Feuerwehr-Dienstvorschriften: Feuerwehr-Dienstvorschrift 1/1

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FwDV 1/1

Grundtätigkeiten - Löscheinsatz und Rettung

Stand: 1994
Gültigkeit: national

Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 1/1 - Grundtätigkeiten - Löscheinsatz und Rettung (FwDV 1/1) beschäftigt sich mit der persönlichen sowie der Einsatzausrüstung der Feuerwehr, dem Retten und Absichern von Einsatzstellen, sowie der Handhabung von Einsatzgeräten.

Ausrüstung[Bearbeiten]

Persönliche Ausrüstung[Bearbeiten]

Mindestausrüstung:

  1. Feuerwehrschutzanzug
  2. Feuerwehrhelm (mit Nackenschutz)
    Variation der Ausrüstung im Innenangriff
  3. Feuerwehr-Schutzhandschuhe
  4. Feuerwehr-Schutzschuhwerk

Ergänzend hierzu werden noch andere Ausrüstungsgegenstände in besonderen Situationen getragen, z.B. Warnweste oder Atemschutzgerät.

Einsatzausrüstung[Bearbeiten]

Zu der Einsatzausrüstung zählen zum Beispiel Funkgeräte oder Strahlrohre.

Einsatzgeräte[Bearbeiten]

Verteiler[Bearbeiten]

Der Verteiler wird an einer vom Gruppenführer bestimmten Stelle außerhalb des Gefährenbereiches abgelegt, und der B-Schlauch wird von 2 Feuerwehrangehörigen angekuppelt. Das 1. (C-)Rohr (Schlauchabgang) ist immer links an den Verteiler anzuschließen, das 2. Rohr rechts und das 3. Rohr in der Mitte. Soll ein Sonderrohr (B-Schlauch, Schaumrohr...) vorgenommen werden, so wird es immer an die Stelle des 3. Rohres gekuppelt.

Mittelschaumrohr

Schaumrohr[Bearbeiten]

Der Schaummittelzumischer wird so in die B-Leitung eingekuppelt, dass der darauf abgebildete Pfeil die Wasserfließrichtung wiedergibt. Das Schaumrohr darf erst auf das Brandobjekt gerichtet werden, wenn der Schaum in gleichmäßiger Qualität herauskommt.

Absichern von Einsatzstellen[Bearbeiten]

Die Absicherung auf Straßen mit Gegenverkehr muss zu beiden Seiten erfolgen. Neben Warndreiecken kann hier zur besseren Sichtbarkeit zusätzlich eine Warnleuchte aufgestellt werden. In kurvenreichen Straßen muss die Absicherung immer vor der Kurve erfolgen.