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Diskussion:OpenRewi/ Staatsorganisationsrecht-Lehrbuch/ Rechtsstaatsprinzip/ Rechtssicherheit und Vertrauensschutz (Rückwirkung)

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von JohannesSiegel in Abschnitt Zweites Review

Lieber Johannes, es handelt sich auch hierbei um einen ersten, interessanten Entwurf deines Beitrages. Kleine Änderungen im Text habe ich direkt vorgenommen. Ansonsten verweise ich auf meine beigefügten Kommentare. Auch hier hast du die Ergänzungen, die ich dir mitgegeben hätte, im Wesentlichen schon selbst angesprochen. Bitte überarbeite auch nochmal deine Fußnoten entsprechend den Vorgaben von OpenRewi. LG --LouisaLinke 11:32, 3. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Beabeitung bis 1.9.21[Bearbeiten]

Ich habe das Feedback eingearbeitet und die Formatierung noch einmal komplett umgestellt. Letztlich bin ich mir noch immer bzgl der Gliederung unsicher, da ich nun A habe kein B.

Zweites Review[Bearbeiten]

Lieber Johannes,

deine Darstellung des Rückwirkungsverbot hat mir gut gefallen. Kleinigkeiten wie Rechtschreibfehler habe ich direkt im Text ausgebessert.

Was die Konzeption betrifft, war ich zunächst etwas überrascht, dass du von drei Varianten des Rückwirkungsverbots sprichst und das strafrechtliche Rückwirkungsverbot dazurechnest. In meiner Denklogik ist es eine vorgeschaltete Überlegung, ob Art. 103 II GG oder nur das allgemeine Rückwirkungsverbot aus Art. 20 GG Anwendung findet. Erst im nächsten Schritt würde ich bei Art. 20 GG zwischen echter und unechter Rückwirkung unterscheiden. Ich denke, dass die von dir gewählte Darstellungsform (drei Arten der Rückwirkung auf einer Stufe dazustellen) letztlich ebenso gut funktioniert.

Ich würde es für sinnvoll halten, den Aspekt der Abgrenzung zwischen Art. 103 II GG und Art. 20 GG noch etwas mehr hervorzuheben, da sich die Studierenden im ersten Semester nach meinen Erfahrungen häufig damit schwertun (was vermutlich daran liegt, dass nahezu alle Art. 103 II GG aus dem Strafrecht kennen, während der Vertrauensschutz als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips leider nicht ganz so bekannt ist.). Vielleicht könnte man hier noch einen Merkkasten zur Abgrenzung von Art. 103 II und Art. 20 GG einbauen.

Ich fände es gut, wenn Du noch ein paar konkrete Beispiele einbauen würdest. Gerade bei den Fallgruppen zur echten Rückwirkung und den Rückausnahmen würde sich das zur Veranschaulichung anbieten. Bei der unechten Rückwirkung nimmst Du ja auf die Leberpfennig-Entscheidung als Beispiel im Fließtext bezug. Hier bietet sich meines Erachtens an, die Vorlage

Beispiel zu Thema XY: Hier steht der Text.

um den Text etwas aufzulockern.

Ansonsten habe ich noch folgende Anmerkungen zu einzelnen Formulierungen:

"In diesem Fall kann die ursprüngliche Verweisungssetzer:in nicht kontrollieren auf was in der Zukunft verwiesen wird, wenn die Norm, auf die verwiesen wurde, beispielweise geändert wird" Durch die vielen Nebensätze ist dieser Satz äußerst kompliziert. Ich musste ihn zwei Mal lesen. Auf die Schnelle fällt mir leider kein guter Vorschlag ein, um ihn zu vereinfachen.

"Das soll ihnen ermöglichen, dass sie beispielsweise in Vertrauen auf die Rechtslage Investitionen tätigen können, oder auch nur schlicht, dass sie sich rechtmäßig verhalten können." Hier würde ich den Satz etwas prägnanter formulieren und mit "Dies ermöglicht Ihnen" anstelle von "Das soll ihnen ermöglichen" einsteigen. Außerdem finde ich den Begriff "rechtstreu" in diesem Kontext schöner als "rechtmäßig".

"Die Bürger:innen müssen darauf vertrauen können, dass wenn sie sich an die im Moment geltenden Gesetze halten, sie sich nicht strafbar machen" Umgedreht liest sich der Satz meines Erachtens besser: "Die Bürger:innen müssen darauf vertrauen können, dass sie sich nicht strafbar machen, wenn sie sich an die im Moment geltenden Gesetze halten."

Ich hoffe, Du kannst mit meinen Anmerkungen etwas anfangen. Melde Dich einfach, wenn Du Rückfragen/Diskussionsbedarf hast.

Liebe Grüße Julian --Julian Seidl 17:52, 23. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Neue Überschrift[Bearbeiten]

Ich könnte mir als etwas peppigere Überschrift Rechtssicherheit durch Vertrauensschutz vorstellen. Nachteil wäre dabei jedoch, dass die Rückwirkung aus der Überschrifft hinausfiele. --JohannesSiegel 18:04, 15. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Großes Review Verfahren[Bearbeiten]

Lieber Johannes,

mir hat dein Text sehr gut gefallen :) Ich habe nur 2 Kommentare eingebaut. Alles andere habe ich direkt im Text geändert, vor allem kleine Formalia.

Noch eine Anmerkungen: Wie wäre es mit einem interaktiven Element? Vielleicht 1 oder 2 Fälle, wo zwischen echter und unechter Rückwirkung unterschieden werden muss?

Liebe Grüße, Valentina (27.10)