Einführung in das Christentum/ Die Sakramente
Als Sakrament bezeichnet man einen unauslöschlichen Gnadenerweis Gottes, der von Jesus selbst "gestiftet" wurde. Während die katholische Kirche sieben Sakramente anerkennt, gelten in den protestantischen Kirchen nur die Taufe und das Abendmahl als Sakramente. Die anderen Riten spielen zwar teilweise im Leben der evangelischen Christen auch eine Rolle (Konfirmation, Ehe, Ordination, Krankensalbung), haben jedoch nicht eine gesonderte herausgehobene Stellung im Sinne eines heiligen Sakraments. Die Sakramente haben sich im Laufe der Kirchengeschichte konstituiert. Als älteste Sakramente sind wohl das Abendmahl und die Taufe zu nennen.
Taufe
[Bearbeiten]In der Taufe wird der Täufling in die Gemeinschaft mit Gott und in die christliche Gemeinschaft aufgenommen. Mit der Taufe vollzieht der Mensch Jesu Sterben und Auferstehen nach (s. Brief des Paulus an die Gemeinde in Rom, 6. Kapitel). Sie wird "im/auf den Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes" durch Untertauchen oder dreimaliges Übergießen mit Wasser vollzogen. Die Taufe befreit den Menschen von seiner Entfremdung zu Gott und macht ihn damit von jeglicher "Sünde" frei.
Bei der Kindertaufe spricht der Pate/die Patin als Stellvertretung für den Täufling das Einverständnis des Täuflings. Pate oder Patin sind zusammen mit den Eltern für eine christliche Erziehung des Kindes verantwortlich. Die Aufgabe des Patenamtes erlischt mit der Firmung bzw. der Konfirmation, da das Patenkind nun als Vollmitglied in die Gemeinde aufgenommen ist.
Die Taufe ist das einzige Sakrament, das in keiner Kirche an ein ordiniertes Amt (Priester, Pfarrer/in) gebunden ist! In allen christlichen Konfessionen ist jede/r andere Christ berechtigt, die Taufe in Notfällen zu spenden. In vielen Konfessionen wird die Taufe sogar dann als gültig anerkannt, wenn Atheisten sie mit der oben genannten Taufformel vollziehen.
Die Taufe ist ein einmaliger Akt, der von allen Konfessionen anerkannt wird. Wer zu einer anderen Konfession übertritt, muss sich in der Regel nicht nochmal taufen lassen. In Taufgesinnten Gemeinden (z.B. Pfingst- oder Baptistengemeinden) wird allerdings nur die Taufe aufgrund einer persönlichen Glaubensentscheidung als gültige Taufe angesehen.
Liturgie des gemeinschaftlichen Gottesdienstes (Abendmahl/heiliges Messopfer)
[Bearbeiten]Schon die ersten Christen erinnerten sich im Brotbrechen an das letzte Mahl Jesu. Mit der Formel "Nehmt hin und esst, das ist mein Leib; nehmt hin und trinket alle daraus, das ist der neue Bund in meinem Blut, der für Euch geschlossen wird zur Vergebung der Sünden" hatte er den Evangelien zufolge Brot und den Kelch mit Wein geteilt.
Über das Abendmahl gibt es teilweise sehr konträre Auffassungen, die bis heute u.a. ein Grund sind, weswegen katholische, evangelische und orthodoxe Christen (offiziell) nicht zusammen feiern.
Römisch-katholische, altkatholische und orthodoxe Kirchen
[Bearbeiten]Brot und Wein werden durch die Einsetzungsworte "Dies ist mein Leib, dies ist mein Blut" wirklich zu Fleisch und Blut Christi, auch wenn die äußere Erscheinung gewahrt bleibt. Ihre ganze Substanz verändert sich. Nur ein gültig geweihter Priester kann diese Wandlung vollziehen. Diese drei Konfessionen sprechen überdies nicht vom "Abendmahl" – so würden die verschiedenen evangelischen Denominationen dieses Sakrament nennen –, sondern vom "heiligen Meßopfer" (römisch-katholisch) bzw. von der "göttlichen Liturgie" (orthodox).
Evangelisch-Lutherische Kirchen
[Bearbeiten]In Brot und Wein ist Christus wahrhaftig gegenwärtig, ohne dass sich die Substanz verändert. Nach dem Abendmahl ist Brot und Wein wieder Brot und Wein.
Evangelisch-reformierte Kirchen
[Bearbeiten]Das Abendmahl ist eine zeichenhafte Erinnerung an Jesu Gegenwart. Brot und Wein bleiben Brot und Wein.
Beichte
[Bearbeiten]In der Beichte bekennen die Gläubigen ihre Schuld und erfahren die Vergebung Gottes. Auch Martin Luther erwähnt die Beichte in seinem Kleinen Katechismus. Sie hat allerdings nicht den Rang eines Sakramentes und findet im Leben der evangelischen Kirche nur noch selten statt.
Was in der Beichte besprochen wird, ist durch das Beichtgeheimnis geschützt, das sogar der Staat als unverletzlich ansieht.
Einzelbeichte
[Bearbeiten]Der Gläubige bekennt seine Schuld einem Priester oder einem Pfarrer, der ihn im Namen des dreieinigen Gottes davon losspricht. In der katholischen Kirche kann nur ein geweihter Priester die Beichte abnehmen, in der evangelischen Kirche können dies alle getauften Kirchenglieder.
Gemeinsame Beichte
[Bearbeiten]Von gemeinsamer Beichte spricht man, wenn eine Gemeinschaft ein Schuldbekenntnis spricht und durch den Vorsteher der Liturgie die Vergebung im Namen Gottes ausspricht. Eine gemeinsame Beichte erfolgt in jedem Gottesdienst in Form des Schuldbekenntnisses ("Ich bekenne ..., dass ich Gutes unterlassen und Böses getan habe"), kann aber auch andere Formen annehmen.
Firmung/Konfirmation
[Bearbeiten]Die Firmung in der römisch-katholischen Kirche
[Bearbeiten]Am Gründonnerstag konsekriert der Bischof im Verlauf der Chrisam-Messe der heiligen Chrisam (Salböl) für sein ganzes Bistum. Auswirkung der Firmung ist nach katholischem Glauben ein Wachstum und eine Vertiefung der Taufgnade. Mit der Firmung erfolgt die Zulassung zur Eucharistie. Ohne die Firmung und die Eucharistie ist das Sakrament der Taufe zwar gültig und wirksam, aber die christliche Initiation noch unvollendet. Die katholische Kirche sieht mit dem „Unterscheidungsalter“ den Zeitpunkt gekommen, um die Firmung zu empfangen. Besteht Todesgefahr, sollen jedoch auch die Kinder gefirmt werden, der Spender der Firmung ist der Bischof, denn er hat die Fülle des Weihesakramentes erhalten.
Falls ein Christ in Todesgefahr ist, darf jedoch jeder Priester die Firmung spenden. Es sollen dann auch Kinder gefirmt werden, die das „Unterscheidungsalter“ noch nicht erreicht haben.
(vgl. Weltkatechismus der katholischen Kirche)
Die Firmung in der orthodoxen Kirche
[Bearbeiten]Sie erfolgt unmittelbar nach der Taufe durch die Salbung des Täuflings.
Die Konfirmation in einigen evangelischen Kirchen
[Bearbeiten]Die Konfirmation ist die selbstständige Bestätigung der Taufe durch den religionsmündigen Jugendlichen. Mit der Konfirmation wird der Jugendliche zum mündigen Gemeindemitglied und kann Pate werden. Ebenso erhalten die Jugendlichen das aktive Wahlrecht in der Gemeinde. Das passive Wahlrecht bekommen sie mit dem 18. Lebensjahr. Auch nicht-getaufte Jugendliche können konfirmiert werden, sie werden dann im Konfirmationsgottesdienst oder in einem eigenen Taufgottesdienst am Vortag der Konfirmation getauft. In Gemeinden, die nur Gläubige taufen, gibt es keine Konfirmation.
In Deutschland ist es üblich, dass ein Jugendlicher (erst) nach der Konfirmation in allen evangelischen Gemeinden das Abendmahl erhalten kann. Ähnlich wie in der katholischen Kirche, wo die Erstkommunion mit der erstmaligen Teilnahme am Abendmahl üblicherweise schon vor der Firmung stattfindet, gibt es evangelische Kirchen in anderen Ländern, die dies auch so praktizieren.
Ehe
[Bearbeiten]Römisch-katholische Kirche
[Bearbeiten]Der Bund der Ehe kann nur geschlossen werden, wenn die Partner getauft und frei sind und die Konsenserklärung (Ich nehme dich zu meiner Frau, ich nehme dich zu meinem Mann) freiwillig äußern. „Frei sein“ heißt, unter keinem Zwang zu stehen und nicht durch ein Natur- oder Kirchengesetz gehindert zu sein. Ohne Konsenserklärung ist die Ehe ungültig. Aus diesem oder aus anderen Gründen kann das zuständige kirchliche Gericht eine Ehe für ungültig erklären. In diesem Fall dürfen die Partner erneut heiraten, wenn sie die natürlichen Verpflichtungen einhalten, die sich aus ihrer früheren Verbindung ergeben.
Konfessionsverschiedene Ehen zwischen getauften Christen sind in der katholischen Kirche erlaubt, doch sind die Probleme der Kultverschiedenheit zu beachten. Die Ehe ist nur mit ausdrücklicher kirchlicher Erlaubnis (Dispens) möglich. Das Ehepaar muss sich verpflichten, seine Kinder innerhalb der katholischen Kirche zu erziehen. Zu noch größerer Vorsicht rät die katholische Kirche bei Ehen mit ungetauften Lebenspartnern.
Es gibt Situationen, die das Zusammenleben der Ehepartner unmöglich machen. In diesen Fällen erlaubt die Kirche, dass sich die Gatten dem Leibe nach trennen und nicht länger zusammenwohnen. Die Ehe bleibt aber bis zum Tod eines Ehepartners bestehen. Eine erneute Heirat nach erfolgter staatlicher Scheidung führt zum Ausschluss von der Kommunion.
(vgl. Weltkatechismus der katholischen Kirche)
Evangelische Kirchen
[Bearbeiten]Die Ehe hat keinen sakramentalen Charakter, sie ist laut Martin Luther ein "weltlich Geschäft". In Ländern, wo eine Staatskirche besteht (z. B. in Dänemark) kann die Ehe entweder auf dem Standesamt oder in der Kirche geschlossen werden. In Deutschland gibt es allerdings keine Trauungsgottesdienste mehr, sondern nur noch Gottesdienste anlässlich einer Eheschließung, in der das Paar den vor dem Standesamt geschlossenen Bund vor Gott und der Gemeinde bekräftigt.
Zahlreiche evangelische Kirchen segnen mittlerweile auch homosexuelle Paare.
Priesterweihe/Ordination
[Bearbeiten]Römisch-katholische Kirche
[Bearbeiten]Indem der auferstandene Christus den Aposteln den Heiligen Geist spendete, vertraute er ihnen seine Heiligungsgewalt an: die Apostel werden zu sakramentalen Zeichen Christi. Durch die Kraft desselben Heiligen Geistes vertrauten sie diese Heiligungsvollmacht ihren Nachfolgern an. Diese „apostolische Sukzession“ durchformt das ganze liturgische Leben der Kirche. Sie ist sakramental und wird durch das Weihesakrament weitergegeben. Nachfolger der Apostel sind die Bischöfe. Der einzelne Priester übt sein Amt in der Abhängigkeit des Bischofs aus. Kraft seines Weihesakramentes vermag der Priester jedoch, in der Person Christi zu handeln.
(vgl. Weltkatechismus der katholischen Kirche)
Evangelische Kirchen
[Bearbeiten]Die Ordination als Pfarrer oder Pfarrerin ist ein vor der Gemeinde abgelegtes Versprechen, sich an die Überlieferung der Bibel (bei Lutheranern auch an die Bekenntnisschriften) zu halten und das Beichtgeheimnis zu wahren. Sie befugt zur Verwaltung der Sakramente (Taufe und Abendmahl). Auch wenn der Pfarrer/die Pfarrerin bei der Ordination gesegnet wird, ist dies nicht mit der eigentlichen Weihe der katholischen Priester zu vergleichen, denn die Ordination verleiht keine besonderen Geistesgaben. Diese Gaben hat der evangelischen Lehre zufolge jeder Gläubige (Priestertum aller Gläubigen). Sie ist lediglich eine Einsetzung in ein kirchliches Amt und wird beim Wechsel in eine neue Gemeinde bzw. in eine neue Stelle erneut vollzogen.
Krankensalbung
[Bearbeiten]Römisch-katholische Kirche
[Bearbeiten]Empfangen kann die Krankensalbung ein gläubiger Christ bei einer schweren Krankheit, so z.B. vor Operationen, aber auch bei Altersschwäche. Gespendet wird die Krankensalbung vom Priester. Die Krankensalbung bewirkt nach katholischem Glauben, dass der Herr, kraft des Heiligen Geistes, die Seele des Kranken zur Heilung führt und auch den Leib zur Heilung führt, sofern Letzteres der Wille Gottes ist. Wenn der Empfänger der Krankensalbung Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben. Als Vorbereitung auf das Sterben, wird bei der Krankensalbung häufig die Kommunion gereicht.
(vgl. Weltkatechismus der katholischen Kirche)
Fußwaschung
[Bearbeiten]Der Evangelist Johannes berichtet anstelle von einem Abendmahlsritus von einer Fußwaschung. Da diese demnach von Jesus eingesetzt wurde, erfüllt sie alle nötigen Kriterien für ein Sakrament. Als solches wird sie aber von keiner Kirche anerkannt.