Eigentumsgarantie des Grundgesetzes/ 15. Unheilbarkeit der verfassungswidrigen Enteignung.
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Eine den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen nicht entsprechende Enteignung wird nicht dadurch rechtmäßig, dass ein finanzieller Ausgleich für den Vermögensverlust geleistet wird (56, 249, 261 ).