Feuerwehr-Dienstvorschriften: Feuerwehr-Dienstvorschrift 2
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Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 2-Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren (FwDV 2) beschäftigt sich mit der Ausbildung in der Feuerwehr. Erläuterung der FWDV 2
Grundsätzliches
[Bearbeiten]- Die einzelnen Ausbildungsabschnitte bauen aufeinander auf
- Die Ausbildung gliedert sich in Truppausbilung, Technische Ausbildung, Führungsausbildung
- Um eine Aufgabe wahrzunehmen, muss die Ausbildung vorher abgeschlossen sein
- Ausnahme:
- Führungskräfte müssen die vorherige Ausbildung abgeschlossen haben und die nötige Ausbildung innerhalb zwei Jahren nachholen.
Inhalt
[Bearbeiten]Der Inhalt gliedert sich in zwei große Abschnitte: Ramenrichtlinien und Musterausbildungspläne.
Ramenrichtlinien
[Bearbeiten]- Truppausbildung
- Truppmannausbildung I/II
- Truppführerausbildung
- Technische Ausbildung
- Sprechfunk
- Atemschutz
- Maschinist
- Technische Hilfeleistung
- ABC-Einsatz
- ABC-Erkundung
- ABC-Dekontamination P/G
- Gerätewart
- Atemschutzgerätewart
- Führungsausbildung
- Gruppenführer
- Zugführer
- Verbandsführer
- Einführung in die Stabsarbeit
- Führer im ABC-Einsatz
- Leiter einer Feuerwehr
- Ausbilder in der Feuerwehr
- Fortbildung
Musterausbildungspläne
[Bearbeiten]- Unterrichtsmethoden
- Lehrvortrag
- Unterrichtsgespräch
- Gruppenarbeit
- Projektarbeit
- Rollenspiel
- Planübung
- Lehrübung
- Praktische Unterweisung
- Einsatzübung
- Lernziele
- Lernzielstufen im Erkenntnisbedarf
- Lernzielstufen im Verhaltensbereich
- Lernzielstufen im Gefühlsbereich