Latein/ Fachbegriffe/ Attribut
Herkunft des Wortes:
attribuere = „(jmd.em etw.) zu erteilen, (etw.) beilegen“
Bedeutung des Wortes:
Der Begriff Attribut gehört zur Satzlehre und bezeichnet Satzteile, die die Eigenschaften von Substantiven näher bezeichnen. Von den Wortarten her können dies Adjektive, Numerale oder andere Substantive sein. Bei Adjektiven und Numeralen spricht man von einem adjektivischen Attribut: hier muss die KNG-Beziehung eingehalten werden. Das Gleiche gilt auch, wenn ein ganzer mit einer Präposition formulierter Ausdruck (ein sog. präpositionales Attribut) konstruiert wird: dann ist ein Adjektiv notwendig. Bei weiteren Substantiven zur Erläuterung von Substantiven spricht man von einer Apposition.
Bsp.e:
Art des Attributs | lateinisches Beispiel | deutsche Übersetzung |
---|---|---|
adjektivisches Attribut | Homerus clarus | „der berühmte Homer“ |
präpositionales Attribut | Homerus in Graecia notus | „der in Griechenland bekannte Homer“ |
Apposition | Homerus poeta clarus | „Homer, ein berühmter Dichter“ |
Anmerkung zum präpositionalen Attribut:
Es kann vorkommen, dass das Adjektiv (oder Partizip) unübersetzt bleibt, wenn die Bedeutung aus dem Zusammenhang her im Deutschen offensichtlich ist. Typische Formulierungen sind z.B.
- acceptus (eigtl.: „an genommen“)
- datus (eigtl.: „gegeben“)
- factus (eigtl.: „gemacht, her gestellt“)
- situs (eigtl.: „gelegen“)
Bsp.: urbs ad Rhenum sita = „eine Stadt am Rhein“ (eigtl.: „eine am Rhein gelegene Stadt“)