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Feuerwehr-Dienstvorschriften: PDV/DV 810

Aus Wikibooks
Stand: 1983/1985
Abkürzung: PDV/DV 810
Zusatztitel: Fernmeldebetriebsdienst
Volltext: PDV/DV 810.3

Die Polizeidienstvorschrift/Dienstvorschrift 810 - Dienstvorschrift für den Fernmeldebetriebsdienst mit Ergänzung für den Katastrophenschutz (PDV 810/DV 810) beschäftigt sich mit der Durchführung eines Fernmeldeeinsatzes der Polizei und des Katastrophen- bzw. Zivilschutzes und dessen Organisationen wie der Feuerwehr oder des THW bei den Betriebsarten Fernschreibverkehr, Telegrafiefunkverkehr, Sprechfunkverkehr und Fernsprechverkehr.

Grundsätzliches

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  • Die Vorschrift basiert auf den Grundlagen, die in der PDV/DV 800 Fernmeldeeinsatz festgelgt worden sind.
  • Sie gilt sowohl für die Polizei (Kürzel: PDV), wie auch für die Katastrophen-/Zivilschutz-Organisationen (Kürzel: DV), wie Feuerwehren, Technisches Hilfswerk, Deutsches Rotes Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter Unfallhilfe, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft.
  • Teile der Vorschrift waren bereits 1983 verfügbar, die endgültige Version für den Katastrophenschutz kam jedoch 1985 heraus. Die Polizei hat für ihren eigenen Bedarf einige Teile aktualisiert.
  • Die Vorschrift kann mit den ersten 4 Kapiteln und dem jeweils benötigten Betriebsart-Artikel als eigenständige Vorschrift herausgegeben werden, z.B. PDV/DV 810.3 „Sprechfunkverkehrsdienst“

Inhalt

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Der Inhalt gliedert sich in acht große Abschnitte:

  • Allgemeines,
  • Dienstbetrieb,
  • Nachrichten,
  • Fernmeldeverkehr,
  • Durchführung des Fernschreibverkehrs (Fernschreibdienst, PDV/DV 810.1),
  • Durchführung des Telegrafiefunkverkehrs (Telegraphiefunkdienst, PDV/DV 810.2),
  • Durchführung des Sprechfunkverkehrs (Sprechfunkdienst, PDV/DV 810.3) und
  • Durchführung des Fernsprechverkehrs (Fernsprechdienst PDV/DV 810.4).

Inhaltsverzeichnis

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  1. Vorbemerkung
  1. Allgemeines
    1. Geltungsbereich
    2. Aufgaben und Gliederung
    3. Betriebsleitung
    4. Fernmeldesicherheit
  2. Dienstbetrieb
    1. Dienstanweisung
    2. Betriebsaufsicht
    3. Betriebspersonal
    4. Betriebszeiten
    5. Betriebsunterlagen
    6. Betriebsstörungen
  3. Nachrichten
    1. Aufgabeberechtigung
    2. Arten von Nachrichten
    3. Gliederung formgebundener Nachrichten
    4. Vorrangstufen
    5. Behandlung von Nachrichten
  4. Fernmeldeverkehr
    1. Verkehrsarten
    2. Verkehrsformen
    3. Abwicklung
    4. Unterbrechung
    5. Übungen
    6. Überwachung
  5. Durchführung des Fernschreibverkehrs
    1. Allgemeines
    2. Durchschaltebetrieb
    3. Teilstreckenbetrieb
    4. Formathilfen
    5. Unterbrechung des Fernschreibverkehrs
  6. Durchführung des Telegrafiefunkverkehrs
    1. Allgemeines
    2. Direktbetrieb
    3. Teilstreckenbetrieb
    4. Fehlerkorrekturverfahren
  7. Durchführung des Sprechfunkverkehrs
    1. Allgemeines
    2. Direktbetrieb
    3. Relaisbetrieb
    4. Funkalarmierung
  8. Durchführung des Fernsprechverkehrs
    1. Allgemeines
    2. Wählbetrieb
    3. Handvermittelter Betrieb
    4. Vorrangnachrichten
    5. Sammelgespräche
    6. Überleitung
    7. Fernkopierbetrieb
    8. Telebildbetrieb
  9. Anlagen
    1. Anlage 1: Verpflichtungsniederschrift (Muster)
    2. Anlage 2: Nachrichtenvordruck (Muster)
    3. Anlage 3: Betriebsbuch (Muster mit Beispielen)
    4. Anlage 4: Nachweisung (Muster mit Beispielen)
    5. Anlage 5: Quittungsbuch (Muster mit Beispielen)
    6. Anlage 6: Störungsbuch (Muster mit Beispielen)
    7. Anlage 7: Funkplan (Muster)
    8. Anlage 8: Leitwege und Umleitwege
    9. Anlage 9: Kennzeichen/Rufzeichen/-namen für Fernmeldebetriebsstellen
    10. Anlage 10: Bundeseinheitlich anzuwendene Anschriften und Absenderangaben
    11. Anlage 11: Einsetzen besonderer Vermerke (Beispiele)
    12. Anlage 12: Formgebundene Nachricht (Muster)
    13. Anlage 13: Nachrichtenformat bei Teilstreckenbetrieb
    14. Anlage 14: Formgebundene Nachricht als Telebild
    15. Anlage 15: Q-Gruppen, Betriebszeichen, Verkehrsabkürzungen, Buchstabiertafel und Sprachwendungen im Fernmeldeverkehr
    16. Anlage 16: Hinweise für den Aufgeber und Empfänger von Nachrichten
    17. Anlage 17: Ergänzungen für den Katastrophenschutz
    18. Stichwortverzeichnis