Zum Inhalt springen

Quellentexte zur Bibliotheksgeschichte

Aus Wikibooks

Dieses Buch steht im Regal Informationswissenschaft.

Dieser Buchabschnitt benötigt eine Wikifizierung. Hilfe ist erwünscht! Textbezogenen Fragen und Anmerkungen können auf der Diskussionsseite besprochen werden.

Alte Geschichte (Mesopotamien)

[Bearbeiten]

Von der Macht der Schreiber

[Bearbeiten]

„Weil du derjenige bist, der die an den König gerichteten Tafeln immer schon gelesen hat – und es sonst niemanden gibt, der sie lesen könnte –, habe ich keine Antworten mehr auf die an mich gerichteten Tafeln des Königs an dich abgesandt. Nun aber schicke ich eine Tafel an den König und ein Duplikat an dich. Ich werde dir die vorherige Botschaft wiederholen. Lies diese Tafel, und – wenn sie geeignet ist – lies sie dem König vor“. (Aus: Joan Oates: Babylon. Bergisch Gladbach, 1983)

„Zu jenem frühen Zeitpunkt warst Du, mein Bruder, ein Jüngling, und sie lasen Dir die Tafeln nicht vor. Gegenwärtig sind die Schreiber jener Tage nicht mehr am Leben und die Tafeln wurden nicht einmal archiviert, damit sie Dir diese alten Tafeln jetzt hätten vorlesen können.“ (Aus einem Brief des hethitischen Königs Hattusili III. an Kadasham-Enlil II., König von Babylonien Mitte 13. Jh. v. Chr. Quelle: Sasson 2198)

Benutzung

[Bearbeiten]

539 wird Palästina Teil des Perserreiches und die Juden erhalten von Kyros II. das Recht, den Tempel wieder aufzubauen. Als die Samaritaner später dagegen klagen, schreiben die Juden dem Perserkönig Darius: „Und nun, wenn es dem König recht ist, dann werde nachgeforscht im Schatzhaus des Königs, das dort in Babel ist, ob es so ist, dass vom König Kyrus der Befehl gegeben worden ist, dieses Haus Gottes in Jerusalem (wieder) aufzubauen. Die Entscheidung des Königs darüber schicke man uns zu. ... Darauf erliess der König Darius einen Befehl, und man forschte in Babel nach im Urkundenhaus, wo man die Schätze niederlegte. Und es wurde zu Achmeta, in der Festung, die in der Provinz Medien (liegt) , eine Schriftrolle gefunden, und darin war folgendes geschrieben: Protokoll: Im ersten Jahr des Königs Kyrus erliess der König Kyrus Befehl, das Haus Gottes in Jerusalem (betreffend): Das Haus soll (wieder) aufgebaut werden als eine Stätte, wo man Schlachtopfer opfert.“ (Esra, Kap. 5+6)


Brief von Königin Shiptu an König Zimri-Lim (Mari, frühes 18. v. Chr.)

[Bearbeiten]

"Sage meinem Herrn, so spricht Shiptu, deine Magd, im Palast steht alles zum besten. Mein Herr schrieb mir: 'Hiermit sende ich Yassur-Addu zu Dir. Sende Aufsichtsbeamte mit ihm, um Tafeln aus einem von ihm offenbarten Ort zu beschaffen. Diese Dokumente sollen bis zu meiner Ankunft bei Dir aufbewahrt werden.' In Übereinstimmung mit den Anweisungen meines Herrn liess ich nun Mukannishum, Shubnalu und eine dritte Person diesen Mann namens Yassur-Addu begleiten. Er zeigte den Kontrolleuren, die ich mitsandte, einen Lagerraum in einer von Etel-pi-sharrim geleiteten Werkstatt. Sie öffneten die Tür des von ihm identifizierten Lagerraumes. Dabei brachen sie das Siegel von Igmillum aus der Hauptkanzlei und holten zwei Körbe heraus, die mit dem Siegel von Etel-pi-sharrim versehen waren. Diese Körbe befinden sich nun bei mir und warten mit weiterhin unversehrten Siegeln auf die Ankunft meines Herrn. In der Zwischenzeit bediente ich mich meines eigenen Siegels, um die von ihnen geöffnete Tür des Lagerraums wieder zu versiegeln."

Hellenismus

[Bearbeiten]

Bibliothek von Alexandrien

[Bearbeiten]

Erwerbspolitik

[Bearbeiten]

[Ptolemäus III. Euergetes (247–222)] gab [den Athenern] ein Pfand von 15 Silbertalenten und erhielt die Bücher von Aeschylus, Sophokles und Euripides, allerdings nur um sie zu kopieren, und sie sofort unversehrt zurückzugeben. Nachdem er eine sehr schöne Kopie auf bestem Papier (?) hergestellt hatte, behielt er die Bücher der Athener und sandte ihnen die Kopien zurück. Er bat sie, die 15 Talente zu behalten und die neuen Bücher statt der alten, die sie ihm gegeben hatten, anzunehmen.

Selbst wenn er den Athenern die neuen Kopien anstelle der alten Werke nicht gesandt hätte, wäre den Athenern nicht zu helfen gewesen, da sie das Silber unter der Bedingung angenommen hatten, dass sie dieses behalten könnten, wenn sie die Bücher nicht mehr erhielten. Sie gaben sich deshalb mit den neuen Abschriften zufrieden und behielten das Geld. (aus: Jenö Platthy, Sources on the Earliest Greek Libraries, 1968, S. 118f)


Mittelalter

[Bearbeiten]

Rechte und Pflichten des Bibliothekars am Grossmünsterstift in Zürich

[Bearbeiten]

Dem Librarius sollen nach seiner Wahl sämtliche Bücher des Stifts zur getreuen Verwaltung übergeben werden; und er wird einen Eid auf die Evangelien ablegen, dass er dazu in eigener Person oder durch einen Stellvertreter für das ihm übertragene Gut redlich sorgen wird.

Die Erneuerung des für den Gottesdienst benötigten Buchbestandes geht, wann immer sie nötig ist, zu Lasten des Stifts. Auch soll der Librarius ein Verzeichnis aller Bücher führen und niemandem ein Buch ohne Pfand aushändigen; für die Ausleihen "extra muros" ist das Kapitel zuständig.

Damit Bücher nicht verloren gehen wie bisher, soll der Vorsteher zur Sicherheit jedes Jahr mit 2 Kanonikern in die Bibliothek gehen und anhand des Verzeichnisses die Bücher kontrollieren; fehlende Bände muss er bezahlen. Auch soll der Librarius von Amtes wegen und auf seine Kosten sämtliche Bücher sowohl für den Gottesdienst am Hauptaltar als auch für das Chorgebet einbinden und reparieren lassen sowie das Nötige für ihre Erhaltung vorkehren.

Richard de Bury (1287 – 1345, Bischof von Durham), Philobiblon

[Bearbeiten]

Da siehst du vielleicht einen steifnackigen Jüngling faul im Studium hocken. Es ist Winter und frostiges Wetter. Die Kälte verstopft ihm die Nase und die Nase wird nass und beginnt zu tropfen; er aber bequemt sich nicht eher dazu, sich mit dem Taschentuch zu schnäuzen, als bis er das Buch vor ihm mit garstigem Tau getränkt hat – es wäre besser, er hätte Schusterleder auf den Knien statt ein Buch! Pechschwarz und gefüllt mit übelriechendem Schmutz ist der Rand seines Daumennagels; mit dem markiert er eine Stelle im Buch, die ihm gefällt. Unzählige Strohhalme verteilt er da und dort und lässt sie herausgucken; das Hälmchen soll zurückrufen, was das Gedächtnis nicht behalten konnte. Ein Büchermagen verdaut aber kein Stroh; und da niemand es herauszieht, sprengt es zuerst den altgewohnten Einband und verfault dann, sträflich vergessen. Auch Obst und Käse verzehrt unser Jüngling ohne Bedenken auf dem ausgebreiteten Buch, und den Becher stellt er rücksichtslos bald hier, bald dort darauf ab, und weil er gerade keinen Almosensack zur Hand hat, lässt er die Resten der Brocken in das Buch fallen. Pausenlos schwatzt und disputiert er mit seinen Kameraden, und während er eine Menge sinnloser Argumente ins Feld führt, nässt der Sprühregen seines Speichels das aufgeschlagene Buch auf seinem Schoss. Schliesslich kreuzt er die Arme, liegt mit dem Ellbogen auf den Band, liest noch eine kurze Zeit und bittet sich so einen langen Schlaf zu Gaste; und um dann die Knicke und Ecken zu glätten, rollt er den Rand der Blätter ein, was dem Buch gar nicht gut tut. Nun „ist der Winter vergangen, der Regen ist weg und dahin; die Blumen sind hervorkommen im Lande“. Unser Student, sonst eher ein Feind als ein Freund der Bücher, wird jetzt seinen Band mit Veilchen, Primeln, Rosen und Vierblättern voll stopfen, wird mit feuchten, schweißigen Händen die Seiten umdrehen oder mit staubbedeckten Handschuhen auf das weiße Pergament losfahren und mit dem Zeigefinger, den ein altes Stück Leder bedeckt, eine Jagd die Seite hinunter Zeile für Zeile veranstalten; dann spürt er plötzlich den Stachel eines beißenden Flohs und schleudert das heilige Buch in eine Ecke. Dort kann es einen Monat lang warten, bis jemand es schliesst; Staub setzt sich hinein; es schwillt auf und weigert sich, dem Druck der schliessenden Hand zu gehorchen.

Besonders aber heißt es, von der Berührung der Bücher jene frechen Gesellen fernzuhalten, die sich, sobald sie gelernt haben Buchstaben zu machen, auf die schönsten Bände stürzen, wenn sie solche kriegen, sich als unzuständige Glossatoren betätigen und, wo sie einen breiteren Rand um den Text erspähen, ihn mit abscheulichen Buchstabenreihen verunzieren oder mit unbeherrschter Feder sonst einen Unsinn, den ihnen die Phantasie eingibt, aus dem Handgelenk hinsudeln.

Ferner gehört es zum Anstand, dass der Student, der vom Mahle zu den Büchern zurückkehrt, immer vorher die Hände wasche und nicht mit fettigen Fingern die Blätter umwende oder die Schliessen des Buches öffne. Ein weinendes Kind soll man nicht die Bilder in den Initialen beschauen lassen; es würde mit den tränenfeuchten Händchen das Pergament beschmutzen, weil Kinder ja sofort alles anfassen müssen, was sie erblicken. Und ungebildete Leute, denen ein Buch gleichviel sagt, ob es kopfunten oder den richtigen Weg vor ihnen liegt, sind ganz unwürdig, mit Büchern zu verkehren.

Bestandessicherung um 1500

[Bearbeiten]

Übersetzung eines lateinischen Briefes von 1519 aus dem Dominikanerkloster Breslau “Den in Christus ihm Liebsten, dem derzeitigen Prior, den Vorständen und Brüdern des Breslauer Konvents in der polnischen Provinz des Dominikanerordens, sendet Gruss und die Tröstung des Heiligen Geistes Garsias von Losysa, Professor der heiligen Theologie und Genosse desselben Ordens, demütiger General und Knecht.

Da betreffend die Erhaltung der gemeinschaftlichen Gegenstände und vor allem der Bücher, die Aufbewahrungsstätten des Schatzes der göttlichen Weisheit sind, eine sehr sorgfältige Wachsamkeit angewendet werden muss, damit sie nicht verloren gehen oder zerstört werden, deshalb gebe ich durch gegenwärtiges Schreiben in der Tugend des heiligen Gehorsams bei Strafe der Exkommunikation dem Prior und den derzeitigen Bibliothekaren und den anderen, die es angeht, die Weisung, dass sie sich nicht herausnehmen, aus der gemeinschaftlichen Bibliothek irgendein Buch irgendeiner weltlichen oder geistlichen Person, welche Würde und welchen Vorrang sie auch immer haben möge, aus dem Konvent heraus zu entleihen, ausser mit einem hinreichenden silbernen Pfand in einem Wert, der der korrekten Schätzung des Buchwertes durch einen anständigen Mann entspricht. Und da man viele gefunden hat, die aus Handschriften ganze Lagen herausgeschnitten und gewisse Bücher heimlich weggetragen haben, so gebe ich, um jedem Übel entgegenzugehen, unter der vorher genannten Strafe der Exkommunikation ebenso die Weisung, dass kein Bruder, welche Stellung er auch hat, Eintritt gebe in die gemeinschaftliche Bibliothek irgendeinem Weltlichen oder irgendeinem Geistlichen eines anderen Ordens, ausser wenn er bei ihm bleiben will und in der Tat so lange bei ihm bleibt, wie er sich dort bei seinen Verrichtungen aufhält, und ich will nicht, dass irgendeiner einen in den vorher genannten Räumen davon entbinden kann, da gegen seinen Mitbruder handelt, wer auch immer nicht darauf besteht, dass dies geschieht.

Zur Sicherheit und Bekräftigung von diesem habe ich gegenwärtiges Schreiben mit dem Siegel meines Amtes zusätzlich versehen lassen. Gegeben in Rom in der Kirche der Maria über der Minerva im Jahr 1519 von der Geburt des Herrn, in der 7. Indiktion, genau am 28. Tag des Monats November, im Pontifikat unseres in Christus heiligsten Vaters und Herrn Leo, des zehnten dieser Päpste nach göttlicher Vorsehung, in seinem 6. Jahr.“ (Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie 39 (1992) 349. Nach: Rübezahl, Schlesische Provinzblätter, 79. Jg, N.F. 14, 1875, S. 73f.)


Reformation

[Bearbeiten]

"Büchersturm" in Zürich

[Bearbeiten]

Über die Behandlung mittelalterlicher Bestände während der Reformation in der Stadt Zürich sind wir dank den Aufzeichnungen gleich von mehreren Chronisten ziemlich genau orientiert. Man muss aber gleichzeitig festhalten, dass gerade von den Reformatoren auch die Forderung erging, neue Bibliotheken zu gründen.

Während der Reformation wurde der Buchbestand des Grossmünsterstifts in Zürich stark reduziert. Der Reformator Heinrich Bulliger berichtet:

"Am 7. Oktober (1525) liessen die beiden genannten Herren auch alle Chor- und Gesangbücher, deren Abschriften sehr teuer gewesen waren, in die grosse Sakristei tragen. Es handelte sich um eine grosse Zahl von Werken, von denen die meisten auf Pergament geschrieben waren. ... Das Neueste wurde zerrissen und als unnütz weggegeben. Auch die Bibliothek wurde ersucht, weniges – von dem man glaubte, dass es gut und nützlich sei – zu behalten, alles andere aber, Bücher über Aberglauben, Scholastik und Fabeln etc. trug man hinunter zum Helmhaus, zerriss es oder gab es den Krämern und Apothekern, damit sie Tüten daraus machen konnten, und den Buchbindern, um Einbandmaterial zu bekommen. Und der Rest wurde den Lehrern und wer immer die Bücher kaufen wollte, zu einem Spottpreis abgegeben." (Nach: Paul Lehmann. Mittelalterliche Bibliothekskataloge I, 1918, S. 460)

Theorie des Bibliothekswesens

[Bearbeiten]

Beim folgenden Text handelt es sich um eine Übersetzung aus dem Französisch von Gabriel Naudé: Avis pour dresser une bibliothèque. 2. Aufl. Paris, 1644.

Die Art sich zu informieren und zu wissen, wie man eine Bibliothek errichten muss:

Ich schätze, dass es nichts Nützlicheres und Notwendigeres gibt, als sich gut zu informieren, bevor es in dieser Unternehmung vorwärts geht, über die Reihenfolge und Methode, die genau notwendig sind, um sie zum Ende zu bringen.

… man darf es auf keinen Fall unterlassen oder vernachlässigen, alle Kataloge umschreiben zu lassen, nicht nur die großen und renommierten Bibliotheken …

Die Anzahl der Bücher, die man dort einstellen muss:

… wenn man eine große Menge Bücher haben möchte und will, dass die Bibliothek berühmt wird wenn auch nicht durch Qualität, so doch wenigstens durch die einmalige und außergewöhnliche Anzahl ihrer Bände.

… weil eine für die öffentliche Nutzung errichtete Bibliothek allgemein sein muss und das kann sie nicht sein, wenn sie nicht alle wichtigsten Autoren enthält, die über die große Verschiedenheit der einzelnen Themen geschrieben haben und hauptsächlich über alle Künste und Wissenschaften,…

Daher muss man zugeben, dass nichts eine Bibliothek empfehlenswerter macht als wenn ein jeder dort findet, was er sucht, wenn er es anderswo nicht finden konnte, daher ist es notwendig, die Maxime aufzustellen, dass es kein Buch gibt, so schlecht oder verschrien es auch sei, das nicht mit der Zeit von jemandem gesucht wird, …

<<Der folgende Abschnitt sollte korrigiert werden. Er wurde nach Schweizer Rechtschreibung ohne ß (Eszett) geschrieben! Die Übersetzung sollte kontrolliert werden.>>

Qualität und Zustand in dem sie sich befinden müssen:

Ich sage gleichwohl um nichts auszulassen, was uns als Führung und als Orientierungslicht dienen sollte in dieser Nachforschung, als die erste Regel, welche man beachten muss, ist zuerst eine Bibliothek aller erstklassiger und wichtigster alten und modernen Autoren zu beschaffen, die besten Ausgaben teilweise oder als ganzes auszuwählen, und sie mit den hochgelehrtesten und besten Übersetzern und Kommentatoren welche sich in jeder Fakultät finden lassen zu ergänzen, ohne jene zu vergessen, die am wenigsten verbreitet sind, und folglich am kuriosesten, wie zum Beispiel...


Zweitens alle alten und neuen Authoren hinzuzufügen, welche einer Berücksichtigung würdig sind, bezüglich ihrer korrekten Sprache und des Idioms(Sprachart), dessen sie sich bedient haben, ... und auch ihre besseren lateinischen, französischen oder anderen Versionen, welche sich finden lassen: Letzteres für die Benutzung jener welche keine Kenntenis von Fremdsprachen haben...


Mit welchen Mitteln man sie wiederentdecken kann:

Auf was ich wirklich Wert legen möchte als erste Satzung welche man zu diesem Punkt geben darf, ist sorgfältig jene zu Konservieren, die man bereits erworben hat und welche man täglich erwirbt, so dass sich keiner verliert, um in keiner Weise zu verkümmern.


... dass dies nicht die geringste Tugend ist, so gut zu konservieren wie zu beschaffen, ...


... jeden erkennen zu lassen, welche Zuneigung man zu den Büchern hat und den grossen Wunsch, den man verspürt eine Bibliothek zu errichten


... die verzichtbaren Investitionen abzuschreiben weil viele schlecht rentieren hinsichtlich der Bucheinbindung und der Verzierung ihrer Volumen, um den Zukauf jener zu finanzieren welche fehlen.



Die Bestimmung des Ortes wo man sie behüten muss:

... in einem Teil des Hauses, der eher abgelegen vom Lärm und Ärger, nicht nur von jenen draussen, sondern auch der Familie und der Bediensteten, während des Entfernens von Strassen, der Küche, des Gemeinschaftsraumes, und ähnlichen Orten, um sie wenn möglich zwischen einen grossen Platz und einen schönen Garten, wo sie freies Tageslicht bekommt, ihre Aussicht weitgehend und angenehm, ihre Luft rein, ohne Verunreinigungen von Märkten, Kloaken, Misthäufen, und die ganze Umgebung ihres Bauwerkes so gut geleitet und ordentlich, dass sie keinerlei Ungnade oder Unzweckmässigkeit bekundet.


Nun aber um das Ziel mit mehr Freude und weniger Problemen zu erreichen, wird es immer Angemessen sein, sie in mittleren Etagen zu Platzieren, damit die Frische der Erde keinerlei Moderung verursacht, was eine gewisse Fäulnis ist, welche sich allmählich auf die Bücher legt; ...


Die Reihenfolge, welche ihnen zu geben angemessen ist :

Der siebente Punkt, der nach den vorangehenden absolut behandelt werden zu müssen scheint, ist jener der Ordnung und Reihenfolge, welche die Bücher in einer Bibliothek wahren müssen: Weil es keinerlei Zweifel gibt, dass ohne diese unsere ganzen Nachforschungen aussichtslos und unsere Arbeit ohne Frucht wäre...


Was jedenfalls unerlässlich zu tun ist, sie ihren Themen oder auf ähnliche Weise zu ordnen und positionieren, damit man sie leicht finden Kann...


Die Verzierung und die Dekoration, welche man mitbringen muss:


Welches das Hauptziel dieser Bibliothek sein muss:

... dass sich jener vergebens anstrengt, welcher keines der obengenannten Mittel anzuwenden gedenkt, oder keinerlei bemerkenswerten Aufwand nach den Büchern zu machen, welcher nicht die Absicht hat, darauf zu schwören und die Anwendung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und sich nie von der Kommunikation abwendet, zumindest der Menschen, welche davon Bedarf haben könnten,...


Ich schätze, dass es angemessen scheint zuerst die Auswahl eines ehrlichen hochgelehrten Mannes zu treffen, der verständig bezüglich Büchern ist, um ihm die Verantwortung zu geben und die erforderliche Vergütung, des Titels und der Qualität eines Bibliothekaren angemessen ...


Nach diesem ist das notwendigste zwei Kataloge aller in der Bibliothek enthaltenen Bücher zu erstellen, davon der eine indem sie so präzise nach verschiedenen den Themen und Fakultäten angeordnet sind, dass man in einem Augenblick alle Authoren sehen und kennen lernen kann, welche zum ersten Subjekt aufeinandertreffen, welches einem in den Sinn kommt; und im anderen sind sie naturgetreu geordnet und vereinfacht unter der alphabetischen Ordnung ihrer Authoren, so genau um keinesfalles eines davon zwei mal zu kaufen, sowie jene zu erkennen, welche fehlen, und die vielen Personen zufriedenzustellen, welche manchmal aussergewöhnlich neugierig sind, alle Werke gewisser Authoren zu lesen.


... dass man es an Personen des Verdienstes und der Bekanntheit erlaubt, gewöhnliche Bücher und ein paar wenige Bände nach Hause mitzunehmen; unter der Bedingung, dass es nur für fünfzehn Tage oder maximal drei Wochen ist, und dass der Bibliothekar sorgfältig in ein zu diesem Zwecke gewähltes Buch, welches in die Buchstaben des Alphabets aufgeteilt ist, zu schreiben was man den einen oder anderen gewährt,... (Gabriel Naudé: Avis pour dresser une bibliothèque. 2. Aufl. Paris, 1644.)


<<Der obenstehende Abschnitt sollte korrigiert werden. Er wurde nach Schweizer Rechtschreibung ohne ß (Eszett) geschrieben! Die Übersetzung sollte kontrolliert werden.>>

Barock, Aufklärung

[Bearbeiten]

Beschreibung der Hofbibliothek Wien

[Bearbeiten]

Unter viel andern merckwürdigen Dingen in Wien ist die Käyserliche Bibliothec vor andern wohl zu beobachten. Der jenige, der gesehen hat die Bibliothec von Bodley zu Oxfurth und die Vaticanische zu Rom, würde sich sehr verwundern müssen, dass allhier etwas eben so merckwürdiges anzutreffen, welches mit jenem sich wol kan vergleichen lassen; zumahln dieser Ort an den äusersten Gräntzen des gelehrten Theils von Europa gelegen ist. ... Zu erst fieng man an, die Bücher allhier zu sammlen, unter der Regierung Käyser Maximiliani, des Ersten. Es ward aber solcher Anfang durch die nachfolgende Käyser über die massen wol vermehrt, als deren die meisten von Rudolpho dem Ersten her zum studiren sehr geneigt gewesen So kam auch aus vielen vortrefflichen Bibliotheken eine sehr grosse Menge hier mit anhero, und zwar meistens auf Käyserliche Unkosten. ... Man findet hier auch viel alte Griechische, Römische und Gothische Müntzen in Gold, Silber und Kupfer, bis auf die sechszehen tausend Stücke. Und unter den Küpfernen Müntzen geben sie vor, zwo zu haben, so der Käyser Marcus Otto schlagen lassen. (Edw. Brown, zitiert nach Walther Buchowiecki: Der Barockbau der ehemaligen Hofbibliothek in Wien, ein Werk J. B. Fischers von Erlach. Wien, 1957)


Zustand der Bibliothek der Sorbonne anfangs des 18. Jhs.

[Bearbeiten]

„Weil es noch früh vor der Mahlzeit war, ging [ich] in die benachbarte Sorbonne... die Bibliotheque zu sehen [...]. Der Baccalaureus, der uns hineinführte, musste secundum Statuta Sorbonne erstlich in seinem Robe und Bonet sich kleiden, ehe er in die Bibliotheque trat; unangekleidet kan kein Doctor eintreten. Das Gemach ist ein mittelmässiger, lichter Saal, der an den Pfeilern mit eichenen offenen Bücher Schaffen verkleidet ist. Die Zahl der Bücher ist mittelmässig, zu allen Facultäten und Scientiis gehörig. Es müssten viel geschenkte Sachen darunter sein, weil viel Editiones von einem Buch vorkommen und die Bücher sehr inegal gebunden sind. Die Ordnung der Bibliotheque ist schlecht. Poetae, Philosophi, Auctores classici stehen untereinander.“ (Albert Predeek, Bibliotheksbesuche eines gelehrten Reisenden im Anfang des 18.Jhs. In: ZfB, Jg45, 1928, S.252)


Die Stadtbibliothek Zürich um 1730

[Bearbeiten]

Zürich. Bürger Bibliothec.¹ Den 2ten Septembr. öffnete uns Hr. Pastor Scheuchzer die hiesige Bürger Bibliotheque, welche in einer vormahligen Kleinen so genannten Wasser-Kirche recht zierlich mit doppelten Galeries zu Ende des Sees angeleget ist. Unten stehen die gedruckten Bücher in Folio aus verschiedenen Facultaeten. Es fehlet nicht an den nützlichsten und gemeinsten Hauptwercken aus der Theologie, Historie und Antiquité, item an denen alten Editionibus von Anfang der Buchdruckerey. Ein kleiner Schrank hält die alten Mscta, darunter viel alte Diplomata, ein Codex membranaceus violet blauer Farb mit Gold geschrieben, der Psalter und einige neuer geschriebene Bibeln; in der ersten Galerie stehen viel Manuscripta, so die Schweitzerische Historie derer Cantons und die Reformation betreffen, ins besondere sind viel Brieffe der ersten Theologorum nach der Reformation. In der oberen Galerie stehen einige Schräncke mit Collectaneis Naturae et Artis, so der D. Hr. Scheuchzer rangiret, item einige Scelets und ein ausgestopfftes zweyköpffigtes Kalb. Die LandCharte von der gantzen Schweitz Christophori Mureri Anno 1609 mit der Feder geschrieben und illuminiret, item die von der Schweitzer Historie dem Hrn. Meier und Esche zu Ehren geschrieben, item die von Zürich, welche Hanss Conrad Geriger anno 1667 verfertiget, sind curieuse. An der Thür der Bibliothec stehet: I) eine alte Columna miliaris welche zu Windisch gefunden worden und von Wagner in Mercurio Helvet. angemercket ist; 2) eine andere alte Inscription: D. M. Valeriae Seccae. (vid. Wagner p. 202.) Diese Bibliothec wird die Bürger Bibliothec genannt, weil sie ex Symbolis der angehenden Bürger und derselbigen freywilligen Donis gestiftet ist und noch unterhalten wird. Dagegen hat ein jeder die Freyheit nach seinem Belieben Bücher gegen einen Revers zu fordern, welches zwar vor die Bürger bequem, aber vor die Bücher nicht profitabel ist, massen dieselbe dadurch sehr abgenutzet werden. Der Bibliothecarius hat nichts als den freien Gebrauch der Bücher zum Salario.

(Bibliotheksbesuche eines gelehrten Reisenden im Anfang des 18. Jahrhunderts (1727-31): Christian Gabriel Fischer. In: Zentralblatt für Bibliothekswesen, Jhg.45, Mai 1928, S.221ff)

Vom Wert des Buches um 1770

[Bearbeiten]
«Un particulier des Montagnes souhaiteroit d'avoir tous les jeudis la gazette de Berne déjà lue. La personne qui en aura une à remettre pourra en donner les conditions a Mrs. Felix-¬Henri Meuron & Fils ainé.»

Feuille d ‘Avis de Neuchâtel, 24 janvier 1771

"Eine Privatperson aus den Bergen wünscht sich, alle Donnerstage eine schon gelesene "Gazette de Berne" (Berner Zeitung) zu haben. Die Person, welche davon eine abzutreten haben wird, kann seine Forderungen an Mrs. Felix-¬Henri Meuron & erstgeborenen Sohn geben melden."

Neuenburger Anzeiger, 24. Januar 1771

«On demande quelques associés pour le journal Encyclopédique der Boillon, & l’on desireroit le remettre à quelqu’un de la campagne. S’ adresser à M. Dardel Ballejean. »

Feuille d ‘Avis de Neuchâtel, 1er décembre 1791

"Man fragt einige Gesellschafter nach dem "Journal Encyclopédique der Boillon" (Wissenschaftliche Zeitung aus Boillon), & man wünscht sie jemandem auf dem Land zu übergeben. Bitte wenden Sie sich an M. Dardel Ballejean."

Neuenburger Anzeiger, 1. Dezember 1791

«On a prêté il y a quelque tems, sans se souvenir à qui, l' His¬toire des insectes, en 2 vol. reliés en veau. Le 2d. tome de l' Histoire de Russie sous Pierre le Grand, par Mr. de Voltaire. Le Ier. tome du Menagiana , & le Glaneur, en 2 vol. On prie la personne qui aura gardé par mégarde quelques-uns de ces livres, de les remettre au Bureau d'Avis.»

Feuille d'Avis de Neuchâtel, 8 fevrier 1770.

"Vor einiger Zeit hat man folgendes ausgeliehen, ohne sich zu erinnern wem: die Geschichte der Insekten, in 2 Bänden in Kalb eingebunden. Der zweite Band der Geschichte Russlands unter Pierre dem Grossen, durch Mr. de Voltaire. Der erste Band von Menagiana & der Ährenleser, in 2 Bänden. Man bittet die Person, welche einige dieser Bücher in Obhut genommen hat, sie dem Mahnungsbüro zurückzugeben."

Neuenburger Anzeiger, 8. Februar 1770.

Dépots Litteraires in der Französischen Revolution

[Bearbeiten]

Bericht des Bürgers Bévalet, verantwortlich war für das Depot von Belfort, in einem Brief an den Präfekten des Departements Haut-Rhin

"Um Ihnen, Herr Präfekt, einen Begriff zu geben: Stellen Sie sich einen unförmigen Haufen von über 10'000 Bänden jeglichen Formats vor, in Behältern und durcheinander mitten in einen leeren Saal geworfen, ohne Hilfe, die mir die Durchsicht erleichtert hätte. Stellen Sie sich vor, dass die Hälfte oder mehr dieser Bücher unter strömendem Regen in offenen Kohlewagen aus den früheren Klöstern der Kapuziner und Franziskaner in Thann zu mir kamen: ohne Ordnung aufeinandergehäuft, fast ganz durchnässt und einen widerlichen Geruch ausstrahlend. Ich habe sie nur vor totaler Fäulnis bewahren können, indem ich sie mit Mühe und ebensoviel Empfindung von Ekel auf Reisigbündeln ausbreitete, sie hundertmal wendete, dann unter Steine presste, um ihnen ihre ursprüngliche Form zurückzugeben. Es brauchte mehrere Monate Arbeit mitten in diesem Gestank, um sie zu trocknen. Die Mehrzahl dieser Bücher waren vielleicht mehr als hundert Jahre nie geöffnet worden und verbreiteten so einen giftigen Geruch, der mich oft zwang, den Raum zu verlassen, und dessen lebensgefährliche Wirkung mir lange zu schaffen machte: man musste mich mehrmals bewusstlos oder unter grausamen Koliken nach Hause bringen ...

Erst nach Beendigung dieser gefährlichen Vorarbeiten konnte ich daran denken, einen Katalog zu erstellen. Aber wie sollte ich die zerstreuten Bände in Ordnung zusammenbringen, die da zufällig auf einen Haufen geworfen waren, mehr als sechs Fuss hoch? Diese Arbeit beanspruchte mich an die acht Monate sieben bis acht Stunden am Tag. Einige Werke waren erst nach vier Monaten vollständig beisammen. Ohne jegliche Bequemlichkeiten, da ja keine Behörde in diesen unglücklichen Zeiten etwas dafür aufzuwenden bereit war, musste ich bei jedem Werk, dessen Teile zusammengestellt werden sollten, zweitausend widerliche Bücher in die Hand nehmen, um den gesuchten Band zu finden..."

(Histoire des bibliothèques françaises, Bd. 3, 1991, 14)



19. Jahrhundert

[Bearbeiten]

Rechtsgrundlagen einer privaten Bibliothek in England 1800

[Bearbeiten]

Rules and Orders FOR THE REGULATIONS OF A READING SOCIETY OR BOOK CLUB AT SKIPSTON-UPON-STOUR, IN THE COUNTY OF WORCESTER. ________________ Established March 26th, 1800 _______________

Englischer Originaltext Deutsche Übersetzung
I. THAT this Society shall consist of not more than twenty-four members, who shall subscribe on entrance, and annually, not less than ten shillings and six pence. I. Dass diese Gesellschaft aus nicht mehr als vierundzwanzig Mitgliedern bestehen soll, welche beim Eintritt sowie jährlich nicht weniger als zehn Schillinge und sechs Pence als Mitgliedergebühr bezahlen sollen.
II. That each member shall be at liberty to order any book for this society, he or she may think proper, not exceeding the price of two guineas and an half; provided such book shall be deemed proper for this society, and not wholly professional, of which the majority of the members shall judge; and in that case to be wholly paid for by the member ordering the same. And each member is requested to order annually a book to cost 10s 6d. or forfeit 10s 6d. to the founds of the society. II. Dass jedes Mitglied frei sein soll, irgendein Buch für diese Gesellschaft zu bestellen, er oder sie sich im Klaren sein soll, den Preis von zwei Guineas und einem halben nicht zu überschreiten; ein solches zur Verfügung gestelltes Buch für diese Gesellschaft als geeignet erachtet werden soll, und nicht gänzlich wissenschaftlich sein soll, worüber die Mehrheit aller Mitglieder entscheiden soll; und in diesem Fall gänzlich von dem Mitglied bezahlt werden, welches dasselbe bestellt. Und jedes Mitglied wird aufgefordert jährlich ein Buch zum Preis von 10s 6d zu bestellen. Oder eine Pauschale von 10s 6d in den Fond der Gesellschaft zu entrichten.
III. That the members shall receive the books from each other, in order and rotation, as their names shall stand on the list: - the time allowed each member for reading of a large quarto volume shall be fourteen days; for small quartos, ten days; octavos, eight days; and others, one week each; and if longer detained, to forfeit three pence per week for each volume, and so in proportion, which shall be added to the fund of this society. III. Dass die Mitglieder die Bücher voneinander erhalten sollen, in Ordnung und Rotation, wie ihre Namen auf der Liste stehen: - die Zeit, welche jedem Mitglied für das Lesen eines grossen Bandes im Quartformat eingeräumt wird, vierzehn Tage betragen soll; für kleine Quartos, zehn Tage; Oktavos, acht Tage; und andere, je eine Woche; und wenn es länger zurückbehalten wird, drei Pence pro Woche für jeden Band einzubüssen, und so in Proportion, welche dem Fond dieser Gesellschaft zukommen soll.
IV. That a meeting of this society shall be held once a year, when all the books so ordered by the members shall be sold to the best bidders. Each book shall be put up by or for the person ordering the same, at half price, when the cost price was twenty shillings or under; - if above, then at two thirds of the cost price; and if no higher bidder shall be found, such person shall be obliged to take to, and pay for, what books he so ordered, after these rates. IV. Dass ein Treffen dieser Gesellschaft einmal im Jahr abgehalten werden soll, bei dem alle von den Mitgliedern bestellten Büchern an den Meistbietenden verkauft werden sollen. Jedes Buch soll aufgestellt werden von oder für die Person welche es bestellt hat, zum halben Preis, wenn der Einkaufspreis zwanzig Schillinge oder weniger war; - wenn er höher war, dann zu zwei Drittel des Einkaufspreises; und wenn kein höherer Bieter gefunden wird, soll eine solche Person verpflichtet werden das Buch zu diesen Gebühren zu nehmen, und dafür zu bezahlen, was er an Büchern bestellte.
V. That in case the annual subscriptions of ten shillings and sixpence each, with the money raised by sale of the books in manner aforesaid, and by forfeits, shall be insufficient to pay for the books, and other necessary expences of this society, then an equal subscription shall be made, to make up good the deficiency. V. Dass falls die jährlichen Einschreibungen von Zehn Schillingen und sechs Pence jeder, mit dem Geld aus dem Verkauf der Bücher in der bereits erwähnten Art und Weise, und die Bussgelder ungenügend sein sollen um für Bücher, und andere notwendige Ausgaben dieser Gesellschaft zu bezahlen, dann eine gleichartiger Mitgliederbeitrag entrichtet werden soll, um das Defizit aufzuarbeiten.
VI. That in case any damage shall be done by a subscriber to any society-book while in his custody (beyond common and reasonable wear) such subscriber shall pay for such damage, or furnish another book of the same sort, in good condition. VI. Dass im Falle eines Schadens welcher von einem Mieter irgend einem Gesellschafts-Buch zugefügt werden sollte während es in seinem Gewahrsam war (neben normaler und entschuldbarer Abnützung) solch ein Mieter für solchen Schaden bezahlen soll, oder ein anderes Buch derselben Art einbringen, in gutem Zustand.
VII. That the books of this society shall be procured in boards and not bound. VII. Dass die Bücher dieser Gesellschaft auf Brettern bereitgestellt werden sollten und nicht eingebunden.
VIII. That some proper person shall be appointed to furnish the books for this society, and such books, when read, shall be deposited until the end of the year with Mr. Colbourne, who shall have the care thereof, and send them on. VIII. Dass eine saubere Person bestimmt werden sollte um die Bücher für diese Gesellschaft zu liefern, und solche Bücher, wenn gelesen, bis zum Ende des Jahres bei Mr. Colbourne hinterlegt werden sollten, der wiederum die Verantwortung über diese haben soll, und sie weiterschicken soll.
IX. That for the care and trouble attending this business a reasonable allowance shall be made, over and besides the profits on the purchase of the books. IX. Dass für die Verantwortung und Schwierigkeiten welche dieses Geschäft erwarten eine angemessene Erlaubnis gemacht werden soll, über und neben des Profits aus dem Büchererwerb.
X. That at the general annual meeting the members shall dine together; and in default, non-attendants, gentlemen shall pay 5s. and ladies 3s. each for their ordinary; and at such meeting any new members may be elected, who shall be approved of by a majority of the old members then present; and any new rules and regulations for the better ordering of this society may at such general meeting be made. X. Dass am ordentlichen jährlichen Treffen die Mitglieder zusammen dinieren sollen; und bei Versäumis, nicht-anwesende Gentlemen 5s. bezahlen sollen und Ladys 3s. jeder für seine Dienste; und an solchen Treffen neue Mitglieder gewählt werden können, welche durch die Mehrheit der alten anwesenden Mitglieder bestätigt werden sollen; und neue Regeln und Regulationen für die bessere Ordnung dieser Gesellschaft an solchen Generalversammlungen gemacht werden können.
XI. That no society-book shall be lent by, or used out of, the families of the respective subscribers, under a forfeiture of two shillings and sixpence for each offence. XI. Dass kein Gesellschaftsbuch von Familien des betreffenden Mieters ausgeliehen, oder von diesen benutzt werden soll, unter einer Bussgeldzahlung von zwei Schillingen und sechs Pence für jeden Verstoss.
XII. That all books which may be ordered into this society prior to the annual meeting, shall be continued in circulation for the use of the members until the same shall have circulated to each member, according to the rules of the society. XII. Dass alle Bücher welche vor dem jährlichen Treffen in diese Gesellschaft bestellt werden, im Umlauf gehalten werden sollen für die Benutzung der Mitglieder bis dasselbe in den Händen jedes Mitgliedes war, gemäss den Regeln der Gesellschaft.
Skipston-on-Stour, April, 1828  
These rules are typical of most book clubs. Note the arrangements in Rules II and IV for the acquisition and disposal of books; and note also (Rule X) that the club was open to ladies as well as gentlemen.(Warwickshire Record Office) Diese Regeln sind typisch für die meisten Buchgesellschaften. Beachte die Regelung in Regel II und IV für die Anschaffung und Verwendung von Büchern; und des weiteren (Regel X) dass der Club für Damen und Herren zugänglich war.

Gründung der Lese-Anstalt für die Jugend durch die Gesellschaft zur Beförderung des Guten und Gemeinnützigen (GGG) in Basel

[Bearbeiten]

"Die Seel und Körper verderbende Lectüre, welche unsre Jugend seit einiger Zeit sich zu verschaffen wusste, erfüllten schon manchen für das Wohl seiner Kinder besorgten Vater mit bangen Sorgen. Trotz grösster Wachsamkeit und Strenge ist es kaum möglich, alle diese Lesereyen zu hindern. Doch darf man nicht den zur Thätigkeit geschaffenen Geist der Jugend entweder der Langeweile oder dem rohen Gassenschwärmen preisgeben."

(Peter Marti; Kurt Waldner: Allgemeine Bibliotheken der GGG 1807-1982, Basel 1982, S. 7)

"Das Bedürfnis zu lesen ist nun einmal bey einem grossen Theile unserer Jugend so lebhaft geworden, dass sie aus Mangel an guten Schriften sehr oft, vielleicht ohne es zu wollen, zu schlechten ihre Zuflucht nimmt. Wir wissen es aus dem Munde rechtschaffener hiesiger Schullehrer, dass mehrere Knaben auf gewissen, leicht zu errathenden Wegen sich allerhand abgeschmackte oder schlüpfrige Romane und andere dergleichen Schriften zu verschaffen wissen, womit sie nicht nur ihre Zeit unnütz vertändeln, sondern wie jeder vernünftige von selbst einsieht, für Geist und Herz einen unermesslichen Schaden sich zuziehen. Es ist also wohl dringendes Bedürfnis, dieser Lese-Lust, welche wir nicht unterdrücken können, wenigstens eine unschädliche Richtung zu geben."

(Kurt Waldner: Leseanstalt für die Jugend. Die Gründung der Jugendbibliothek durch die Gesellschaft für das Gute und Gemeinnützige (GGG) in Basel. In: Für alle(s) offen. Bibliotheken auf neuen Wegen. Festschrift für Dr. Fredy Gröbli. Basel o.J., S. 304)


Allgemeine Öffentliche Bibliotheken in Frankreich am Ende des 19. Jhs.

[Bearbeiten]
Französischer Originaltext Deutsche Übersetzung
387. – Les bibliothèques communales sont de deux sortes. Les unes sont des bibliothèques scientifiques et littéraires, réservées surtout à l’étude et aux lectures sérieuses. Les autres dont la fondation ne remonte guère en général au delà d’une trentaine d’années, ont été créées dans un but de moralisation et d’instruction générale. Ce sont les bibliothèques populaires. 387. - Es gibt zwei Sorten von öffentlichen Bibliotheken. Die einen sind wissenschaftliche und litterarische Bibliotheken, vor allem für das Studium und für seriöse Lektüren vorbehalten. Die anderen, deren Stiftung sich im allgemeinen kaum auf dreissig Jahre erheben wird, wurden zum Zwecke von Moralisierung und allgemeiner Bildung errichtet. Dies sind die Volksbibliotheken.
426. – Les bibliothèques populaires sont des bibliothèques qui n’ont d’autre objet que de donner aux classes laborieuses les moyens de se distraire ou de s’instruire en dehors des bibliothèques des villes ou des bibliothèques scolaires. Leur régime est varié. Les unes sont absolument libres. Nous n’avons rien à en dire. Les autres sont reconnues par l’administration et placées sous son contrôle. 426. - Die Volksbibliotheken sind Bibliotheken, welche keinen anderen Zweck haben, als den Arbeitsklassen die Mittel zu geben, sich ausserhalb der Stadt- oder Schulbibliotheken abzulenken oder sich zu bilden. Ihre Führung ist unterschiedlich. Die einen sind absolut frei. Wir haben dort nichts zu sagen. Die anderen sind von der Administration anerkannt und befinden sich unter ihrer Kontrolle.
(Répertoire général alphabétique du droit français, T.7, 1891, p.776, 779) (Offizielle alphabetische Sammlung des französischen Rechts, T.7, 1891, S.776, 779)


Der Sammlungsauftrag der Library of Congress

[Bearbeiten]

Brief des Librarian of Congress, R. Young von 1898 an alle amerikanischen diplomatischen Vertretungen im Ausland:

Die neue Library of Congress bietet Raum für viereinhalb Millionen Bücher. Die Zunahme von 1861 bis auf den heutigen Tag hat sich verzehnfacht, das heißt innerhalb von einer Generation allein von 75’000 auf 800’000 Bände. Es gibt kein Anzeichen dafür, dass sich diese Zuwachsrate verkleinern wird, und man glaubt, dass sie sich durch den Rat und die Mitarbeit der Gentlemen in unseren diplomatischen Auslandsvertretungen sogar noch vergrössern lassen könnte. Öffentliche Dokumente, Zeitungen, Fortsetzungen, Flugblätter, Handschriften, publizierte politische Attacken, kleine Unterhaltungsbücher oder Sammelalben, Balladen, orginelle Forschungsaufzeichnungen, Publikationen, die die Lebensweisen, Sitten, Bodenschätze und Traditionen von Gemeinschaften illustrieren, bei welchen unsere Auslandsvertreter akkreditiert sind, aber auch Tätigkeitsberichte von gelehrten, wissenschaftlichen oder religiösen Gruppen, Berichte von Eisenbahn- und Kanalgesellschaften oder Industriefirmen, gesetzgeberische Aufzeichnungen und Debatten, öffentliche Verordnungen, Kirchenregister, Genealogien, Familien- und Lokalgeschichten, Chroniken des Lebens auf dem Land und in der Kirchgemeinde, Volkskunde, Aufzeichnungen des häuslichen Lebens, aber auch Dokumente, welche die Geschichte jener unterschiedlichen Nationalitäten illustrieren, die gegenwärtig an unsere Küste kommen, um sich mit unserem nationalen Leben zu verschmelzen und welche als ein Teil unserer Bibliotheksarchive von unschätzbarem Wert für ihre Nachkommen wären - in einem Wort: was auch immer zur Summe des menschlichen Wissens beitragen könnte, würde dankbar entgegengenommen und erhielte die ihr gebührende und immerwährende Anerkennung.

Sich bietende Gelegenheiten um sich das Original oder eine Kopie nützlicher Handschriften oder seltener Ausgaben zu sichern, wären willkommen. Man könnte uns auf diese und andere oben vorgeschlagene Publikationen aufmerksam machen im Hinblick auf deren Erwerbung aus Bibliotheksmitteln oder durch Tausch - kaufen was einen besonderen Wert haben mag oder tauschen aus unserer Doublettensammlung. Während des Auswahl- und Nachfrageprozesses sollte nichts als trivial betrachtet werden. Man möge sich daran erinnern, dass eine zu seiner Zeit scheinbar wertlose Publikation (so zum Beispiel zur Zeit des English Commonwealth, der Amerikanischen Revolution oder unseres kürzlichen Bürgerkrieges) danach von unschätzbarem Wert sein kann.

Dies alles wurde niedergeschrieben im Interesse der Nationalbibliothek und im Glauben, dass die Anregung allein nötig ist wird, um sich Ihrer Mitarbeit in der Entwicklung eines der wichtigsten Zweige unseres öffentlichen Dienstes zu versichern.

Ich verbleibe mit vorzüglicher Hochachtung Ihr

R. Young Kongressbibliothekar

(John Y. Cole: For Congress and the Nation. Washington: Library of Congress, 1979, S. 62-63.)

Begründung der Notwendigkeit einer Nationalbibliothek in der Schweiz

[Bearbeiten]

In der That fehlt es zur Zeit an einer allgemeinen Sammelstelle für Helvetica, obwohl seit jeher Gründe genug für die Schaffung einer solchen sprachen. Jahraus jahrein werden unzählige Druckschriften des verschiedensten Umfangs veröffentlicht und im Publikum zerstreut. Ein erheblicher Teil derselben geht leider verloren, ohne auch nur eine Spur zurückzulassen, weil sie nicht systematisch gesammelt werden. Zwar haben wir in unserem Vaterland eine Reihe trefflicher Bibliotheken; allein dieselben können doch nur bis zu einem gewissen Grade als Sammelstellen in dem obigen Sinn angesehen werden; denn nur ein sehr kleiner Teil dessen, was in der Schweiz gedruckt wird, läuft hier wirklich zusammen, weil diese Bibliotheken den vielseitigen Wünschen des Publikums Rechnung tragen und daher auf Vollständigkeit auf einem einzigen Gebiet verzichten müssen.


Es ist nun einleuchtend, dass die wissenschaftliche Forschung eine ausserordentliche Unterstützung erfahren würde, wenn es eine Anstalt gäbe, in der alle der Landes- und Volkskunde im weitesten Sinne dienenden Schriften sich vereinigt fänden. Die schweizerische Wissenschaft hat direkt das Recht, eine vollständige Sammlung der Helvetica zu verlangen. Heute kommt es zuweilen vor, dass schweizerische Gelehrte und Amtsstellen genötigt sind, nachdem sie in den Bibliotheken des eigenen Landes vergeblich nach einer Publikation gesucht haben, sich an das British Museum in London, die Bibliothèque nationale in Paris, das Smithsonian Institution in Washington oder an andere Bibliotheken des Auslandes zu wenden, um jene unser Land betreffende Drucksache einzusehen. Es sei hier nur an einige Thatsachen erinnert: eine der grössten Sammlungen räto-romanischer Litteratur, wie sie bei uns nicht existiert, findet sich in Berlin; die ältesten schweizerischen Musikdrucke sind in Breslau zu suchen, obwohl sie seiner Zeit in Tausenden von Exemplaren in der Schweiz verbreitet waren. Von vielen schweizerischen Kalendern, die als Volksbücher von den grossen Massen des Volkes gelesen wurden, z.B. vom bernischen Kalender des sechzehnten Jahrhunderts, sind bei uns nur Bruchstücke vorhanden, die zufällig in den Einbanddecken alter Bände gefunden worden sind; um ganze Exemplare einzusehen, muss man sich an die Bibliotheken des Auslandes wenden u.a.m. Solchen Übelständen sollte soviel wie möglich, wenigstens für die Zukunft, zur Ehre der Schweiz gesteuert werden.

Eine Sammlung aller Druckschriften aber, die ja besonders auch diejenigen Druckschriften umfassen würde, die fast in jeder Session der eidgenössischen Räte den Mitgliedern derselben übergeben werden und nur zu leicht verloren gehen, wird nicht nur dem Gelehrten und Forscher, sondern auch dem schweizerischen Politiker von Nutzen sein. Da es für diesen selbst fast unmöglich ist, alle derartigen Drucksachen aufzubewahren, so wird er erst durch eine solche Sammlung in den Stand gesetzt werden, beispielsweise das allmähliche Entstehen und Ausreifen eines Gesetzes nach längerer Zeit rückblickend sich wieder zu vergegenwärtigen. Auch die Gerichte würden aus einer solchen Sammlung, die zum Teil auch die Zeitungen umfassen soll, Vorteil ziehen, sind sie doch in manchen Fällen genötigt, zur Aufhellung eines Kriminalfalles einer alten Nummer einer Zeitung sich zu bedienen. Auch wichtige Aufschlüsse privatrechtlicher Natur werden zuweilen in ältern Jahrgängen gesucht und gefunden. Aus allen diesen Gründen ist eine systematische Sammlung der vaterländischen Litteratur in einer Nationalbibliothek eine Notwendigkeit.

20. Jahrhundert

[Bearbeiten]

Von der Verantwortung des Volksbibliothekars 1919 und 1930

[Bearbeiten]

Während den Diskussionen um die Gründung der Schweizerischen Volksbibliothek kam 1919 auch ein Stück Selbstverständnis der Schweizer Bibliothekare zum Ausdruck. Felix Burckhardt lehnte in seinem Referat an der Jahresversammlung eine reine Versandbibliothek aus folgenden Gründen ab:

"Fällt aber der Kontakt zwischen Benutzer und Bibliotheksorganen weg, so ergeben sich in dem Falle, dass der erstere ein sicherlich für ihn ungeeignetes Buch verlangt (es braucht sich durchaus nicht immer um das erotische Moment zu handeln), folgende Möglichkeiten: entweder der Bibliothekar schickt ihm gegen seine bessere Ueberzeugung das Buch zu, oder er verweigert es ihm und schickt ihm ein besser geeignetes als Ersatz ... Durch persönliche Fühlungnahme dagegen kann man einem Benutzer das Begehren nach einem für ihn ungeeigneten Buche ausreden und ihm dafür andere Bücher empfehlen. Beharrt der Benutzer auf seinem Begehr, so erhält er das Buch; der Bibliothekar aber hat seiner Pflicht Genüge getan."

Diese Verantwortung sollte allein für die Volksbibliotheken gelten: "Die wissenschaftliche Bibliothek [dagegen] verzichtet grundsätzlich auf jeden Einfluss auf die Bücherwahl ihrer Benutzer ..."

(Verhandlungen der Vereinigung Schweizerischer Bibliothekare 3 (1918/19), 16-29. S. 21, 16)


Helen Wild argumentierte 1930 ganz ähnlich, wobei es ihr nicht zuletzt auch um eine bessere Ausbildung der Bibliothekarinnen in den Volksbibliotheken ging:

"Die Jugend beiderlei Geschlechts von 16-20 Jahren ... kommt mit Wünschen und mit was für welchen, und steht mit diesen einem Bestand gegenüber, der ungleich freier zusammengesetzt ist als früher. Welcher Ausgabebeamte wäre sich dieser Tatsache gegenüber nicht der Verantwortung bewusst, die im Zuviel im Gewähren wie im Vorenthalten liegt? Was ist ihm aber für eine Last aufgebürdet, wenn er die Verantwortung spürt, ihm aber die psychologische und literarische Schulung, ja sogar die technischen Hilfsmittel fehlen? Es bleiben entweder Bestände brach liegen, oder es kommt zu unverantwortlichen Fehlausleihungen. Auch von dieser Seite her drängt sich die Notwendigkeit der Fachausbildung für das Volksbüchereipersonal auf."

(Wild, Helen. Volksbücherei und Volksbüchereinachwuchs in der Schweiz. Stettin, 1930 S. 5)


Bibliotheken unter dem Nationalsozialismus: Deutschland

[Bearbeiten]

Denkschrift von Bibliotheksdirektor Joseph Gotzen an den Rektor der Universität Köln, 5.5.1933

Köln, den 4. Mai 1933

Die Universitäts- und Stadtbibliothek Abt.I hat einen Bücherbestand von annähernd 400'000 Bänden. Wird davon etwa die Hälfte als alte Literatur abgerechnet, dann bleiben immer noch gegen 200 000 Bände übrig, die nach der Verfügung vom 12.4. daraufhin durchzusehen wären, ob ihre Verfasser oder Verleger Juden sind, oder ob ihr Inhalt marxistisch ist - was aber für unsere Abteilung weniger in Frage kommt.

Da die bei uns vorhandenen Arbeitskräfte kaum ausreichen, die täglichen laufenden Arbeiten zu bewältigen, so wird die Feststellung der von Juden verfassten oder verlegten Werke mehrere Jahre beanspruchen, weil nur mit Unterbrechung daran gearbeitet werden kann, es sei denn, dass dafür besondere geeignete Kräfte zur Verfügung gestellt würden.

Notwendig ist, dass vor Beginn dieser Arbeit Richtlinien aufgestellt werden, nach denen bei der Aussonderung zu verfahren ist. Es ist in sehr vielen Fällen schwierig zu entscheiden, ob jemand Jude ist oder nicht. Hilfsmittel für diese Feststellungen gibt es nicht. Der Name ist heute nicht mehr entscheidend. Bei ausländischen Namen ist meistens überhaupt nicht zu erkennen, ob sie jüdisch sind oder nicht. Bei den Verlegern ist die Feststellung noch schwieriger, weil sich hinter einer deutschen Firma jüdische Inhaber oder jüdisches Kapital verbergen und umgekehrt eine jüdisch klingende Firma einen deutschen Inhaber haben kann. Es muss festgelegt werden, welche jüdische Schriftsteller zu beseitigen sind, wie weit die Aussonderung zurückreichen, ob sie nur die neuere Literatur oder auch die ältere und alte mit erfassen soll. Nach der Verfügung, wenn sie nach dem Wortlaut durchgeführt werden soll, müssten z.B. Spinoza, folgerichtig sogar das alte Testament, der Talmud hebräische Grammatiken und Wörterbücher mit einbegriffen werden, denn das alles sind Werke, deren Verfasser zumeist Juden sind.

Damit ist schon die Frage berührt, ob man überhaupt aus einer wissenschaftlichen Bibliothek die jüdische Literatur gänzlich ausmerzen kann, ohne die wissenschaftliche Brauchbarkeit zu gefährden und das wissenschaftliche Arbeiten zu erschweren. Vom Standpunkt des Bibliothekars und des wissenschaftlichen Arbeiters glaube ich diese Frage nicht mit ja beantworten zu können. Nach meiner Meinung darf in einer wissenschaftlichen Bibliothek Spinoza nicht fehlen, obgleich er Jude ist. Kann man den Talmud entbehren? Wie soll man den Feind bekämpfen, wenn man ihn nicht aus seinem Eigensten kennt! Kann man aus der deutschen Literatur Heine beseitigen – den von allen Dichtern Deutschlands am meisten in fremde Sprachen übersetzten! – ohne dem „Jungen Deutschland“ sein bestimmtes jüdisches Haupt abzuschlagen? Soll man Bülows „Denkwürdigkeiten“ oder Stresemanns „Vermächtnis“ aus der Bibliothek entfernen, weil diese Werke im jüdischen Ullstein-Verlag erschienen sind? Diese Fragen lassen sich beliebig vermehren. In der Literaturgeschichte, in der Kunst- und Musikgeschichte gibt es viele von jüdischen Verfassern oder aus jüdischen Verlagen stammende Werke, die in einer wissenschaftlichen Bibliothek leider nicht zu entbehren sind. Oder um noch ein Beispiel bezüglich der marxistischen Literatur anzuführen. Wir besitzen ein vollständiges Exemplar der Rheinischen Zeitung von ihren Anfängen an – es wird sicherlich nur sehr wenige Exemplare von solcher Vollständigkeit geben, wenn unseres nicht gar das einzige ist – mit viel Mühe und Kosten ist dies Exemplar der Forschung gesichert worden. Soll es beseitigt werden? Niemand wird später die Geschichte des Nationalsozialismus und der nationalen Erhebung in Köln schreiben können, wenn es nicht auch die Rheinische Zeitung und die Sozialistische Republik benutzt, denn erst aus diesen Quellen wird er ersehen, gegen welche Mächte die nationale Bewegung hat kämpfen und sich durchsetzen müssen.

Im Hinblick darauf, dass unsere Bibliothek eine wissenschaftliche Anstalt ist, die den Lehrern und Studierenden der Universität für ihre Forschungen und Arbeiten das wissenschaftliche Rüstzeug bereitstellen soll, habe ich als zurzeit verantwortlich für Ausbau und Erhaltung der Bibliothek es für meine Pflicht gehalten, meine Bedenken vorzubringen. Nach meiner Meinung lässt sich die Aussonderung der jüdischen Literatur für eine wissenschaftliche Bibliothek ganz folgerecht überhaupt nicht durchführen.

Vielleicht liesse sich erwägen, die Literatur, die durch die Verfügung in erster Linie getroffen werden soll, für die allgemeine Benutzung zu sperren, und sie nur auf besondere Bescheinigung auszugeben. Eine Erschwerung des Betriebes müsste dabei mit in Kauf genommen werden.

Damit meine hier vorgebrachten Bedenken nicht in einem falschen Lichte erscheinen, möchte ich betonen, dass ich selber seit Jahrzehnten ein scharfer Feind des unheilvollen Einflusses gewesen bin, den das Judentum, der zersetzende jüdische Geist und seine Verkörperung im Marxismus in unserem gesamten Kulturleben ausgeübt und seit dem Umsturz von 1918 zu einer vernichtenden Macht gesteigert hat, und dass ich mit ganzer Seele und ganzem Willen dabei bin, diesen unheilvollen Einfluss zu brechen und zu vernichten. Unsere wissenschaftlichen Bibliotheken aber müssen uns die Unterlagen bieten, aus denen wir diesen verderblichen Geist erforschen und erkennen können, nicht um ihn zu fördern, sondern um ihn mit allen geistigen Mitteln zu bekämpfen und zu vernichten.

(Bibliotheken während des Nationalsozialismus. Hrsg. v. Peter Vodosek und Manfred Komorowski Teil I, Wiesbaden 1989, S.415-417)


Bibliotheken unter dem Nationalsozialismus: Frankreich

[Bearbeiten]

15 décembre 1942 22 décembre 1942

MINISTERE LE MINISTRE Secrétaire d’Etat de l’Éducation Nationale à l’Éducation Nationale


SECRÉTARIAT GENERAL à M.M. les Recteurs d’Académie à l’Instruction Publique


à M.M. les Bibliothécaires en

DIRECTION de Chef des Bibliothèques municipales l’Enseignement Supérieur s/c de M.M. les Préfets ------------ Ier Bureau L.R.

La «Liste Otto» des livres imprimés français indésirables a été remplacée par une nouvelle liste intitulée «Littérature française indésirable». Cette nouvelle liste a été publiée comme supplément à la Bibliographie de la France. Année 131 2ème série – no 30-41 –

25 septembre – 2 octobre 1942 et doit être acquise par toutes les bibliothèques françaises de la zone occupée.

Die "Liste Otto" (Otto-Liste) der auf französisch gedruckten unerwünschten Bücher wurde durch eine neue mit "Littérature française indésirable" (Unerwünschte französische Litteratur)betitelte Liste ersetzt. Diese neue Liste wurde als Zusatz zur Bibliographie Frankreichs veröffentlicht. Jahr 131 2. Serie - Nr. 30-41 - 25. September - 2. Oktober 1942 und muss in alle französischen Bibliotheken der besetzten Zone aufgenommen werden.
C’est pourquoi j’attire à nouveau l’attention de toutes les bibliothèques de la zone occupée sur l’obligation d’enlever des rayons et des salles de lecture sans aucune exception, tous les écrits germanophobes, et de les mettre sous-clef. Dies ist der Grund, dass ich von Neuem die Aufmerksamkeit aller Bibliotheken der besetzten Zone auf die Pflicht ziehe, aus den Regalen und Lesezimmern ohne Ausnahme alle deutschfeindlichen Schriften zu entfernen, und sie unter Verschluss zu halten.
Doivent être considérés comme écrits germanophobes tous les écrits qui tournent en ridicule le peuple allemand, l’empire allemand, l’armée allemande ou le mouvement national socialiste; doivent être considérés d’office comme ennemis de la nation allemande les écrits des émigrés allemands aussi bien que les œuvres indiquées dans la liste «Littérature française indésirable». Als deutschfeindliche Schriften müssen alle Schriften angesehen werden, welche das deutsche Volk, das Deutsche Reich, die deutsche Armee oder die nationalsozialistische Bewegung ins Lächerliche ziehen; offiziell als Feinde der Deutschen Nation müssen die Schriften von ausgewanderten Deutschen sowie die in der Liste "Littérature française indésirable" (Unerwünschte französische Literatur) aufgeführten Werke angesehen werden.
La nouvelle liste contient en plus dans un avant-propos et dans un appendice une réglementation générale sur les traductions d’ouvrages de langues anglaise et polonaise, sur les livres dont les auteurs sont juifs ou les bibliographies de Juifs. En attendant une réglementation qui sera prise plus tard, je vous invite à faire le nécessaire pour que, dès aujourd’hui, ces ouvrages ne soient plus mis entre les mains du public ou laissés dans les bibliothèques et soient enlevés des salles de lecture. Die neue Liste enthält zusätzlich in einem Vorwort und in einem Anhang ein generelles Reglement über die Übersetzungen von Werken englischer und polnischer Sprache und über die Bücher deren Autoren jüdisch sind oder Bibliographien von Juden. In Erwartung eines Reglementes, welches später erstellt werden wird, lade ich euch ein das Nötige zu tun damit ab heute diese Werke nicht mehr in die Hände der Öffentlichkeit geraten oder in Bibliotheken gelassen werden und aus den Lesezimmern entfernt werden.
Dans les cas douteux, il appartiendra aux bibliothécaires de trancher la question. Dans des cas exceptionnels le bibliothécaire peut permettre de laisser dans les salles de la bibliothèque certains ouvrages qui tombent sous le coup de l’interdit, mais à la condition que le lecteur donne au préalable et par écrit la garantie que le volume lui sert uniquement pour un travail scientifique. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich für Bibliothekare, die Frage aufzuteilen. In Ausnahmefällen kann der Bibliothekar es erlauben in den Bibliothekssälen gewisse Werke zu lassen, welche unter die Kategorie des Verbotenen fallen, aber unter der Bedingung, dass der Leser vorab und schriftlich die Garantie gibt, dass der Band ihm einzig und allein für eine wissenschaftliche Arbeit dient.
M.M. les Bibliothécaires trouveront des exemplaires de la nouvelle liste à Paris, au Cercle de la Librairie, 117 boulevard St Germain. Die Herren Bibliothekaren werden die Exemplare der neuen Liste in Paris, im Kreise der Bücherei, 117 boulevard St Germain finden.
Vous voudrez bien me rendre compte sous le timbre de la Direction de l’Enseignement Supérieur, de l’exécution de ces prescriptions. Sie mögen mir über die Umsetzung dieser Vorschriften unter der Anschrift der übergeordneten Bildungsdirektion berichten.
Pour copie conforme

Le Directeur de l’Enseignement
Supérieur

Pour le Ministre et par délégation

Le Directeur du Cabinet
Signé : R. Georgin

Circulaire du ministère de l’Éducation nationale adressée en décembre 1942 aux recteurs d’académies et aux bibliothécaires en chef des bibliothèques municipales pour les informer de la publication d’une nouvelle liste intitulée «littérature française indésirable» qui remplace la «liste Otto». (Ministère de l’Éducation nationale, Mission des archives, Cliché Gilbert Bazin.) Rundschreiben des nationalen Bildungsministeriums adressiert im Dezember 1942 an die Rektoren der Akademien und an die Bibliothekaren, an die Chefs der Gemeindebibliotheken, um sie über die Veröffentlichung einer neuen Liste betitelt mit "littérature française indésirable" (unerwünschte französische Litteratur) zu informieren, welche die "liste Otto" (Otto-Liste) ersetzt. (Nationales Bildungsministerium, Auftrag des Archives, stereotypiert Gilber Bazin.)

Frauen im Bibliotheksberuf

[Bearbeiten]

Neben Beispielen ausländischer Autoren lässt sich eine Fülle von Zitaten schweizerischer Bibliothekare aber auch Bibliothekarinnen finden. So Marcel Godet, Direktor der schweizerischen Landesbibliothek, 1929:

Die bibliothekarische Tätigkeit "...ist eine Art Haushaltung, wo weiblicher Ordnungssinn, praktischer Sinn, aufmerksame Sorgfalt für Kleinigkeiten und Aufopferung bei tausend kleinen Verrichtungen gut ihre Verwendung finden. Die Gewandtheit der Frau im Umgang und ihre Dienstfertigkeit sind im Verkehr mit dem Publikum nützlich. Endlich bietet sie zwei sehr schätzbare Eigenschaften: einerseits ist sie viel weniger anspruchsvoll als der Mann, was Abwechslung und Inhalt der Arbeit betrifft; sie leidet viel weniger unter der unvermeidlichen Wiederholung von gewissen Arbeiten; andererseits bedeutet sie im Personal ein stabileres Element, weil der Mann mit demselben Bildungsgrad bald nach Beförderung strebt und leicht in eine andere Bibliothek oder gar ein einen andern Beruf abspringt. Dass sie absolut zuverlässig ist, ist damit nicht gesagt; man sieht sie ja hie und da den Kollegen untreu werden und mit dem investierten Kapital an Kenntnissen durchbrennen, um rücksichtslos zu heiraten. Es kommt sogar vor, dass sie bei den Bibliothekaren einen Entführer findet, der durch Gründung eines häuslichen Herdes ihre Flucht erleichtert."

Etwas nüchterner umriss Julia Wernly 1937 die für den Beruf der Bibliothekarin notwendigen Eigenschaften:

"Wenn ein junges Mädchen klug und intelligent, wenn es peinlich gewissenhaft und ordnungsliebend ist, wenn es Geduld, Ausdauer und ein gutes Gedächtnis besitzt, Talent hat für fremde Sprachen und eine klare, saubere Handschrift, wenn es Lust hat am Ordnen und Registrieren und praktischen Sinn bekundet, dann bringt es eigentlich schon die wichtigsten Voraussetzungen mit zur künftigen Bibliothekbeamtin."


Die „Memex“-Maschine (ca. 1947)

[Bearbeiten]

Sie hat „die äussere Form eines Schreibtisches mit geneigten duchsichtigen Schirmplatten, auf die von ihnen optische Projektionen geworfen werden können. Von einem gewöhnlichen Schreibtisch unterscheidet sie sich ferner durch ein Schaltbrett mit Hebeln und Druckknöpfen. Das Prinzip des Mikrofilms ermöglicht es, wie geschildert, den Raum für das eigentliche Archiv, selbst wenn es umfangreicher sein sollte als jedes heute vorhandene, auf wenige Kubikdezimeter einzuschränken, so dass der grösste Teil des Schreibtischinnern für den mechanischen Teil frei ist. Selbst die Hinzufügung von Tausenden von Seiten täglich würde den, für das Archiv zur Verfügung stehenden Raum auch in Jahrhunderten nicht füllen. Der Forscher braucht also seine Zeit nicht mit sorgfältigem Auswählen des Quellenmaterials zu verschwenden, das er in Form von Mikrofilm selbst schafft oder kauft. Er kann überdies das Archiv laufend unmittelbar ergänzen, indem er eine Buchseite oder Zeitung oder Notiz auf eine durchsichtige Tafel in der Platte des Memex legt und sie mit Hilfe eines Hebeldruckes trockenphotographisch seiner Memex-Mikro-Sammlung einverleibt. Der gesamte Inhalt des Memex-Archives ist nach einem Index-System geordnet. Will der Forscher ein bestimmtes Buch einsehen, dann „wählt“ er es mit der Hilfe dieses Klassifikations-Kodex auf den Druckknöpfen des Schreibtisches, drückt auf einen Hebel, und im Augenblick erscheint die Titelseite auf einer der Schirmplatten. Die Einstellung eines andern Hebels nach rechts erlaubt ihm, das Buch mit einer Geschwindigkeit auf dem Projektions-Schirm durchzublättern, die gerade genügt, um die gesuchte Stelle zu finden. Ein weiterer Druck des Hebels nach rechts ermöglicht das Durchblättern zehn- oder auch hundertseitenweise. Entsprechende Hebeldrücke nach links erlauben ihm das Durchblättern mit verschiedenen Geschwindigkeiten oder Springen rückwärts. Da mehrere Projektschirme vorhanden sind, können mehrere Quellen rechtzeitig aufgeschlagen werden, und wiederum mit Hilfe der Trockenphotographie, können an beliebigen Stellen Randbemerkungen eingefügt werden.“


Der Einsatz von EDV in Schweizer Bibliotheken 1970

[Bearbeiten]

"Abgesehen von wenigen Ausnahmen bestehen zur Zeit in unserem Lande erst recht vage Vorstellungen, wie sich der Computereinsatz gestalten soll. Unser Land ist klein, die Zahl der in Frage kommenden Bibliotheken relativ gering. Auch dürften die zur Verfügung stehenden Mittel, die oft nicht einmal für die notwendigen, geschweige denn die wünschenswerten Anschaffungen ausreichen, kaum genügen. In dieser Situation ist es unbedingt erforderlich, die wenigen Kräfte zusammenzufassen. Vor allem ist es notwendig, für die Erfassung von Daten, z. B. für die Katalogisierung, zu einer einheitlichen, für die ganze Schweiz verbindlichen und mit den ausländischen Systemen verträglichen Konzeption zu gelangen. Das Material, das beim Gesamtkatalog der Schweizerischen Landesbibliothek eintrifft, liefert den Beweis, dass heute von einer solchen Einheitlichkeit herzlich wenig zu spüren ist. Die bestehenden Unterschiede liegen in der Tradition jeder einzelnen Bibliothek bedingt und ihre Überwindung wird wahrscheinlich weniger ein technisches als ein menschliches Problem sein, verlangt doch die Standardisierung und Normierung einen Bruch mit dieser Tradition. Man wird sich aber je länger desto weniger der sachlichen Argumentation verschliessen können, dass die Vorteile der Zusammenarbeit überwiegen."

Fritz Wegmüller, Hoffmann-La Roche, Basel Fritz Wegmüller, 202. Vortrag an der VSB-Jahresversammlung 1970


Die Allgemeinen öffentlichen Bibliotheken der Schweiz in den 1970er Jahren

[Bearbeiten]

"Die Entwicklung des schweizerischen Volksbibliothekswesens ist also auf den ersten Blick durchaus nicht beunruhigend; wir haben scheinbar Grund, zufrieden, ja stolz zu sein. Doch geben wir uns keiner Selbsttäuschung hin, die Realität sieht anders aus. Einige Hinweise auf gefährliche Erscheinungen, die mit diesem äusserlichen Aufschwung vieler schweizerischer Volksbibliotheken verbunden sind, mögen Ihnen das belegen:

Zum ersten betrafen die Festigung und Entwicklung unserer Volksbibliotheken im wesentlichen nur die Städte. Das Land blieb weit zurück. (...)

Damit hängt eine andere Feststellung zusammen: Wesen und Gesicht der meisten Gemeindebibliotheken auf dem Lande haben sich seit dem Ende des 2. Weltkrieges kaum verändert. Die gewaltige Wandlung, welche die Volksbibliotheken im Ausland und in unseren grossen Städten von pädagogisch-literarischen Anstalten zu Stätten der freien Informationsvermittlung werden liess, ist an unseren Bibliotheken auf dem Lande meist spurlos vorbeigegangen. Die meisten Dorfbibliotheken im Kanton Bern, die ich im Laufe eines Jahres besuche, sehen einander recht ähnlich: kleiner unansehnlicher Raum, überfüllt mit Büchern, von denen die meisten Romane und, mindestens die Hälfte des Bestandes, mehr als zehn Jahre alt sind, kurze Öffnungszeiten, recht wenige Benutzer und am auffallendsten: die Absenz der schulentlassenen Jugend. (...)

Nun zu einer dritten Erscheinung im schweizerischen Volksbibliothekswesen: So wenig die Zahl der Bücher heute über den Wert einer Volksbibliothek im Grunde Gültiges auszusagen vermag, so wenig hängt die Leistungskraft der schweizerischen Volksbibliotheken insgesamt von ihrer Zahl ab. Wir zählen heute wohl über 5000 Volksbibliotheken in der Schweiz; unser Land ist vielleicht eines der bibliotheksdichtesten der Erde überhaupt. Doch der eindrucksvollen zahlenmässigen Präsenz unserer Bibliotheken entsprechen keine angemessene Leistungskraft und Wirkung. Warum? Weil tausende dieser Bibliotheken ihre Aufgaben allein, mehr oder weniger isoliert, ohne Zusammenhang und Zusammenarbeit mit andern Bibliotheken zu erfüllen versuchen."

Franz Georg Maier, Direktor der Schweizerischen Landesbibliothek, anlässlich der Jubiläumsfeier zum 50jährigen Bestehen der Schweizerischen Volksbibliothek, am 5. November 1970 in Bern.


Die Allgemeinen öffentlichen Bibliotheken der Schweiz 1977 im internationalen Vergleich

[Bearbeiten]

"Das allgemeine öffentliche Bibliothekswesen der Schweiz steht gegenwärtig auf einem mittleren Entwicklungsstand, wenn man es mit dem Ausland vergleicht. Der Norden - das angelsächsische, skandinavische und deutsche Bibliothekswesen - ist z.T. beträchtlich voraus, der Süden dagegen ist zurückgeblieben. Das schwerwiegendste Problem liegt im Gefälle zwischen den bibliotheksreichen und bibliotheksarmen Regionen in unserem Lande. Die Unterschiede sind gross, und sie werden ständig grösser. Das Hauptziel der allgemeinen öffentlichen Bibliotheken, jedem Bürger die gleiche Chance zu geben, sich zu informieren und zu bilden, wird dadurch verfehlt."

Franz Georg Maier


Bibliotheksgesetzgebung in der Schweiz um 2000

[Bearbeiten]

1. Bp.: Bern, Kulturförderungsgesetz vom 27. 6. 1995

Art. 4
„Kulturförderung und Kulturpflege des Kanons erstrecken sich insbesondere auf folgende Bereiche:

a) die Bewahrung und den Schutz überlieferter Kulturgüter (Bodendenkmäler, Kunst- und Baudenkmäler, Sammelgut der Museen, Bibliotheken und Archive, Volkskunst und Brauchtum, Mundart usw.) ...

Art. 13b
„Die Finanzierung bedeutender Kulturinstitute in Zentrumsgemeinden ist eine gemeinsame Aufgabe der jeweiligen Standortgemeinden, der beitragspflichtigen umliegenden Gemeinden des Kantons und in Einzelfällen anderer öffentlichrechtlicher Körperschaften (Finanzierungsträger).“
2. Bp.
Aargau, Gesetz über die Förderung des kulturellen Lebens vom 16. 10. 1968:

„Der Kanton unterhält die folgenden wissenschaftlichen und künstlerischen Institutionen: eine Kantonsbibliothek, ein Kunsthaus, eine historische Sammlung und eine ur- und frühgeschichtliche Sammlung.“

Verordnung über die Kantonsbibliothek vom 3. 11. 1993

„Die Kantonsbibliothek ist eine Studien- und Bildungsbibliothek, die der Förderung der wissenschaftlichen und kulturellen Bestrebungen sowie der allgemeinen Bildung dient. ... “ (Es folgen weitere 17 Paragraphen.)

21. Jahrhundert

[Bearbeiten]

Kritik an den öffentlichen Bibliotheken in Großbritannien 2004

[Bearbeiten]

„Schon vor zwei Jahren hatte ein Bericht die öffentlichen Bibliotheken Großbritanniens gegeißelt und nach radikalen Änderungen verlangt. Wie es jetzt eine Studie darstellt, ist seither nichts geschehen; aufgrund steigender Kosten - die nicht etwa durch die Anschaffung neuer Bücher verursacht worden sind - wird den öffentlichen Bibliotheken innerhalb von zwei Jahrzehnten der Untergang vorausgesagt.

Einst galten sie als "Universitäten der Straße": die 1850 in Großbritannien mit der Public Libraries Act institutionalisierten öffentlichen Bibliotheken. Zwar protestierte damals ein Parlamentsmitglied mit den Worten, das breite Publikum habe bereits zu viel Wissen, doch Charles Dickens war anderer Ansicht. Als 1852 in Manchester die erste Bibliothek eröffnet wurde, war dem Schriftsteller der Anlass so wichtig, dass er hinreiste und seine Hilfe anbot. Heute gibt es im Vereinigten Königreich 4000 öffentliche Bibliotheken - 406 allein in Großlondon -, in denen insgesamt über 80 Millionen Bücher verfügbar sind. Im Jahr 2003 sollen denn auch 377 Millionen Titel ausgeliehen worden sein. Ein Vergleich: Nur vier Jahre früher waren es volle 480 Millionen gewesen.

Überflüssige Manager

[Bearbeiten]

Dieser Vergleich ist einer der Gründe, weshalb eine vor kurzem von der gemeinnützigen Organisation Libri veröffentlichte Studie den öffentlichen Bibliotheken das Sterben voraussagt. Innerhalb von zehn Jahren, so argumentiert die Studie, sei die Zahl der ausgeliehenen Bücher gar um 35 Prozent gesunken - und in der gleichen Zeitspanne hätten die Bibliotheken um 21 Prozent weniger Besucher verzeichnet, wohingegen die Kosten um 39 Prozent gestiegen seien. Schlimmer noch: Nur gerade 9 Prozent des jährlichen nationalen Budgets von über einer Milliarde Pfund für die öffentlichen Bibliotheken würden zum Ankauf neuer Bücher verwendet. Dabei solle nur schon der ganze dem Ankauf vorangehende bürokratische Prozess Unsummen verschlingen; eine einzelne Bibliothek zum Beispiel seien neue Bücher im Wert von 1,4 Millionen Pfund auf insgesamt 2 Millionen zu stehen gekommen. Laut der Studie gehen aufgrund von unnötigen administrativen Kosten und von Löhnen für ein Heer von ebenso überflüssigen, hoch bezahlten Managern um die 200 Millionen Pfund im Jahr verloren. Bis in einer öffentlichen Bibliothek ein neues Buch im Bücherregal stehe, seien 28 Leute nötig - für eine Arbeit also, die in einer Buchhandlung der Kette Waterstone's eine einzige Person verrichte.

Wie es die Studie darstellt, ist für Grossbritanniens öffentliche Bibliotheken nicht zusätzliches Geld vom Staat nötig. Nötig sei vielmehr eine Reorganisation interner Strukturen und Gepflogenheiten - was allerdings ein Eingreifen der für die jeweilige Bibliothek zuständigen Stadt- oder Kommunalverwaltung voraussetzen würde. Das jährliche Budget, wenn richtig eingesetzt, erlaube es gut und gerne, dass dreimal so viel neue Bücher wie gegenwärtig angeschafft und überdies auch längere Öffnungszeiten bewilligt würden. Der letztere Fingerzeig ist unmissverständlich: So stehen auf der Insel nur wenige öffentliche Bibliotheken mehr als 50 Stunden in der Woche offen - während viele Buchhandlungen an sieben Tagen und an diesen bis zu vierzehn Stunden lang geöffnet sind. In einer Gesellschaft, die mehr Zeit denn je an der Arbeit und in Pendlerzügen verbringt, kann sich dieser Faktor nur negativ auf die öffentlichen Bibliotheken auswirken. Wie im Einklang mit der Studie mehrere englische Zeitungen schrieben, müssen die Bibliotheken auch wieder "benutzerfreundlich" werden. Einladender also - wie einst, als sie sich um die Aura eines "Wohnzimmers der Stadt" oder eines "Klubs für jedermann" bemühten. Beispiele von neuen öffentlichen Bibliotheken, deren Architektur und Design auf das Publikum anziehend wirken, finden sich in den Londoner Stadtteilen Bow und Peckham sowie in Bournemouth.

Vergriffene Bücher und das Internet

[Bearbeiten]

Erwartungsgemäss provozierte die Studie der Organisation Libri auch Kommentare aus den öffentlichen Bibliotheken. Zum Beispiel wehrte man sich gegen den Vergleich mit den grossen Buchhandlungen: Im Gegensatz zu diesen seien öffentliche Bibliotheken nach dem Gesetz verpflichtet, nicht einzelne Bücher en masse, sondern möglichst viele verschiedene Bücher anzubieten - was heiße, dass man eine grosse Anzahl von vergriffenen Werken lagere, Bücher in anderen Worten, deren Zustand oft Mehrarbeit erfordere. Die britische Presse allerdings reagierte auf solche Argumente mehrheitlich kritisch. Nahezu 60 Prozent aller Briten hätten in öffentlichen Bibliotheken einen Mitgliederausweis; also habe die Bevölkerung ein Anrecht darauf, dass diese Einrichtungen ihren Ansprüchen und nicht denjenigen parasitärer Manager dienten. Zweifellos wollten die Zeitungen Zündstoff liefern für das in der Woche vom 21. Juni vom Kulturministerium zum vorliegenden Thema abgehaltenen Seminar, aus dem man sich neue Richtlinien für die öffentlichen Bibliotheken versprach. Unter Ausschluss der Presse soll das Ministerium beschlossen haben, das Budget für die öffentlichen Bibliotheken während zweier Jahre um 2 Millionen Pfund zu erhöhen - man habe vor allem die lokalen Stadt- und Kommunalverwaltungen kritisiert und plane, das zusätzliche Geld "für die am wenigsten erfolgreichen Bibliotheken" einzusetzen.

Übrigens hatten die Bibliotheken zu ihrer Rechtfertigung auch darauf verwiesen, dass man da und dort alten Leuten besseren Zugang gewähre und für Jugendliche mit neuen Attraktionen aufwarte. Demgemäss müsse man sie nicht nach der Anzahl der ausgeliehenen Bücher, sondern nach der Besucherzahl beurteilen. In der Tat konnten einzelne Bibliotheken - so zum Beispiel in Stockport bei Manchester - beweisen, dass sie im letzten Jahr entgegen dem allgemeinen Trend mehr Besuche als in den vorangegangenen zwölf Monaten verzeichneten. Nimmt man, wie die Tageszeitung "The Independent", diese Bibliotheken unter die Lupe, stellt es sich allerdings heraus, dass dort ein grosser Zustrom meistens nicht den Bücherregalen, sondern den dem Publikum verfügbaren Computern zu danken ist. Zweifellos haben die öffentlichen Bibliotheken Grossbritanniens mit dem Internet (dieses ist insbesondere für Schulkinder ein Magnet) ihren grössten Wandel in den letzten dreißig Jahren erlebt.

Der Faktor Besitzerstolz

[Bearbeiten]

Interessant ist die im Blatt "The Guardian" formulierte Feststellung, dass im Jahr 1979 die Zahl der von öffentlichen Bibliotheken ausgeliehenen Bücher noch zweieinhalbmal grösser als in der gleichen Zeit die Zahl der Verkäufe aller britischen Buchhandlungen war, während sich heute die beiden Zahlen kaum mehr unterscheiden sollen. Ob aber dafür die Bibliotheken verantwortlich sind - und nicht vielmehr ein gesellschaftlicher Wandel? Man bedenke, dass in Grossbritannien nicht nur die Mittelklasse heute wohlhabender ist, sondern seit der Abschaffung des Net Book Agreement die Bücher auch billiger geworden sind. Statt Bücher zu borgen, liebt man es eben, Bücher zu besitzen, ja sich im eigenen Heim eine Minibibliothek aufzubauen. Nicht umsonst sagt der Brite: "My home is my castle." Ironischerweise - weil in den öffentlichen Bibliotheken ein Magnet - hilft diesbezüglich auch das Internet mit. Fällt es einem doch leicht, ein Buch via Internet zu bestellen; leichter jedenfalls als der Gang, oft im Regen, in die öffentliche Bibliothek und dort das Schlangestehen am Ausgabetisch.“ (Georges Waser, Neue Zürcher Zeitung, 29.06.2004, Nr. 148, S. 42)


Berufsethik der Schweizer Bibliothekarinnen und Bibliothekare

[Bearbeiten]

1. Allgemeiner Grundsatz

Der Beruf der Bibliothekarin und des Bibliothekars gründet auf mannigfachen fachtechnischen Fähigkeiten und einer kulturellen Zielsetzung. Bibliothekarin und Bibliothekar gehören zu einer Berufsgruppe, deren gesellschaftlicher Nutzen anerkannt ist. Sie stehen im Dienste der Benutzerinnen und Benutzer ihrer Institution und gehen auf ihre Bedürfnisse ein. Bibliothekarin und Bibliothekar sind in verschiedenartigen Institutionen tätig, wo sie durch ihre Erschliessungs- und Vermittlungstätigkeit den Informationswert der von ihnen bearbeiteten Dokumente erhöhen.

Diese Grundsätze sind aus dem Bewusstsein der Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit entstanden. Sie wollen sowohl die Pflichten wie auch die Rechte festlegen, welche mit dem Beruf der Bibliothekarin und des Bibliothekars verbunden sind.

Aufbau von Sammlungen

Dem Sammelauftrag ihrer Institution entsprechend erwerben die Bibliothekarin und der Bibliothekar ohne ideologische, politische oder religiöse Vorurteile und frei von jeglicher Beeinflussung die Dokumente, welche für die zeitgenössische Produktion relevant und für die Überlieferung von Bedeutung sind. Sie bauen Sammlungen auf, welche der Benutzerin und dem Benutzer helfen, die Entwicklung der Gesellschaft zu verstehen, ihre staatsbürgerlichen Rechte wahrzunehmen, sich kulturell und beruflich zu entfalten sowie sich zu unterhalten.

Zugang zu den Dokumenten

Die Bibliothekarin und der Bibliothekar stellen allen die Dokumente der Sammlungen, für die sie verantwortlich sind, unabhängig von Rasse, Geschlecht, Religion, politischer Zugehörigkeit oder gesellschaftlichem Status zur Verfügung. Zu diesem Zweck betreiben sie eine aktive Informationspolitik und unterstützen das selbständige Vorgehen der Benutzerinnen und Benutzer. Sie vermitteln freien und uneingeschränkten Zugang zu Wissen, Denken, Kultur und Information; dies unter Vorbehalt gesetzlich definierter Einschränkungen. Im Interesse aller Benutzerinnen und Benutzer setzen sich die Bibliothekarin und der Bibliothekar für den unentgeltlichen Zugang zu den Dokumenten ein.

Die Bibliothekarin und der Bibliothekar helfen allen, ihren Bedürfnissen entsprechend, beim Zugriff auf traditionelle oder elektronische Informationsquellen aus Fremdbeständen. Berufsethik der Schweizer Bibliothekarinnen und Bibliothekare Code de déontologie des bibliothécaires suisses.


2. Erhaltung

Als Hüterinnen und Hüter von überliefertem Kulturgut sorgen die Bibliothekarin und der Bibliothekar in Übereinstimmung mit den Zielen ihrer Institution für sachgerechte Erhaltung und Aufbewahrung der ihnen anvertrauten Sammlungen.

Ausbildung

Die Bibliothekarin und der Bibliothekar erwerben, unterhalten und vertiefen die Fachkenntnisse, welche zur Ausübung ihres Berufes nötig sind. Sie nutzen die Möglichkeit zur beruflichen Weiterbildung und tragen zum guten Ruf ihres Berufsstandes bei. Sie setzen sich für die Anerkennung ihres Berufs und für die Einstellung qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bibliotheken ein. Solidarisch stellen sie ihren Rat und ihre Kenntnisse anderen Bibliothekarinnen und Bibliothekaren sowie Bibliotheken wo nötig zur Verfügung. Die Bibliothekarin und der Bibliothekar tragen zur Entwicklung ihres Berufes bei. Sie geben ihre Kenntnisse weiter, nehmen an den Aktivitäten ihrer Berufsverbände teil und setzen sich aktiv für diese ein. Sie publizieren in bibliothekarischen Fachzeitschriften und tragen zur Vermehrung des Wissens in ihrem Spezialgebiet bei.

Zusammenarbeit

Die Bibliothekarin und der Bibliothekar arbeiten in Informationsnetzen mit Berufskolleginnen und -kollegen, Institutionen oder Personen zusammen, welche ihre Dienstleistungen ergänzen. Sie fördern die Zusammenarbeit zwischen Bibliothekarinnen, Bibliothekaren und Bibliotheken.

Verantwortung

Die Bibliothekarin und der Bibliothekar nehmen ihre persönliche Verantwortung gegenüber allen Benutzerinnen und Benutzern wahr und zeigen dies durch Einsatzfreudigkeit, Flexibilität und Effizienz. Informationen über Benutzerinnen und Benutzer sowie deren Anliegen werden von ihnen vertraulich behandelt. Sie vermeiden es, vermittelte Informationen durch persönliche Vorlieben oder Vorurteile zu verfälschen. Sie wählen Dokumente aus, die der gewünschten Informationsvermittlung dienen. Wenn ihre Fachkenntnisse oder die verfügbaren Informationsquellen für eine effiziente Erfüllung der Benutzerinnen- und Benutzerwünsche nicht ausreichen, verweisen sie ihre Benutzerinnen und Benutzer auf andere Fachleute oder Institutionen. In jedem Fall handeln sie mit kritischem Urteilsvermögen.

ERLÄUTERUNGEN Berufsethik der Schweizer Bibliothekarinnen und Bibliothekare Code de déontologie des bibliothécaires suisses


3. Allgemeine Bemerkungen

Die Berufsethik richtet sich an die Schweizer Bibliothekarinnen und Bibliothekare, ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Benutzerinnen und Benutzer der Bibliotheken und eine weitere Öffentlichkeit. Sie bezeichnet die Rechte und Pflichten, die jede Bibliothekarin und jeder Bibliothekar achten und zur Geltung bringen soll. Sie umschreibt die spezifischen Fähigkeiten der Bibliothekarinnen und Bibliothekare, welche alle beanspruchen können. Die Berufsethik beabsichtigt nicht, die Leitbilder der einzelnen Bibliotheken zu ersetzen. Diese umschreiben den Wirkungskreis, die Aufgaben, die Zielsetzungen und die Dienstleistungen einer bestimmten Bibliothek. Die hier festgelegten Grundsätze sind eine Grundlage, auf die sich jede Bibliothek stützen sollte. Der Ausdruck Bibliothekarin beziehungsweise Bibliothekar bezeichnet jede Person, welche in einer Bibliothek arbeitet und die Rolle einer Informationsvermittlerin beziehungsweise eines Informationsvermittlers wahrnimmt. Die Dokumentalistinnen und Dokumentalisten sowie die Archivarinnen und Archivare werden sich in gewissen Abschnitten wiedererkennen, obwohl sie nicht für sie formuliert wurden. Die Eigenart jeder der drei Berufsgruppen erschweren vorerst die Ausarbeitung einer gemeinsamen Berufsethik. Es ist zu hoffen, dass dies später möglich sein wird.

Besondere Bemerkungen

Allgemeiner Grundsatz: „...erhöhen sie den Informationswert“ Jede Arbeit, die den Zugang zur Information erleichtert, vermehrt deren Wert (Klassifikation, Indexierung, Abstracts, Bibliographien etc.).

Aufbau der Sammlungen

Der Aufbau einer zweckentsprechenden Sammlung erfordert die Entwicklung und die Aktualisierung der Sammlungen (Ausscheiden). Unter "Dokument" sind alle Arten von Informationsträgern zu verstehen (traditionelle und auf modernen Technologien beruhende). Berufsethik der Schweizer Bibliothekarinnen und Bibliothekare Code de déontologie des bibliothécaires suisses


4. Zugang zu den Dokumenten

„Freier Zugang ... “: jede Form des Zugangs, eingeschlossen die Ausleihe der Dokumente.

„ ...unter Vorbehalt gesetzlich definierter Einschränkungen“: zum Beispiel Werke, deren Verbreitung gesetzlich verboten wurde. Im übrigen kann es vorkommen, dass der freie Zugang aus höheren ethischen Erfordernissen eingeschränkt werden muss. Dies kann bei Benutzerinnen und Benutzern der Fall sein, welche durch die Bibliothekarin und den Bibliothekar geschützt werden müssen (z.B. Kinder).

„ ...den unentgeltlichen Zugang zu den Dokumenten“: Es kann vorkommen, dass die Grundsätze der Berufsethik aus gewissen vom Willen der Bibliothekarinnen und Bibliothekare unabhängigen Gründen in Frage gestellt werden. Das ist der Fall für den unentgeltlichen Zugang zu den Dokumenten, einem Prinzip, welches die Bibliothekarinnen und Bibliothekare mit Nachdruck in Erinnerung rufen und verteidigen müssen. Dies auch dann, wenn sie von politischen Behörden manchmal aus wirtschaftlichen Gründen zur Missachtung dieses Prinzips gezwungen werden.

„Sie unterstützen das selbständige Vorgehen der Benutzerin und des Benutzers“: Die Benutzerinnen und Benutzer sollen die zur Verfügung stehenden Informationsquellen so selbständig wie möglich nutzen können. Die Bibliothekarin und der Bibliothekar verhelfen ihnen mit Auskunft, geschriebenen Anleitungen, Informationsveranstaltungen und Kursen etc. zur notwendigen Selbständigkeit.

Verantwortung

„ ... handeln sie mit kritischem Urteilsvermögen“: Die Bibliothekarin und der Bibliothekar versuchen, sich auf alle möglichen Arten ihrer Vorlieben oder persönlichen Vorurteile bewusst zu werden und in ihrer Arbeit davon Abstand zu nehmen.

http://web.archive.org/web/20050509045445/http://www.bbs.ch/html/de/images/pdf/berufsethik.pdf

Vielen herzlichen Dank an Alle, die sich an der Übersetzung dieser Seite beteiligt haben. Mitwirkende an dieser Übersetzung sind in der Seitenhistorie dieser Seite vermerkt. Falls Sie Spaß daran gefunden haben und weitere Seiten übersetzen wollen, finden Sie hier weitere.