Materielles Zivilrecht im 2. Staatsexamen: Allgemeines
Kaufleute
[Bearbeiten]Eine Partei ist Kaufmann sein, wenn sie ein Handelsgewerbe betreibt, § 1 Abs. 1, II, als Kaufmann eingetragen ist, §§ 2, 3 oder 5 HGB, kraft Rechtsform, § 6 HGB oder weil sie einen entsprechenden Rechtsschein gesetzt hat.
kraft Handelsgewerbe
[Bearbeiten]Gewerbe ist jede auf Dauer angelegte, von der Absicht der Gewinnerzielung getragene, selbstständige und berufsmäßige erlaubte Tätigkeit, die nach außen hervortritt, mit Ausnahme der freien Berufe (Anwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Zahnärzte, Steuerberater, Architekten, Künstler, Schriftsteller etc.), vgl. § 1 Abs. 2 PartGG.
Ein Handelsgewerbe liegt vor, wenn der Betrieb des Gewerbes nach seinem Umfang und seiner Art einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Dies wird nach dem Wortlaut des § 1 Abs. 2 HGB vermutet. Hauptkriterium ist die Notwendigkeit (nicht das tatsächliche Vorliegen!) kaufmännischer Buchführung und Bilanzierung.
kraft Eintragung
[Bearbeiten]Auch Kleingewerbetreibende können den Kaufmannsstatus erlangen, indem sie sich nach § 2 HGB im Handelsregister eintragen lassen. Durch die Eintragung gilt der Gewerbetreibende nach § 5 HGB unwiderleglich als Kaufmann.
kraft Rechtsschein
[Bearbeiten]Gewohnheitsrechtlich anerkannt ist zudem der Scheinkaufmann, der durch ihm zurechenbares Verhalten den Anschein erweckt hat, er wäre Kaufmann. Gegenüber gutgläubigen Dritten muss er sich dann auch so behandeln lassen.