Rechtsmedizin: Thanatologie
Die Thanatologie (gr. thánatos „Tod“ und gr. logos "Lehre")[1] umfasst die Klärung des Todeseintritts. Dazu gehören eine rekonstruierte Vorgeschichte an Hand der gemachten Beobachtungen, die äußere und innere Leichenschau und andere weiterführende Untersuchungen, wie die Angaben von Leichenliegezeit, Identität, Todesursache und Todesart.[2]
Grundbegriffe
[Bearbeiten]Bevor mit dem Fachlichen begonnen werden kann, müssen zunächst wenige Grundbegriffe geklärt werden. Sterben und Tod sind häufig im Sprachgebrauch - aber so richtig definieren kann man sie dennoch nicht.
Das Sterben
[Bearbeiten]Als Sterben wird der Prozess bezeichnet, bei dem die lebenswichtigen Organe bzw. Organsysteme eines lebenden Organismus ihre Funktion verlieren und schließlich im Tod endet. Dies kann durch Alter, Krankheit oder andere Umstände angestoßen werden. Ein lebender Organismus können also Pflanzen, Tiere oder Menschen sein. Im weiteren Verlauf wird der Begriff auf den Menschen angewandt.
Solche lebenswichtige Organe bzw. Organsysteme sind in diesem Zusammenhang das Herz-Kreislaufsystem und das Zentrale Nervensystem mit dem Gesamthirn als Zentrum. Der Verlust dieser beiden Systeme führt zum Verlust weiterer Körperfunktionen. Kommen alle Lebensfunktionen zum erliegen, ist der Tod eingetreten.[3]
Klärung, was das Sterben eigentlich ist. w:Sterben
Der Tod
[Bearbeiten]Klärung, was der Tod eigentlich ist.w:Tod
Todeseintritt
[Bearbeiten]Fußnoten
[Bearbeiten]- ↑ Thanatologie in der Wikipedia
- ↑ Dettmeyer, Verhoff Rechtsmedizin S. 7 Google Books
- ↑ Sterben in der Wikipedia, v.a. unter Biologische Sterbephasen