Geschlecht und Identität/ Einleitung/ Häufigkeit
Das Wichtigste
[Bearbeiten]Kleiner Ratgeber
[Bearbeiten]Rechtliches
[Bearbeiten]Häufigkeit von Transsexualität
[Bearbeiten]Die Häufigkeit von Transsexualität liegt zwischen 1:10.000 bis 1:30.000 bei Mann-zu-Frau Transsexuellen und zwischen 1 : 15.000 bis 1 : 100.000 bei Frau-zu-Mann Transsexuelle. [1] Das sind 3.000 bis 8.000 Mann-zu-Frau Transsexuelle und 800 bis 5.300 Frau-zu-Mann Transsexuelle.
Wenn man sich eingehend mit der Thematik befasst, erscheinen diese Zahlen als viel zu gering angegeben.
Einer Schätzung von von Lynn Conway liegt die Häufigkeit zwischen 1:1000 und 1:2500 erfolgter Transgender-Transitionen. Das entspricht zwischen 32.000 und 80.000 transsexuellen Menschen in Deutschland.
Häufigkeit von Intersexualität
[Bearbeiten]Die Häufigkeit von Intersexualität wird von zwischengeschlecht.org 1:1000 angegeben. Das sind 80.000 intersexuelle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. [2] [3]
Anzahl der Verfahren nach TSG
[Bearbeiten]Die Häufigkeit von Transsexualität kann man bisher nicht genau bestimmen, weil es keine guten Zahlen gibt. Eine Möglichkeit die Häufigkeit abzuschätzen bietet eine Publikation des Bundesjustizamtes.
Die Anzahl der Abgeschlossenen Verfahren nach TSG waren:[4]
2008: 903 2009: 992 2010: 1118 2011: 1657 2012: 1277 2013: 1417 2014: 1443 2015: 1648 2016: 1868 2017: 2085 2018: 2614
Man erkennt eine kontinuierliche Steigerung der Anzahl der Verfahren. Der Sprung im Jahr 2011 begründet sich damit, dass am 11.1.2011 der Operationszwang für die Personenstandänderung weggefallen ist. [5]
Gründe dafür, dass die Zahlen falsch sind
[Bearbeiten]- Die Anzahl der Verfahren wurde reduziert
Des weiteren wurden vor 2011 zwei Verfahren benötigt: die "kleine Lösung" zur Änderung des Vornamens und die "größe Lösung" zur Änderung des Personenstandes. Seit der Entscheidung Bundesverfassungsgerichtes können beides in einem einzigen Verfahren geändert werden.
- Manche möchten ihren Personenstand nicht ändern
Das bedeutet, dass manche Transsexuelle sich mit der Änderung ihres Vornamens zufrieden geben, den Personenstand aber belassen. Weil ein durch ein erneutes Gerichtsverfahren zur Personenstandänderung wieder neue Kosten entstehen; Manche müssen für die "große Lösung" zwei neue Gutachten erstellen und auch bezahlen.
- Wo ist der Personenstand wichtig
Der Personenstand ist in der Rentenversicherungsnummer und im Reisepass notiert. Daher kann man den Personenstand belassen und sich mit der "kleinen Lösung" zufrieden geben.
- Eingehung einer Ehe
Andere möchten sich die Möglichkeit der Ehe offen halten, die ja nur zwischen Mann und Frau möglich ist. Transmänner können somit eine Ehe mit einem Mann eingehen, da sie rechtlich entsprechend ihres Geburtsgeschlechts als Frau gelten.
- Intersexuelle
In diesen Zahlen sind auch intersexuelle Menschen enthalten, also Menschen die mit nicht eindeutigen Geschlechtsmerkmalen geboren wurden. Für intersexuelle Menschen ist es oft vorteilhaft sich gemäß dem TSG und gemäß der Regelungen für F64.0 behandeln zu lassen.
- PStG
Am 22.12.2018 trat die Änderung des Personenstandsgesetzes (§45b[6]) in Kraft, dessen Möglichkeiten zur Änderung des Geschlechtseintrages im Personenstandsregister in der Folge auch von vielen Menschen genutzt wurden, die ansonsten ein Verfahren nach TSG durchlaufen hätten müssen. Darüber hinaus haben z.B. nicht-binäre Menschen, denen zumindest vom Wortlaut her das Verfahren nach TSG nicht offen stand, ebenfalls erfolgreich §45b PStG zur Änderung ihres Geschlechtseintrags nach "divers" oder zur Streichung des Eintrags beschritten. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.4.2020 (XII ZB 383/19[7]) verweist diese Personengruppen in Zukunft wieder bzw. neuerdings auf das TSG.
Outing
[Bearbeiten]Früher war es für eine betroffene Transsexuelle Person viel schwerer sich zu outen und eine Geschlechtsangleichung vornehmen zu lassen. Gerade für Transfrauen die sich zu Frauen hingezogen fühlen oder Transmänner, die sich zu Männer hingezogen fühlen gründen eine Familie und haben auch Kinder.
Früher war Transsexualität ein sozialer Selbstmord, was trotz leichter Besserungen auch heute noch gilt Es war normal sich scheiden zu lassen und es war normal dass der Arbeitsplatz und alle Freunde verloren gehen. Vor allem in puncto Arbetisplatz und sozialem Umfeld ist dies nach wie vor eher die Regel. Daher haben viele Transsexuelle ihr Kerngeschlecht unterdrückt. Dies ist begründet in dem schon ab frühester Kindheit erfahrenen gehirnwäscheartigen Zwang zur Selbstverleugnung.. Auch Medizinisch war das Thema heikel: Ich kenne persönlich eine Transsexuelle Person (heute 60 Jahre alt), deren Transsexualität im Alter von 30 Jahren weg diagnostiziert wurde mit der Behauptung: "Sie sind ein guter Schauspieler".
Solche Transsexuelle, die sich aus Scham oder Rücksicht gegenüber der Familie nicht outen wollen stellen natürlich eine Dunkelziffer da. Des weiteren gibt es auch Transsexuelle in medizinischer Behandlung keine Namensänderung durchführen lassen wollen. Vor allem bei Transfrauen ist häufig der Körperbau, die Stimme und das Alter weshalb es sinnvoll sein kann, dass kein Verfahren nach dem TSG angestrebt wird. --- Ja, man kann die GaOP machen ohne seinen Namen zu ändern ---
Anzahl der genitalangleichenden Operationen
[Bearbeiten]Der Bundesverband der AOK gibt an, im Jahr 2012 insgesamt 285 Versicherte bei einer geschlechtsangleichenden Operation unterstützt wurden. [8] Dem gegenüber stehen 24 Millionen Versicherte.[9]
Ich nehme folgende Informationen zu Vereinfachung an (die sicher noch zu verbessern sind):
- Das Alter jedes Versicherten ist zwischen 1 bis 70 Jahren gleich verteilt. Ältere werden vernachlässigt. Das ergibt 343000 Versicherte jedes Alters. (= 24Mio/70)
- Für die Genitalangleichung vernachlässige ich Minderjährige. Das ergibt 17828000 Versicherte volljährige Menschen. (= 24Mio*52/70)
- Ich betrachte den Zeitraum von 1988 bis 2012 und nehme an, dass jedes Jahr die Anzahl der Versicherten, die eine genitalangleichende Operation durchführen, konstant bleibt. Das ergibt 6840 genitalangleichende Operationen (=24*285)
- Das ergibt einer Verhältnis von 1:2606 (= 17828000/6840)
Standards of Care V7
[Bearbeiten]Die SOC gibt eine Prävalenz an von 1:11900 bis 1:45000 für Mann-zu-Frau und von 1:30400 bis 1:200000 für Frau-zu-Mann. Wobei manche eine weit höhere Prävalenz nahelegen. [10]
Wissenschaftliches
[Bearbeiten]Subjektives
[Bearbeiten]Siehe auch
[Bearbeiten]Quellen
[Bearbeiten]
- ↑ http://www.transsexuell.de/med-pichlo.shtml
- ↑ http://blog.zwischengeschlecht.info/post/2008/09/14/Wenn-Medizyner-zu-sehr-vertuschen
- ↑ : Finke/Höhne: "Intersexualität bei Kindern", Bremen: Uni-Med 2008, S. 4
- ↑ https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/Justizstatistik/Geschaeftsentwicklung_Amtsgerichte.pdf?__blob=publicationFile&v=1
- ↑ http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20110111_1bvr329507.html
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__45b.html
- ↑ https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=3&nr=106062&pos=105&anz=461
- ↑ Pressestelle des AOK-Bundesverbandes AOK-Medienservice, Berlin, 2013, Ausgabe 9, Seite 12 pdf, web
- ↑ http://www.aok-bv.de/zahlen/aok/index.html
- ↑ Coleman E., Standards of Care for the Health of Transsexual, Transgender, and Gender-Nonconforming People, Version 7, International Journal of Transgenderism 2011 S. 169 pdf
Dieses Buch wird durch intensive Zusammenarbeit sicher schnell besser. Der Hauptautor freut sich über jeden, der mitmacht. Kaputtmachen kannst du nicht viel – also sei mutig. Wenn etwas nicht passt, rührt sich der Hauptautor bestimmt. Danke.