Diskussion:OpenRewi/ Staatsorganisationsrecht-Lehrbuch/ Kompetenz und Verfahren/ Verwaltungskompetenzen

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Lieber Max,

nach Durchlesen deiner wirklich ausführlichen Arbeit muss ich sagen, dass ich sehr begeistert bin. Das wird ein tolles Kapitel.

Meine Anmerkungen sind daher mehrheitlich wirklich nur als Anmerkungen zu verstehen. "Kritisieren" kann ich nur sehr wenig. Daher, wirklich nur Denkanstöße, die du final auch gar nicht umsetzen musst.

- Ich würde nochmal zu Anfang die Ähnlichkeit zu den Gesetzgebungskompetenzen darstellen: So wie entschieden werden muss wer für die Schaffung des Gesetzes verantwortlich ist, muss weitergehend entschieden werden wer das Gesetz ausführt. Diese Parallele ist, wie ich finde, für die weitere Erklärung sehr dienlich. Das schreibst du zwar auch (" Die legislative Schaffung dieser gesetzlichen Bestimmungen regeln in Abgrenzung zu den Verwaltungskompetenzen..."), ich würde es aber fast noch eine Ecke simpler erläutern.

– "Dabei mag man in gewissem Umfang auch auf den imperativ wirkenden Wortlaut von Art. 83 GG verweisen: „(...) führen (...) aus“." Ich würde das direkter formulieren. "Hierbei ist auf den Wortlaut zu verweisen, welcher..."

- Bzgl. des Gebots der Bundestreue und den daraus resultierenden Pflichten der Länder würde ich noch mehr sehen wollen bzw. evtl. sogar ein eigenes Kapitel aufmachen.

Ansonsten ist das schon mustergültig.

Noch einige Punkte, die etwas wichtiger sind und umgesetzt werden sollten:

- Ich würde einige Absätze einfügen. Der Text ließt sich eigentlich wunderbar, sieht aber sehr komprimiert aus.

- Es fehlen einige kleinere Beispiele/Beispielfälle. Das wäre super wichtig. Nur als Beispiel: Ein kleiner Fall zum Mängelrügeverfahren wäre zB super, aber auch zu den anderen Verfahren. Nichts großes, einfach nur ein kleines Fällchen damit das plastischer wird.

– Ich hab regelmäßig in Klausuren die Konstellation von Art. 85 GG iVm AtomG gesehen. Evtl. kann man die auch als Beispiel noch einweben?

Danke für deine Mühen!Jkohal 09:59, 2. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

zweites Review[Bearbeiten]

Lieber Max,

vielen Dank für deinen text. er ist verständlich geschrieben, das gefällt mir sehr. Allerdings finde ich, dass er sehr lang geworden ist. Bitte kürze ihn. Kleinere Änderungen habe ich bereits im text vorgenommen. Ansonsten verweise ich auf meine Kommentare. Die Fn müsstest du nochmal überarbeiten: Die konkrete Seite der BVerfGE ist in Klammern zu setzen, bei mehreren Az. wählre bitte eines aus und verwende u.a. Prüfe bitte auch nochmal, ob du immer ide konkrete Seite anführst (s. z.B. Fn. 72).

LG --LouisaLinke 11:00, 27. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]