Feuerwehr-Dienstvorschriften: Feuerwehr-Dienstvorschrift 1/2

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FwDV 1/2

Grundtätigkeiten - Technische Hilfeleistung und Rettung

Stand: 1998
Gültigkeit: national

Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 1/2 - Grundtätigkeiten - Technische Hilfeleistung und Rettung (FwDV 1/2) beschäftigt sich mit der persönlichen- sowie der Einsatzausrüstung der Feuerwehr, dem Handhaben einfacher Hilfsgeräte, sowie dem Verlegen von elektrische Leitungen, dem Transportieren von Verletzten, dem Retten und Selbstretten und dem Beleuchten im Technischen Hilfseinsatz.

Ausrüstung[Bearbeiten]

Persönliche Ausrüstung[Bearbeiten]

Mindestausrüstung:

  1. Feuerwehrschutzanzug
  2. Feuerwehrhelm (mit Nackenschutz) (bei THL mit Visier oder Schutzbrille)
    Rettungsspreizer (li.) und schere (re.)
  3. Feuerwehr-Schutzhandschuhe (darunter sollten Einmalhandschuhe zum Infektionsschutz getragen werden)
  4. Feuerwehr-Schutzschuhwerk

Ergänzend hierzu werden noch andere Ausrüstungsgegenstände in besonderen Situationen getragen, z.B. Gesichts- oder Gehörschutz, oder Chemikalienschutzanzug.

Einsatzausrüstung[Bearbeiten]

Zu der Einsatzausrüstung zählen zum Beispiel: - Spreizer - Schneidgerät - Beleuchtungsgeräte - Hydraulik-/ Rettungsstempel - Glasmanagment (Glassäge, Federkörner oder Nothammer, Klebebandroller) - Airbagschutz (gegen ungewolltes Auslösen der Airbags) - Werkzeugkasten (z.B. zum abklemmen der Batterie) - Unterbaublöcke

Einsatzgeräte[Bearbeiten]

Brechstange[Bearbeiten]

Die Brechstange wird in der THL zum Heben und Stoßen benutzt. Sie wird zudem genutzt um bei einem Autounfall die Türen auf den Spreizer vorzubereiten.

Bindemittel[Bearbeiten]

Verkehrsunfall, Ölbindemittel ist rot/orange zu erkennen

Bindemittel dienen dazu, gefährliche flüssige Stoffe, wie zum Beispiel Öle, zu binden, so dass diese die Umwelt nicht belasten. Bindemittel müssen Grundsätzlich wieder aufgenommen und entsorgt werden.

Verlegen von Elektrischen Leitungen[Bearbeiten]

Der Aufbau elektrischer Leitungen erfolgt immer vom Verbraucher zum Stromerzeuger hin. Der ausführende Trupp nimmt die Stecker der Verbraucher und steckt diese in die Steckdose der Elektrischen Leitung. Der Trupp führt nun die Kabeltrommel in Richtung des Stromerzeugers. Der Maschinist nimmt die andere Steckdose und steckt diese in den Stromerzeuger. Die Kabeltrommel muss immer vollständig abgewickelt werden. Die Kabellänge zwischen Stromerzeuger und Verbraucher darf 100m nicht überschreiten. Max. zwei Kabeltrommeln je 50m hintereinander schalten.

Ausleuchten[Bearbeiten]

Zum Ausleuchten von Einsatzstellen mittels Flutlichtstrahler werden die Stahler selbst, eine Aufnahmebrücke und ein Stativ benötigt. Evtl werden auch noch Sicherungsgurte benötigt.

Transportieren von Verletzten[Bearbeiten]

Krankentrage[Bearbeiten]

Die Krankentrage dient zum Transport von nicht mehr gehfähigen Patienten. Sie ist vor der Benutzung zusammenzubauen, und mit einer Krankenhausdecke zu versehen. Die verletzte Person ist auf der Krankentrage zu lagern, und mittels Gurten zu sichern. Getragen wird immer in Blickrichtung der verletzten Person. Anweisungen zum gleichzeitigen anheben gibt der Truppführer, der am Kopfende der Trage steht.

Rettungstuch[Bearbeiten]

Das Rettungstuch dient zum Behelfsmäßigem transportieren von Verletzten. Es ist von mindestens 3 Feuerwehrangehörigen zu tragen.

Spineboard[Bearbeiten]

Rettungsbrett

Schaufeltrage[Bearbeiten]

Schleifkorbtrage[Bearbeiten]