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Kajak/ Vorbereitung

Aus Wikibooks

Allgemein

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Vorteile des Kajakfahrens sind die relativ kurze Lernphase die benötigt wird, um einfache Touren durchzuführen. Jedoch kann mehr Wissen und Können den Spaß am Kajakfahren signifikant erhöhen. Je eher man damit beginnt sich die entsprechenden Fertigkeiten anzueignen, umso mehr hat man vom Kajaking.

Voraussetzung jedes Kajakfahrers ist die Fähigkeit schwimmen zu können.

Bei der Tourenplanung sollte man Gewässerführer und spezielle Karten für den jeweiligen Abschnitt eines Flusses oder Gewässers zu Rate ziehen. Bei beliebten Routen gibt es auch Beschreibungen der Tour als Buchform, in den Kanumagazinen oder in Prospekten und im Internet. Beim Auffinden kann die Kanu-Infobank unter http://www.kanu.de/service/infobank/ helfen. Es gibt auch ein Riverwiki unter http://www.flussdb.de/wiki/ . Für generelle Gewässerbeschreibungen siehe auch die Kategorie in Wikipedia:Gewässer in Deutschland.

Die befahrbaren Gewässer sind in Gewässerführern ausführlich beschrieben. Hier sind Informationen zu Gefahrenstellen (z.B. Wehren), Schleusen (manchmal mit einer Bootsgasse -rutsche oder -passage), Umtragestellen, Hindernissen, Gewässersperrungen und Naturschutzgebieten nachzulesen. An manchen flachen Stellen muß man Treideln.

Man sollte immer Alternativrouten und Anlandeplätze haben, und niemals strikt einen vorgegeben Plan trotz veränderten Bedingungen versuchen einzuhalten. Der Schwächste bestimmt das Ziel. Deshalb ist vorher eine gute Einschätzung der Gruppenteilnehmer wichtig. Die Gruppe sollte auch nicht zu groß sein, sonst sollte man sie in Untergruppen aufteilen. Abhängig von den Bedingungen sind mehr als 6 Personen besser in kleineren Gruppen aufgeteilt.

Wichtig sind auch die entsprechenden Rufnummern. Der Rettungsdienst im Mobil- und Festnetz mit der 112, und die Seerettung über Festnetz: 0421/536870 und Mobiltelefon: 124124 sowie UKW-Kanal 16 für das Bremen Rescue Radio. Siehe auch http://www.kanu.de/sicherheit/notruf.htm und DGzRS http://www.dgzrs.de/Alarmierung/alarmierung.htm .

Ebenso kann ja nach Gegend die Bergwacht, Wasserwacht, die DLRG, die Österreichische Wasser-Rettung, die Schweizerische Lebensrettungsgesellschaft oder eine andere Wasserrettungsorganisation hilfreich sein.

Ebenso sollte man seine Signalmittel überprüfen.

Vorsicht ist insbesondere bei Wehren, Staustufen, Kraftwerken, niedrigen Brücken und bei Schleusen ratsam, aber auch bei Sturm, Nebel, Gewitter und Hochwasser.

Je nach Strecke und dem eigenen Können sollte man die zu paddelnde Kilometerleistung festlegen. Die Geschwindigkeit ist dann zu multiplizieren mit der Anzahl der Stunden die man paddeln will. Dabei ist zu beachten, ob es Schleusen gibt, und deren Öffnungszeiten, ob es Wehre oder andere Stellen zum Umtragen gibt, oder ob man sich Sehenswürdigkeiten ansehen will. Nicht vergessen sollte man auch Pausen (e.g. zum Essen und Trinken, Toilettengänge etc.). Sicherheitshalber sollte man sich auch ein paar Paddelruhetage einplanen. So hat man immer noch etwas Puffer für schlechtes Wetter. So rechnet man e.g. beim Seekajaking mit 3 Knoten Paddelgeschwindigkeit, aber aufgrund von Pausen und unvorhergesehenen Ereignissen, nimmt man nur 2 Knoten als Durchschnitt. Die Gesamtdauer sollte auch nicht zu lang sein, und so sind 10 Seemeilen eine gute Tagesleistung. Ebenso sollte man auch beim Proviant nicht auf Kante nähen.

Kehrt man nicht zum Ausgangsort zurück, so muß man sich entweder mit den öffentlichem Verkehr vertraut machen, oder wenn man mit zwei Autos fährt, eines am Ziel abstellen, oder aber ein Fahrrad dort abstellen, um zurückfahren zu können.

Ein Tourenplan mit den voraussichtlichen Ankunftsdaten und Beschreibung der Kajaks sollte hinterlegt sein.

Traditionelles Anpaddeln und Abpaddeln ist meist vor Mai und nach September als eigentliche Paddelsaison. Man sollte jedoch im Frühjahr bedenken, das man dann meist noch untrainiert ist, und die Gewässer meist noch sehr kalt sind.

Beliebte Gegenden für Einsteiger sind zum Beispiel die Mecklenburger Seenplatte mit 2014 Seen oder die Lahn als Deutschlands beliebtester Wanderfluß.

Naturschutz

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Aus Gründen des Naturschutzes wurden immer wieder Gewässer in der Nutzung eingeschränkt oder gesperrt. Es gibt Bestrebungen die Ausbildung zu verbessern und einen Führerschein einzuführen. Siehe Europäischer Paddel-Pass .

Die Vertretung aller deutscher Kanufahrer: Der Deutsche Kanu Verband versucht möglichst viele Gewässer für seine Mitglieder nutzbar zu halten. Auf seiner Webseite http://www.kanu.de/service/sperrung gibt er auch die aktuellen Befahrensregelungen heraus. Empfehlenswert sind auch die jeweiligen Gewässerführer. Die neueren Gewässerführer erhalten auch Auschnitte der Karten von Erhard Jübermann, der auch eine Karte mit den Befahrungsregelungen herausgibt. Siehe Links am Ende des Buches.

Jedoch gibt es auch eine große Anzahl an Kajakfahrern, die regelmäßig aber nicht im Verein paddeln, oder die nur gelegentlich mit Hilfe von professionellen Verleihern unterwegs sind.

Für alle sollte gelten, das Kajakfahren mit Naturschutz im Einklang zu bringen.

Zu beachten ist dabei:

Sich voher über das Gewässer informieren.

Sich ausreichende Paddel- und Rettungstechniken aneignen.

Sich über Natur, Umwelt und Kultur des Gebietes informieren.

Befahrungsregelungen und Naturschutzgebiete beachten.

Bei zu niedrigen Pegelständen auf eine Befahrung verzichten. Auf Bundeswasserstraßen wird bei Überschreiten des höchsten Schiffahrtwasserstandes die Benutzung gesperrt.

(Pegeldienste unter http://www.kanu.de/pegel/ , http://www.kanu-bayern.org/html/pegel/pegel.htm Pegelinformationsdienst Bayerischer Kanu-Verband (tagesaktuell), http://www.hnd.bayern.de/ Hochwassernachrichtendienst Bayern, http://www.kanu-nrw.de/pegel/pegel.html Pegeldienst des Kanu-Verbandes Nordrhein-Westfalen (enthält auch einige Flüsse in Hessen und wird jeweils Dienstag und Freitag aktualisiert), http://www.talsperrenleitzentrale-ruhr.de/webseiten/pegel/pegel_auswahl.php Talsperrenleitzentrale-Ruhr, Bundesanstalt für Gewässerkunde Wasserstände - ausgewählte Pegel an Bundeswasserstraßen unter http://www.bafg.de/servlet/is/5412/ bzw. links unter http://www.bafg.de/servlet/is/6188/, http://www.wsv.de/fvt/pegel/pegel.html, http://www.pegelonline.wsv.de/ Gewässerkundliches Informationssystem der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, http://www.hochwasserzentralen.de/ Hochwasser-Zentralen, http://www.hvz.baden-wuerttemberg.de/ Hochwasser-Vorhersage-Zentrale Baden-Württemberg, http://www.wetteronline.de/pegel/pegelkarte.htm)

In Österreich je nach Bundesland verschieden. E.g. für Tirol http://www.tirol.gv.at/themen/umwelt/wasser/wasserkreislauf/wasserstand/hwpegel.shtml oder siehe auch http://www.flussdb.de/wiki/index.php/River-Wiki:A-Pegel .

In der Schweiz http://www.infosport.ch/kanu/levels/navlevel.htm vom Schweizerischen Kanu-Verband http://www.swisscanoe.ch/ bzw. direkt über http://www.bwg.admin.ch/service/liste/d/index.html .

Nur an den vorgesehen Stellen Ein- und Aussetzen, sowie Anlanden und Rasten.

Wildes Zelten ist in Deutschland verboten.

Den verursachten Müll wieder einsammeln. Daher ist ein Müllsack ein essentieller Ausrüstungsgegenstand. Wenn möglich am besten auch liegengelassenen Müll von den Vorgängern mitnehmen. Am besten hält man sich an die Regel: Leave no trace.

Flachwasserzonen, Schilfgürtel, Röhrichtbestände und andere Ufervegetationen, sowie Kies-, Sand- und Schlammbänke weiträumig umfahren. Die Störung von Tieren (e.g. Vögel, Seehunde etc.) vermeiden.

Unnötigen Lärm vermeiden.

Andere Wassernutzer (e.g. Angler, Badende) nicht behindern.

Privatgrundstücke respektieren, und bei erlaubten Passagen eventuelle Tore und ähnliches zu schließen.

Rechtliches

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Vorschriften sind zu beachten beim Befahren der Bundeswasserstraßen und Küstengewässer: Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung bzw. Kollisionsverhütungsregeln je nach Ort oder spezielle Regelungen bei Bodensee, Rhein, Mosel, Donau oder e.g. im Hamburger Hafen. Elektronische Information zu den Wasserstraßen findet man unter ELWIS.

Allgemeine Infos dazu unter der dem Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen http://www.bmvbw.de/ nachgeordnete Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes http://www.wsv.de/ und dem Elektronischem- Wasserstrassen-Informations-System http://www.elwis.de/ .

Kajaks können freiwillig ein Kennzeichen führen, andernfalls müssen sie außen mit ihrem Namen und innen mit Namen und Anschrift des Eigentümers versehen sein.

Freiwillige amtliche Kennzeichen sind e.g. Kennzeichen, die von den Wasser- und Schifffahrtsämtern (WSÄ) ausgegeben werden, ähnlich wie Autokennzeichen, oder aber als amtlich anerkannte Kennzeichen e.g. die Nummer des Internationalen Bootsscheines (IBS), gefolgt von dem Kennbuchstaben e.g. A beim ADAC (A).

Ein Flaggenzertifikat ist selbst für Frankreich bei Kajaks weder vorgeschrieben noch möglich. (Siehe BSH http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Sportschifffahrt/Flaggenzertifikate/ ). Das Zertifikat zur Eignung als Seekajaker kann man jedoch beim DKV unter http://www.kanu.de/spezial/kuestenpaddeln/antrag_frankreich.pdf beantragen.

Kajaks gelten als Kleinfahrzeug und müssen bei Nacht ein von allen Seiten sichtbares weißes Licht führen. Bisher gibt es noch keine vom BSH zugelassenen Leuchten mit einer Sichtweite von 2 Seemeilen für Kajaks.

Wichtig ist auch die Kenntnis der Schifffahrtszeichen. Zu finden unter:

http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/BinSchStrO/Anlagen/A_7/index.html

Kajakfahrer sind generell aufgrund ihrer besseren Beweglichkeit gegenüber anderen Teilnehmern ausweichpflichtig (i.e. Fahrzeuge mit Blaulicht, Berufsschiffahrt, Segler, Ruderer etc.), außer bei Motorsportbooten. Dabei sollte man jedoch nicht auf seinem Recht bestehen (man ist im Vergleich der Schwächere). Bei gleichwertigen Fahrzeugen gilt rechts vor links. Man sollte möglichst außerhalb der Fahrrinne rechts bleiben und nur wenn nötig diese so zügig wie möglich überqueren.

Ein UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI), oder beim Seefunk das SRC Short Range Certificate (SRC) und Allgemeines Funkbetriebszeugnis Long Range Certificate (LRC) können bei der Kommunikation nützlich sein. UKW Handgeräte gibt es für Seefunk und Binnenfunk, mittlerweile sind auch Modelle mit ATIS zu haben. Ebenso sinnvoll ist die pyrotechnische Prüfung für den Sachkundenachweis nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht zur Benutzung von Signalraketen.