Geschlecht und Identität/ Dokumente/ Amtliches
Situation in Deutschland
[Bearbeiten]Das wichtigste zuerst - Die Situation Anfang 2014
[Bearbeiten]Vorbereitung
[Bearbeiten]Sie wollen sich rechtlich anerkennen lassen?
Nicht so schnell. Bereiten Sie sich erst mal vor und lesen Sie als erstes den Ratgeber für einen guten Vornamen durch und überlegen Sie sich auch ob Sie ihren Personenstand ändern wollen.
In Deutschland gibt es kein direktes Vornamensrecht. Die bisherige Auffassung von Standesbeamten, ein Vorname müsse durch Hinzufügen eines Zweitnamens eindeutig als männlich oder weiblich erkennbar sein, ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2008 nichtig (BVerfG vom 5. Dezember 2008, AZ: 1 BvR 576/07). Ich persönlich gehe davon aus, das die Richtlinien auf Transgender übertragen werden können und daher der Name frei gewählt werden kann. Man kann insbesondere auch einen Geschlechtsneutralen Namen wählen ohne einen Zweitnamen dessen Geschlecht eindeutig erkennbar ist. [1]
Welches Gericht für sie zuständig ist, hängt von ihrem Wohnort ab. Im Internet gibt es entsprechende Listen. Am einfachsten fragen Sie ihren Psychologen oder sie fragen bei ihrer Selbsthilfegruppe nach.
Der Antrag
[Bearbeiten]Der Antrag zur Namensänderung wird formlos gestellt. Er enthält den alten Namen, den neuen Namen und wenn sie den Personenstand ändern möchten auch den Antrag dafür. Es kommen weitere Anlagen dazu: Kopie der Geburtsurkunde, Aufenthaltsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde, die neben den Personalien auch Angaben zum Familienstand und zur Staatsangehörigkeit enthalten muss, Kopie des gültigen Personalausweises, ersatzweise des Reisepasses. Im Falle einer Ehescheidung wird eine Kopie des mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsurteils benötigt. [2]
Die genauen Anlagen finden sie auf der Website ihres örtlich zuständigen Gerichts.
Im Antrag können sie auch zwei Gutachter vorschlagen. [2] Das Gericht hat eine Liste mit zugelassenen Gutachtern für die Namensänderung. Üblicherweise befolgt das Gericht Ihren Vorschlägen, sofern diese Gutachter zugelassen sind und benennt genau diese Gutachter. Einen Rechtsanspruch für zwei bestimmte Gutachter gibt es nicht. Im Zweifel rufen Sie bei ihrem zuständigen Gericht an und fragen Sie nach.
Der Ablauf
[Bearbeiten]Die erste Antwort die sie vom Gericht erhalten ist der Kostenvorschuss in Höhe von 1200€. Dieser Kostenvorschuss enthält die Kosten für zwei Gutachter von je 600€ und dazu kommen Gerichtskosten von ca. 100€. Nach Abschluss des Verfahrens erhält man eine Kostenabrechnung und muss Kosten nach zahlen oder erhält Geld zurück. Der Verfahrenswert liegt bei 3000€ bis 5000€, das müssten Sie zum Glück nicht bezahlen.
Nachdem Sie das Geld beim Gericht eingegangen ist, wird das Gericht zwei Gutachter beauftragen. Welche Gutachter liegen im ermessen des Gerichts. Es kann ihre Vorschläge annehmen oder sich für andere Gutachter entscheiden. Gegenüber den Gutachtern hat der Antragsteller keine Rechte und die Gutachten spielen für den Verfahrensausgang keine wesentliche Rolle. Siehe Kritik am TSG).
Der Ausgang
[Bearbeiten]Ein negatives Gutachten ist kein Grund zur Sorge. Manche Gerichte fordern in diesem Fall ein drittes Gutachten ein. Andere Gerichte entscheiden zu Gunsten des Antragstellers.
Am Ende des Verfahrens erhält man den Gerichtsbeschluss, womit man seinen neuen Personalausweis beantragen kann.
Die eigentliche Arbeit beginnt erst jetzt: Ändern sie ihre Dokumente
Verkürzung des Verfahrens (Und Kosten sparen)
[Bearbeiten]Man kann mit etwas Glück auch sinnvoller vorgehen um seinen Namen und Personenstand zu ändern. Der Plan ist folgender: Man kann seinen Gutachter auch selbst beauftragen ein Gutachten zu schreiben. Ich nennen dieses Gutachten das "Große Gutachten". Denn dann kann man den Preis für das Gutachten verhandeln! Am besten man schreibt den Gutachter per E-Mail an und fragt ihn wieviel Geld ein Gutachten kostet. Per E-Mail ist wichtig, da man dann einen schriftlichen Beweis hat, wieviel er für das Gutachten verlangt. Manche Psychologen erstellen das Gutachten sogar kostenlos.
Als zweites beschafft man sich die medizinische Indiaktion für die Genitalangleichende Operation von seinem Therapeuten. Am besten achtet man darauf, dass da ebenfalls steht, dass "der Zwang als Frau zu leben besteht seit mindestens drei Jahre und wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr ändern". Eine solche medizinische Indikation kann von dem zuständigen Richter als das Zweitgutachten akzeptiert werden.
Hat man einen solchen Gutachter gefunden ruft man bei seinem zuständigen Gericht an und fragt den Richter ob er bereit ist, ein "Großes Gutachten" zusammen mit der medizinischen Indikation für die Genitalangleichenden Operation zu akzeptieren.
Die Gerichte haben eine Liste mit den anerkannten Gutachtern zur Vornamensänderung. Diese anerkannten Gutachter sind Gutachter aus der Region, für die das Amtsgericht zuständig ist. Wenn man einen Gutachter wählt, der in einem anderen Bundesland list, kann es sein, dass er nicht auf der Liste der anerkannten Gutachter enthalten ist. Es ist daher auch sinnvoll zu fragen, ob der Gutachter auf der Liste steht und ob sie auch einen Gutachter akzeptieren, der nicht auf der Liste enthalten ist.
Wenn alles klappt kann man seinen Namen und seinen Personenstand für geringere Kosten, unter 500€, ändern.
Ob dieses Verfahren klappt hängt vom Ermessen des Richters ab. Einen Rechtsanspruch auf dieses Verfahren gibt es nicht.
Namensänderung zurückziehen
[Bearbeiten]Wenn man nur den Vornamen ändert ohne den Personenstand kann man die Vornamensänderung einfach zurückziehen ohne erneut Gutachter beauftragen zu müssen. [3]
Über das Transsexuellengesetz
[Bearbeiten]Die Voraussetzungen zur Vornamens- und Personenstandesänderung werden im Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen kurz: (Transsexuellengesetz - TSG) geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat das TSG in weiten Teilen als Verfassungswidrig erklärt.
Kritik am TSG
[Bearbeiten]Der Weg den die meisten wählen ist, dass man sich zunächst zwei Gutachter sucht. Die Gutachter sind psychologen mit einer TS-Ausbildung. Wenn man zwei Gutachter hat, schreibt man den Antrag an das zuständige Amtsgericht und schlägt die beiden Gutachter vor. Das Verfahren kostet dann ca. 1500€. Davon entfallen je ca. 600€ für die Gutachter und ca. 100€ für die Gerichtskosten. Das Gericht wird meistens die vorgeschlagenen Gutachter akzeptieren, aber es kann sich nach belieben auch für andere Gutachter entscheiden.
Während des Gutachtenverfahrens sind sie völlig von der Willkür des Gutachtachters äbhängig. Der Gutachter hat nämlich nur den Auftrag festzustellen, welche Geschlechtsindentität vorliegt, wie lange es schon so ist und ob der Wunsch bestehen bleiben wird.
Das beginnt bei kleinen Diskriminierungen, wie dass der Gutachter sich in medizinische Belange einmischt. Die Blutwerte haben nichts mit der Geschlechtsindentität zu tun, aber der Gutachter möchte den Hormonstatus sehen, mit dem Argument: sonst gibt es halt kein Gutachten. Oder der Gutachter sieht das Verfahren als Einstieg in eine Langzeittherapie oder stationäre Therapie. Das geht auch soweit, dass manche Gutachter verlangen dass sich der Patient auszieht um die Neovagina bei Mann-zu-Frau-Transsexuellen zu sehen. Oder das Genital von Intersexuellen Menschen. Besonders interessant ist auch die vergrößerte Klitoris bei Transmänner.
Als Diskriminierend anzusehen ist, dass das Gerichtsverfahren teuer ist und auch 1-2 Jahre dauern kann. Dies wurde auch von der Antidiskriminierungsstelle erkannt,[4] die sich dafür ausspricht das Verfahren nach dem TSG zu verkürzen.
Amnesty International hat Februar 2014 in seinem Bericht The state decides who I am die Menschenrechtsverletzungen an Transgender in Europa, darunter auch das TSG in Deutschland, angeprangert.
Urteile des Bundesverfassungsgerichts
[Bearbeiten]Reform des TSG
[Bearbeiten]Es gibt verschiedene Ansätze das Verfahren für Transgender und Intersexuelle Menschen zu erleichtern. Aktuell, mit dem Urteil vom 11.1.2011, Aktenzeichen 1BvR 3295/07 nicht nur die Änderung des Personenstandes erleichtert worden sondern es wurde das Transsexuellengesetz als unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.
Einen Vorschlag zur Neuregelung finden sie hier: http://www.tsgreform.de/
Eine entsprechende Petition im Bundestag finden sie hier: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2010/_10/_25/Petition_14707.nc.html
Situation in Niederlande
[Bearbeiten]In Niederlande wurde das Gesetz zur rechtlichen Anerkennung von Transsexuellen reformiert. Seit 1. Juli 2014 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, wodurch die rechtliche Anerkennung nicht mehr bei einem Richter beantragt werden muss und der Zwang zur Genitalangleichung weg fällt. [5]
Situation in Australien
[Bearbeiten]Seit September 2011 hat der Personalausweis in Australien die Möglichkeit mit X ein drittes Geschlecht einzutragen. Das X steht für ein zwischengeschlecht, unspezifiziert oder intersexuelles Geschlecht. Um den Geschlechtsintrag zu ändern wird ein Arztbrief benötigt, eine Operation zur Sterilisation oder Geschlechtsangleichung wird nicht benötigt.[6]
Situation in Großbritannien
[Bearbeiten]Es gab einige Diskussion darüber, den Geschlechteintrag ganz wegzulassen auf dem Personalausweis und einen Ausweis ganz ohne Geschlechtseintrag einzuführen. Derzeit kann man den Geschlechtsvermerk nur nach einer Genitalangleichende Operation und psychischen Gutachten ändern, bei der ein Arzt bestätigt, dass der Antragsteller vollzeit in dem Geschlecht lebt in dem er sich zugehörigt fühlt. [6]
Südafrika
[Bearbeiten]Der Geschlechtseintrag kann mit einem Arztbericht geändert werden, indem bestätigt wird, dass der Antragsteller eine grundlegende Änderung seines Geschlechts vorgenommen hat. Eine genitalangleichende Operation oder Sterilisation ist nicht erforderlich. <ref name="trans-canada">
China
[Bearbeiten]Seit 2009 gibt es Regeln, wie das eigentliche Geschlecht eines Antragsteller anerkannt wird. Ein Teil des Verfahrens benötigt die Zustimmung von Beamten um den Geschlechtseintrag anzupassen. <ref name="trans-canada">
USA
[Bearbeiten]Seit Juli 2010 ist ein Gesetz in Kraft getreten. Um den Ausweis zu ändern benötigt man ein psychisches Gutachten von einem Arzt. Es wird keine genitalangleichende Operation mehr benötigt. <ref name="trans-canada">
Der Personenstand - Reisen und Heiraten
[Bearbeiten]Der Personenstand ist auf dem Reisepass sichtbar. Wenn das äußere Erscheinungsbild nicht mit dem Geschlechtseintrag auf dem Ausweis übereinstimmt, kann es zu Problemen bei der Einreise kommen.
Bei Reisen nach USA besteht die Befürchtung, dass transsexuelle, deren Geschlechtseintrag von ihrem eigentlichen Geschlecht abweicht effektiv die Einreise verweigert wird. Mit einem unterschriebenen Dokument von einem Arzt, der den Transsexualismus bestätigt, kann die Einreise erlaubt werden, auch wenn das Aussehen nicht mit dem Foto auf dem Ausweis und dem Geschelchtseintrag übereinstimmt. <ref name="trans-canada">
Siehe auch
[Bearbeiten]Quellen
[Bearbeiten]- ↑ http://www.vorname.com/vornamenrecht.html
- ↑ 2,0 2,1 http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/zustand/verfahren/vf_Transsexuellengesetz.php
- ↑ http://www.christian-schenk.net/politik/queer-politics/normierung-tsg-fw-0303.pdf Seite 3
- ↑ http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Aktuelles/DE/2012/20120924_Trans_Intergeschlecht.html
- ↑ http://www.queer.de/detail.php?article_id=20680
- ↑ 6,0 6,1 Are transgender Canadians being banned from boarding flights? www