich finde nicht, dass es zu viel Fließtext ist, aber der Text ist tatsächlich sehr abstrakt und vielleicht für Anfänger*innen, die sich keine Anwendungsbeispiele vorstellen können, schwer zu verstehen. Ein paar Beispiele wären auf jeden Fall sehr hilfreich. Vielleicht lässt sich das mit dem von dir geplanten Teil zu aktuellen Anwendungsbereichen kombinieren. Die könntest du so integrieren, dass sie als Bsp. dienen (falls das nicht zu aufwändig ist).

Vielleicht braucht der allgemeine Justizgewährleistungsanspruch kein eigenes Kapitel, aber ein paar mehr Informationen wären natürlich gut. Fände deinen Artikel dafür den passenden Standort, falls Alexander das nicht schon bei sich behandelt hat.

Ich finde nicht, dass es zu viele Literaturhinweise sind – bin da eher für zu viel als für zu wenig.

Bin gespannt auf das Update! --Nora Wien 18:07, 26. Feb. 2021 (CET)[Beantworten]

Fragen für das 2. Peer Review[Bearbeiten]

Alle Kommentare des ersten Feedbacks wurden verabreitet und die Gliederung an die neue, für alle Lehrbücher empfohlene Struktur angepasst.

Fragen an Reviewer

Ich habe wie im ersten Review empfohlen einige Beispiele ergänzt. Reichen diese aus oder ist der Text noch immer zu abstrakt?

Ich habe außerdem mehr Teile als Examenswissen markiert. Genügt das? Zu viel/wenig?

Zudem habe ich einen Teil zum Justizgewähranspruch und ein Prüfungsschema am Ende ergänzt sowie die Infos zur GRCh und EMRK in einem eigenen Abschnitt gebündelt. Sind diese neuen Teile klar und verständlich?

Aufgaben 3. booksprint

  • ggf. mehr Beispiele einfügen
  • interaktive Aufgabe ergänzen
  • auf andere Einträge in Lehrbuch verlinken

--Lisa Hahn 18:49, 31. Mär. 2021 (CEST)[Beantworten]

Prototyp ist fertig - Fragen für Review[Bearbeiten]

Der Prototyp ist nun fertig: alle Kerninhalte, Verlinkungen und mehrere interaktive Übungen sind integriert. An Reviewer*innen habe ich folgende Fragen:

  • Ist der Text zu umfangreich für ein weniger prüfungsrelevantes Grundrecht? Sollte mehr als Examenswissen gekennzeichnet werden? Wenn ja: Was?
  • Braucht es mehr Beispiele/kleinere Fälle zur Veranschaulichung? Sind die vorhandenen Beispiele (z.B. aus dem Migrationsrecht) zu speziell?
  • Wie gefallen Euch die Übungen?

--Lisa Hahn 08:47, 28. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]

Review Dana[Bearbeiten]

Liebe Lisa, vielen Dank für Deinen schönen Beitrag.

  • Gute Einleitung.
  • Die Einführung unter A. ist im Verhältnis zu anderen Beiträgen recht lang. Ich fände es super, wenn Du schneller zum Abschnitt B. hinführst. Mein Vorschlag: Ein Teil aus A.I. könnte hervorragend in die Einleitung zum Buchabschnitt überführt werden, die Deinem und Alexanders Beitrag vorangestellt wird. Weitere Absätze eigenen sich gut als "Klausurtaktik-Kasten" und könnten an geeigneter Stelle in den Abschnitt B. verschoben werden.
  • Bitte prüfe noch einmal, ob einzelne Absätze als "Examenswissen" formatiert werden können. Ein paar Stellen, die ich für geeignet halte, habe ich markiert.
  • Bei der Zusammenfassung am Ende bitte die allerwichtigsten Kernaussagen ganz knapp zusammenfassen.

Vielen Dank und herzliche Grüße, --DanaValentiner 15:49, 10. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Endversion - letzte offene Punkte[Bearbeiten]

In der Überarbeitung für die Endversion hat sich eine größe Änderung ergeben: Ich hielt Teile der sehr ausführlichen Einführung in der Einleitung zu Justiz & Verfahren besser aufgehoben und habe sie daher dorthin verschoben und umformuliert. Übrig geblieben ist eine knappe Einführung in Art .19 IV 1 GG mit einem Klausurkasten und einem Hinweis auf die verwaltungsrechtliche Bedeutung. Ist das in Ordnung?

Ansonsten habe ich die Anregungen in den Kommentaren versucht alle umzusetzen. Unklar war mit jedoch zunehmend, wann etwas als weitergehendes Wissen und wann als Examenswissen formatiert werden soll (insb. in B II). Wenn da nochmal jemand drauf schauen könnte wäre das klasse.

Nicht richtig umsetzen konnte ich die Idee, typische Fallkonstellationen kurz zu nennen, denn es gibt sie soweit ich das sehe schlicht nicht. Wenn das Grundrecht vorkommt, dann eher mit den sehr fragmentarischen Einzelfällen, sodass der Beitrag vor allem das Grundverständnis fördern will, um diese dann behandeln zu können. Ich hoffe, das gelingt.

--Lisa Hahn 17:28, 24. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]