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Internationaler E-Commerce in B2C-Märkten/ Recht/ E-Commerce

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E-Commerce

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http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_e-commerce01.htm http://www.webagency.de/infopool/e-commerce-knowhow/ak981021.htm


Die akademische Definition von E-Commerce: "Electronic Commerce ist ein Konzept zur Nutzung von bestimmten Informations- und Kommunikationstechnologien zur elektronischen Integration und Verzahnung unterschiedlicher Wertschöpfungsketten oder unternehmensübergreifender Geschäftsprozesse und zum Management von Geschäftsbeziehungen."


E-Commerce beschäftigt sich also im Allgemeinen mit dem elektronischen Geschäftsverkehr und fällt damit gesetzlich unter alle anderen Handelsgesetze, wie dem ABGB (Allgemein Bürgerliches Gesetzbuch), dem HGB (Handelsgesetzbuch) sowie dem KSchG (Konsumentenschutzgesetz). Jedoch sind online noch weitere Besonderheiten zu beachten, die dem Verkäufer gewisse Erleichterung und dem Käufer einen erweiterten Schutz bieten sollen.

Hierzu entstanden 2000 E-Commerce-Richtlinie, welche bis 2002 genauer definiert und umgesetzt wurden.

Prinzipien der E-Commerce-Richtlinie:

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  • Das Herkunftslandprinzip

Das Herkunftslandprinzip gibt Auskunft darüber, welches Rechtssystem gilt, wenn Käufer und Anbieter aus verschiendene Ländern stammen. Hier gilt die Gesetzeslage, des Landes in dem der Anbieter niedergelassen ist. Ausnahmen sind Rechtswahl, Verbraucherverträge, Immobiliengeschäfte, Zulässigkeit von Werbe-E-Mails, Urheberrecht/gewerbliche Schutzrechte, elektronisches Geld, zum Schutz der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit und der öffentlichen Gesundheit.

  • Das Herkunftsortprinzip

Das Herkunftsortprinzip (auch "Rechts-Dumping" oder "Delaware-Prinzip") bestimmt, dass die Aufsicht über die Dienste der Informationsgesellschaft am Herkunftsort sein muss.

  • Das Bestimmungslandprinzip

"Das Bestimmungslandprinzip besagt, dass ein Verfahren gegen einen Anbieter aus einem anderen Mitgliedsland möglich ist, wenn dessen Tätigkeit ausschließlich oder überwiegend auf das Hoheitsgebiet dieses Mitgliedslandes gerichtet ist, wenn die Niederlassung gewählt wurde, um die Rechtsvorschriften des Mitgliedslandes zu umgehen."


E-Commerce-Gesetz

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Der Entwurf eines E-Commerce-Gesetztes, dem die E-Commerce-Richtilienen als Grundlage dienten, trat gesetzlich mit 1.1.2002 in Kraft

Dieses Bundesgesetz regelt einen rechtlichen Rahmen für bestimmte Aspekte des elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehrs. Es behandelt die Zulassung von Diensteanbietern, deren Informationspflichten, den Abschluss von Verträgen, die Verantwortlichkeit von Diensteanbietern, das Herkunftslandprinzip und die Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten im elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehr.

Ein besonderes und oft verwendetes Gesetz in diesem Bereich ist das Fernabsatzgesetz. Mit Hilfe dieses werden die Regelungen vor Vertragsabschlusses im nächsten Unterkapitel genauer erläutert.