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Diskussion:OpenRewi/ Staatsorganisationsrecht-Lehrbuch/ Staatszielbestimmungen/ Europäische Integration

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Jkohal in Abschnitt Großes Review

Sehr schöner Text. Mir gefällt, dass Du viele dieser Elemente und Kästen verwendet hast. Das einzige, was ich inhaltlich anmerken könnte, wäre, dass Du vielleicht manche Begriffe kurz erklären könntest. (zB Verfassungshomogenität). Fn. hattest Du ja bereits selbst angesprochen.

Einleitung

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Im Vorwissen ggf. noch Normenhierarchie aufführen, weil du noch auf den (Anwendungs-)Vorrang des Unionsrechts zu sprechen kommst

Außerdem sprichst Du im ersten Satz vom Europaartikel, ohne diesen tatsächlich zu nennen (nur Art. 23 aF).

Außerdem könntest du überlegen, ob nicht die historischen Ausführungen besser in weiterführendes Wissen integrierst - ein historischer Einstieg schreckt prüfungsorientierte Leser*innen vielleicht vom Kapitel ab. Die Ausführungen zum Examenswissen, in denen du die Struktur des Art. 23 GG erläuterst, finde ich hingegen sehr bedeutend und hilfreich dafür, sich den Artikel zum ersten Mal zu erschließen. Daher würde ich dafür plädieren, diesen als Grundwissen zu behandeln. Eignet sich mE auch als guter, gesetzesbezogener Einstieg!

Wenn du kürzen willst, ist das Kästchen zu Art. 24 GG eine gute Idee - das ist zwar interessant, aber halt noch älter als die Schuldrechtsreform und klausurpraktisch noch irrelevanter.

Koenigpa 18:39, 21. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Ich habe deine Anmerkungen zum größten Teil umgesetzt, danke dir. Valentina Chiofalo 13:18, 6. Nov. 2021 (CET)Beantworten


A. Staatszielbestimmung des Art. 23 I 1 GG

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Vielleicht eine Fn mit einer Erklärung zur ever closer union (Ursprung etc)?.

--JohannesSiegel 11:50, 6. Jun. 2021 (CEST)Beantworten


-> erledigt

Die Ausführungen zum Integrationsauftrag stellst du ja selber als wenig klausurrelevant (also kein Grundwissen) dar - und du stellst dich mit sehr wenigen Worten (sicherlich formatbedingt) gegen das BVerfG, was man Studierenden, deren erster Zugriff auf das Thema das hier ist, man nicht ohne weiteres im Hinblick auf Prüfungen raten sollte. Vielleicht besser kürzen oder (argumentativ) ausführlicher in einer weiterführenden Box behandeln?

Koenigpa 18:39, 21. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Sehe es schon als sehr herrschende Meinung an, habe nochmal ne FN eingebaut Valentina Chiofalo 14:00, 6. Nov. 2021 (CET)Beantworten

C. Grenzen der europäischen Integration

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Ein kurzer Hinweis auf das Problem ist sicher hilfreich. Ich sehe es wie Du, dass das weit weg von klassischem Staatsorga ist, daher wäre wohl ein Hinweis mit Fn zu weiterführenden Texten schön, sodass Interessierte nicht an ein Dead End kommen.

--JohannesSiegel 11:56, 6. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

-> erledigt

Ich finde es gut, dass die Grenzen der Integration hier kurz dargestellt werden. Es gehört zum nach meinem Verständnis zum Staatsorganisationsrecht unbedingt dazu, ist gewissermaßen gerade der "heiße Shit" - und damit prüfungsrelevant. Eine Überlegung wäre es auch, besonders instruktive/plakative Beispiele zu entwerfen, wann der jeweilige Vorbehalt berührt wäre.

Koenigpa 18:39, 21. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

B. Struktursicherungsklausel aus Art. 23 I 1 GG

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Vielelicht könntest Du in einem Nebensatz kurz erklären, was man unter Verfassungshomogenität versteht. (nur etwas wie Verfassungshomogenität, das bedeutet xy)

--JohannesSiegel 11:59, 6. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

- erledigt :)

Hier fehlen noch die "vorliegenden strukturellen Anforderungen", zumindest werden sie mir nicht angezeigt.

Koenigpa 18:39, 21. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Habe ich besser formuliert Valentina Chiofalo 14:00, 6. Nov. 2021 (CET)Beantworten

2. Review

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Liebe Valentina,

ich finde deinen Beitrag sehr gut. Ich habe ziemlich viel gelernt beim Lesen. Ich habe einige Anpassungen direkt vorgenommen und auch ein bisschen was direkt im Text kommentiert.

Was mir gut gefällt:

  • Du beschränkst dich wirklich auf das Wesentliche = Klausurrelevante.
  • Der Beitrag ist schön strukturiert.
  • Der Überblick über die Europäischen Verträge im Weiterführenden Wissen ist super!
  • Die Kontrollvorbehalte hast du auch kurz und treffend dargestellt. Ich meine nicht, dass dazu noch mehr kommen muss.

Mögliche Ergänzungen:

  • Evtl. könnte man noch in Abschnitt A bei der Klausurtaktik die besondere Rolle des Bundestages bei der Europäischen Integration anführen (oder zum Beitrag BTag verlinken). Das ist aus meiner Sicht eine mögliche Fallkonstellation im Organstreitverfahren. Zur Informationspflicht hat das BVerfG ja gerade erst entschieden.

Formalia:

  • Ich würde keine Leerzeichen direkt vor der Fußnote setzen.
  • Man könnte evtl. noch umbruchgeschützte Leerzeichen bei den Gesetzeszitaten einfügen.

Viele Grüße, --Patrick 12:39, 13. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

3. Review Paul

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Hey Valentina,

ich habe mir deinen Teil zur EU-Integration angeschaut und alles Wichtige in die Diskussion geschrieben. Ich finde ihn sehr gut! Gerne bestärke ich dich darin, die Kontrollvorbehalte drin zu lassen! Die einzige strukturelle Frage, die ich dir gerne stellen würde, ist die nach der Eingruppierung von Wissen in Grundwissen/Examenswissen/weiterführendes Wissen. Es kann aber auch einfach sein, dass da unsere Perspektiven auseinandergehen. Ich finde die historischen Ausführungen größtenteils irrelevant für die Studierenden, während die Kontrollvorbehalte unbedingt dazugehören.

Auch ist die Struktur von Art. 23 GG mit seinen verschiedenen Absätzen bedeutsam, die könntest du meines Erachtens sogar noch ausführlicher beleuchten. Beispielsweise die Beteiligung des Bundesrats oder das Subsidiaritätsprinzip sind auch im klassischen Staatsorganisationsrecht durchaus mal für eine Prüfung geeignet.

Kannst du zu den typischen Prüfungsthemen vielleicht noch kleinere Abschnitte als das ganze Lehrbuch empfehlen oder vielleicht einen der vielen Europarechts-Beiträge, die alles zusammenfassen wollen, aufführen? So kann ich mir vorstellen, dass kaum jemand deine Empfehlungen übernehmen wird.

Auch die zusammenfassenden Punkte geben mE nur sehr grob das wieder, was Studis nach deiner Zielsetzung behalten sollten, oder?

Ich bin leider ein extrem kritischer Mensch, was das Feedback angeht, daher kommt diese Nachricht vielleicht sehr böse rüber. Ich gebe gerne auch konkretere und konstruktivere Vorschläge, wenn Du Dir das auch wünscht. Gerne können wir auch die Tage noch mal telefonieren und wir reden dann darüber.

Ich wünsche dir einen schönen Abend! Liebe Grüße Paul

Großes Review

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Hey Valentina!

Formal hab ich nichts an dem Artikel auszusetzen, ich schaue mir mit einem gewissen Neid deine Zitationskünste an ;-)

Inhaltlich hab ich tatsächlich ein paar Anmerkungen. Siehe dazu zunächst meinen einzigen Kommentar im Text. Hier aber nochmal "auf einen Schlag"

– Am Anfang fehlt mir der Begriff "Transformationsakt" – und das in beide Richtungen

– MMn wird (leider, ich finde das ja hart speziell) mittlerweile schon Wissen zum Thema Haftbefehl und Europa verlangt. Ein paar Worte dazu wären evtl. angebracht, hat das unmittelbar ja auch mit dem 23 GG zu tun.

– Schlussendlich, finde ich, sollte die Darstellung von Solange 1 und 2 separat und genau aufgedröselt geschehen. Wie sich da was genau entwickelt hat, usw.


Besten Gruß!

Jaschar Jkohal 20:21, 7. Nov. 2021 (CET)Beantworten