Feuerwehr-Dienstvorschriften: PDV/DV 810
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Stand: | 1983/1985 |
Abkürzung: | PDV/DV 810 |
Zusatztitel: | Fernmeldebetriebsdienst |
Volltext: | PDV/DV 810.3 |
Die Polizeidienstvorschrift/Dienstvorschrift 810 - Dienstvorschrift für den Fernmeldebetriebsdienst mit Ergänzung für den Katastrophenschutz (PDV 810/DV 810) beschäftigt sich mit der Durchführung eines Fernmeldeeinsatzes der Polizei und des Katastrophen- bzw. Zivilschutzes und dessen Organisationen wie der Feuerwehr oder des THW bei den Betriebsarten Fernschreibverkehr, Telegrafiefunkverkehr, Sprechfunkverkehr und Fernsprechverkehr.
Grundsätzliches
[Bearbeiten]- Die Vorschrift basiert auf den Grundlagen, die in der PDV/DV 800 Fernmeldeeinsatz festgelgt worden sind.
- Sie gilt sowohl für die Polizei (Kürzel: PDV), wie auch für die Katastrophen-/Zivilschutz-Organisationen (Kürzel: DV), wie Feuerwehren, Technisches Hilfswerk, Deutsches Rotes Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter Unfallhilfe, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft.
- Teile der Vorschrift waren bereits 1983 verfügbar, die endgültige Version für den Katastrophenschutz kam jedoch 1985 heraus. Die Polizei hat für ihren eigenen Bedarf einige Teile aktualisiert.
- Die Vorschrift kann mit den ersten 4 Kapiteln und dem jeweils benötigten Betriebsart-Artikel als eigenständige Vorschrift herausgegeben werden, z.B. PDV/DV 810.3 „Sprechfunkverkehrsdienst“
Inhalt
[Bearbeiten]Der Inhalt gliedert sich in acht große Abschnitte:
- Allgemeines,
- Dienstbetrieb,
- Nachrichten,
- Fernmeldeverkehr,
- Durchführung des Fernschreibverkehrs (Fernschreibdienst, PDV/DV 810.1),
- Durchführung des Telegrafiefunkverkehrs (Telegraphiefunkdienst, PDV/DV 810.2),
- Durchführung des Sprechfunkverkehrs (Sprechfunkdienst, PDV/DV 810.3) und
- Durchführung des Fernsprechverkehrs (Fernsprechdienst PDV/DV 810.4).
Inhaltsverzeichnis
[Bearbeiten]- Vorbemerkung
- Allgemeines
- Geltungsbereich
- Aufgaben und Gliederung
- Betriebsleitung
- Fernmeldesicherheit
- Dienstbetrieb
- Dienstanweisung
- Betriebsaufsicht
- Betriebspersonal
- Betriebszeiten
- Betriebsunterlagen
- Betriebsstörungen
- Nachrichten
- Aufgabeberechtigung
- Arten von Nachrichten
- Gliederung formgebundener Nachrichten
- Vorrangstufen
- Behandlung von Nachrichten
- Fernmeldeverkehr
- Verkehrsarten
- Verkehrsformen
- Abwicklung
- Unterbrechung
- Übungen
- Überwachung
- Durchführung des Fernschreibverkehrs
- Allgemeines
- Durchschaltebetrieb
- Teilstreckenbetrieb
- Formathilfen
- Unterbrechung des Fernschreibverkehrs
- Durchführung des Telegrafiefunkverkehrs
- Allgemeines
- Direktbetrieb
- Teilstreckenbetrieb
- Fehlerkorrekturverfahren
- Durchführung des Sprechfunkverkehrs
- Allgemeines
- Direktbetrieb
- Relaisbetrieb
- Funkalarmierung
- Durchführung des Fernsprechverkehrs
- Allgemeines
- Wählbetrieb
- Handvermittelter Betrieb
- Vorrangnachrichten
- Sammelgespräche
- Überleitung
- Fernkopierbetrieb
- Telebildbetrieb
- Anlagen
- Anlage 1: Verpflichtungsniederschrift (Muster)
- Anlage 2: Nachrichtenvordruck (Muster)
- Anlage 3: Betriebsbuch (Muster mit Beispielen)
- Anlage 4: Nachweisung (Muster mit Beispielen)
- Anlage 5: Quittungsbuch (Muster mit Beispielen)
- Anlage 6: Störungsbuch (Muster mit Beispielen)
- Anlage 7: Funkplan (Muster)
- Anlage 8: Leitwege und Umleitwege
- Anlage 9: Kennzeichen/Rufzeichen/-namen für Fernmeldebetriebsstellen
- Anlage 10: Bundeseinheitlich anzuwendene Anschriften und Absenderangaben
- Anlage 11: Einsetzen besonderer Vermerke (Beispiele)
- Anlage 12: Formgebundene Nachricht (Muster)
- Anlage 13: Nachrichtenformat bei Teilstreckenbetrieb
- Anlage 14: Formgebundene Nachricht als Telebild
- Anlage 15: Q-Gruppen, Betriebszeichen, Verkehrsabkürzungen, Buchstabiertafel und Sprachwendungen im Fernmeldeverkehr
- Anlage 16: Hinweise für den Aufgeber und Empfänger von Nachrichten
- Anlage 17: Ergänzungen für den Katastrophenschutz
- Stichwortverzeichnis