Diskussion:OpenRewi/ Staatsorganisationsrecht-Lehrbuch/ Demokratieprinzip/ Fraktionen

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Peer Review erster Sprint[Bearbeiten]

Als Kernaussage habe ich aus dem Text mitgenommen: die herausragende Rolle der Fraktionen als Tendenzgemeinschaften und ihre Folgen für die Rechtsstellung der Fraktionen im BTag und ihr Verhältnis zu den einzelnen Abgeordneten. Der Text gefällt mir schon ausnehmend gut. Er ist sehr klar strukturiert, gut zu lesen, verständlich formuliert, umfassend und dabei auf das Wesentliche beschränkt. Mir ist aufgefallen, dass der Text überaus viele wörtliche Zitate in Anführungszeichen enthält. Dies hat für mich stellenweise - insbesondere da, wo es in manchen Absätzen doch sehr gehäuft auftrat - den Lesefluss gestört. Sicherlich ist es an manchen Stellen hilfreich, den genauen Wortlaut einer BVerfG-Entsch o.ä. wiederzugeben. Ich glaube, manchmal würden sich diese Informationen aber noch besser in den Text integrieren, wenn sie umformuliert wiedergegeben würden. In Sachen Formatierung hatte ich den Eindruck, dass noch nicht flächendeckend geschützte Leerzeichen für Normzitate verwendet werden? Auch fand ich die jeweils in den Absätzen markierten Schlagwörter gelegentlich nicht so hilfreich oder passend, insbesondere da, wo lediglich eine Norm und nicht ein Begriff fett gedruckt waren. Ansonsten schon sehr sehr gut!--IsabelLischewski 10:10, 22. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]

2. Peer Review[Bearbeiten]

Lieber David, vielen Dank für deinen verständlich geschriebenen Beitrag. Kleinere Änderungen habe ich im Text bereits vorgenommen. Außerdem verweise ich auf meine Kommentare. Der Text ist noch zu lang. Bitte kürze sie unter Beachtung unserer Zielgruppe der Studierenden. Er hat in etwa die Länge zu den Gesetzgebungskompetenzen, dabei erachte ich diese als durchaus wichtiger. Außerdem verwendest du viele direkte Zitate, die in der Häufigkeit nicht notwendig sind. Bitte prüfe, wo es ganz konkret auf den Wortlaut des BVerfG etc. ankommt und verwende ansonsten eigene Worte. Außerdem musst du nochmal die Fußnoten überarbeiten. Insbesondere sind bei den BVerfG-Entscheidungen Beschl. v. Az Rn. anzugeben (siehe die Open-Rewi Vorgaben), außerdem sollten sie verlinkt werden, sofern sie auch im Internet frei abrufbar sind. Dateien, bei denen du einen Link ergänzst, sollten direkt verlinkt werden. Deine Fußnoten sind zudem sehr lang. Bitte prüfe, ob all die Informationen wirklich notwendig sind.

LG --LouisaLinke 10:24, 27. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]