Diskussion:OpenRewi/ Staatsorganisationsrecht-Lehrbuch/ Republik/ Republikprinzip

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Lieber Tim, dein Text gefällt mir gut. Ich habe nur geringe Änderungen vorgenommen (Rechtschreibfehler korrigiert). Alles weitere findest du im Text als Kommentar, welche du über die Suchfunktion (Suche nach "(DH)") leicht finden solltest. Insbesondere die Fußnoten sowie die Autor:innenschreibweise (nicht kursiv) müsstest du nochmal checken. Das habe ich nicht abgeändert, sondern zu Beginn vermerkt. Liebe Grüße. Doro (Stand: 13:15 Uhr, 18.06.2021)

Finales Review[Bearbeiten]

Hallo Tim!

Mir gefällt dein Beitrag soweit sehr gut, zumal es nicht die üblichen 3 Zeilen sind, die man zu dem Thema sonst in Lehrbüchern vorfindet. Ich habe einige Links gesetzt. Es fehlt der europarechtliche Teil, im Zweifel steht der Beitrag aber auch ohne diesen Teil.

Besten Gruß und Dank!

Jaschar Jkohal 19:40, 6. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]

III. Republikverständnis des Grundgesetzes[Bearbeiten]

Dass das Grundgesetz nur von einem formalen Begriffsverständnis der Republik ausgeht, halte ich für nicht mehr zeitgemäß. Es ist aber jedenfalls nicht mehr nur mit einer Randnummer im HdStR begründbar. Zum einen, weil in § 23 Gröschner lang und breit Böckenförde widerspricht. Zum anderen, weil das BVerfG mittlerweile selbst aus dem Republikprinzip einen Öffentlichkeitsgrundsatz (iSe res publica) ableitet und es nicht lediglich als Ausschluss der Monarchie versteht, vgl. BVerfGE 123, 39 (69); 134, 25 (30). Es übergeht auch einen guten Teil der Lehrbuch- (Morlok/Michael; Gröpl; Degenhart; Zippelius/Würtenberger) und Kommentarliteratur (BeckOK; MKS; Münch/Kunig), die in dem Republikprinzip mehr erkennen, als eine rein formale Lesart, oder es jedenfalls zur Diskussion stellen.

Beste Grüße Robin Mayer

--LexFundi 16:57, 9. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]