Rechtsmedizin: Äußere Leichenschau

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Wichtige Grundsätze[Bearbeiten]

  • Auffindesituation?
  • Leiche vollständig entkleiden (nichts ist peinlicher als die tödliche Messerstichverletzung zu übersehen)!
  • Körperöffnungen inspizieren (Blut -> GI-Blutung?)
  • Verletzungen? (Cave: Stumpfes Trauma!)
  • Umfeld: Tablettenschachteln, Drogenutensilien, Alkoholflaschen, Abschiedsbrief (diese müssen jedoch nicht automatisch vom Toten stammen!), Anzeichen für Fremdbeibringung?

Sichere Todeszeichen:

  • Leichenflecken
    • Alter: wegdrückbar (spitz/stumpf), nicht wegdrückbar
    • Lokalisation passend zur Auffindesituation? Postmortale Lageveränderung?
  • Totenstarre
  • Fäulniserscheinungen

Leichenschein[Bearbeiten]

Todesursache:

  • Meist nur mutmaßlich zu bestimmen anhand der Vorgeschichte/Medikamente. Sichere Diagnose nur durch Obduktion.

Todesart:

  • natürlich -> keine rechtsmedizinische Obduktion
  • nicht-natürlich -> Obduktion, wenn vom Staatsanwalt verfügt
  • ungeklärt -> Obduktion, wenn vom Staatsanwalt verfügt