OpenRewi/ Geistige Güter und Wettbewerb/ Einführung
Der Sammelbegriff "geistige Güter" beschreibt, was die Beiträge dieses Sammelbandes vereint. Alle Beiträge betreffen Gegenstände, die immaterieller Natur sind und aus verschiedentlichen Gründen rechtliche Zuordnung zu einer Person erfahren - oder erfahren könnten. "Geistiges Gut" im Sinne dieser Sammlung ist dabei nicht nur geistiges Eigentum, sondern auch das hierzu in Anwartschaft befindliche. Hierunter fallen Güter, für die sich ein entsprechender Schutz gegebenenfalls normativ begründen ließe, was aber noch nicht geschehen ist. "Geistiges Gut" im Sinne dieser Sammlung ist ferner auch, was die Sphäre des Inhabers nie verlässt und damit über einen jedenfalls faktischen Schutz verfügt. Dies mag etwa für bestimmte Kategorien von Daten gelten, insbesondere, wenn sie in die Sphäre der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse fallen.
Die rechtliche Zuordnung, soweit erfolgt, ist bei vielen dieser Güter umfassend genug, um auch von "geistigem Eigentum" zu sprechen. Naheliegende Folge dieser Zuordnung, des Umstands, dass einer Person besondere Nutzungs- und Ausschließlichkeitsrechte gewährt werden, sind Konflikte mit Dritten. Wird das Gut nachgefragt, ist es Voraussetzung einer weiteren Wertschöpfung, etwa auf nachgelagterten Märkten, treten neue Konflikte auf, die insbesondere das Kartellrecht zu lösen sucht; die im Bereich des Nachahmungswettbewerbs aber auch etwa das Lauterkeitsrecht addressiert. Neben der marktwirtschaftlichen entfaltet diese Zuordnung gesellschaftliche Relevanz ferner ebenso im Bereich der kulturellen und sozialen Teilhabe. Dies gilt insbesondere etwa für Güter, welche das Urheberrecht oder verwandte Schutzrechte erfassen und deren Zuordnung zum Schutzrechtsinhaber hier mit anderen gesellschaftlichen Zielen kollidieren kann, wie sie etwa in den urheberrechtlichen Schranken Ausdruck finden. Vor all diesen Hintergründen bedarf die Zuordnung stets auch der Rechtfertigung; vor Individualinteressen ebenso wie im Lichte des Gemeinwohls. Am Ende aller Fragen zu geistigen Gütern, die sich neu und erneut stellen, steht so auch die nach Zweck und Effekt einer Zuordnung: Soll oder kann sie etwa der Innovation oder der Einhaltung eines Leistungswettbewerbs dienen? Und inwieweit soll sie das, vor dem Hintergrund der jeweiligen weiteren Folgen der Zuordnung?
Hiervon ausgehend untersuchen die Beiträge des Sammelbands aktuelle Fragen im Bereich des geistigen Eigentums und Wettbewerbsrechts. An die Betrachtung von Gemeinwohl und Geistigem Eigentum , insbesondere auch im Urheberrecht (Fabian R.), reiht sich eine Betrachtung des Urheberrechts im Forschungsalltag (Julia W.) sowie der Frage, wohin die Gewährung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger geführt hat (Daniel N.). Die Einordnung eines neuen Akteurs im Bereich von Schöpfung und Erfindung in den Blick nimmt sodann ein Beitrag zu KI und geistigem Eigentum (Anne-K., Niclas). Den Grenzbereich zwischen technischem Schutzrecht bzw. unternehmerischer Freiheit einerseits und Interessen anderer Marktteilnehmer, der Verbraucher und anderer andererseits betrachten schließlich jeweils ein Beitrag zum Zugang zu standardessentiellen Patenten (Mathias S.) und zur Verpflichtung zur Gewährung des Zugangs zu Daten auf Grundlage des Kartellrechts (Shazana R.).