Materielles Zivilrecht im 2. Staatsexamen: Allgemeine Geschäftsbedingungen
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AGB
[Bearbeiten]Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach § 305
- für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte
- Vertragsbedingungen
- die von einem Vertragspartner gestellt
- und nicht im Einzelnen ausgehandelt wurden