Segeln/ Führerscheine

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Amtliche Bootsführerscheine[Bearbeiten]

Die amtlichen Bootsführerscheine sind unter bestimmten Bedingungen vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Segelbootführer brauchen eigentlich keinen Sportbootführerschein. Wenn sie jedoch mit Motoren ausgestattet sind, brauchen sie (ab 15 PS / 11 kW) für diesen einen. (http://www.sportbootfuehrerscheine.org/schnelleinstieg/wo-gilt-welcher-fuehrerschein.html) Die Prüfungen werden vom Deutschen Seglerverband, dem DMYV und dem ADAC im Auftrag des Bundesverkehrsministers abgenommen. Die meisten Scheine (SBF, SKS und SSS) werden jeweils in Varianten für Segeln und Motor angeboten. Hierbei sind alle Segelteile freiwillig. Für die Berliner Seen und auf dem Rhein braucht man die Scheine ab einer Maschinenleistung mehr als 4,4 kW und/oder mehr als 12 m² Segelfläche.

Sportbootführerschein(SBF) See[Bearbeiten]

allgemeiner Teil[Bearbeiten]

Gesetzeskunde[Bearbeiten]

Allgemeines, Kollisionsverhütungsregeln, Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung / Schifffahrtsordnung Emsmündung, Bezeichnung der Fahrwasser, Bezeichnung der Gefahrenstellen, Befeuerung, Umweltschutz, Befahrensregelungen, Navigation, Manövrieren

Wetterkunde[Bearbeiten]
Sicherheit[Bearbeiten]

Allgemein, Notsignale

Motor[Bearbeiten]

Segelteil[Bearbeiten]

Sportbootführerschein(SBF) Binnen[Bearbeiten]

allgemeiner Teil[Bearbeiten]

Motor[Bearbeiten]

Segelteil[Bearbeiten]

Bodenseeschifferpatent[Bearbeiten]

Umstrittener Schein, der von den Landratsämtern Konstanz und Bodenseekreis nach Prüfung ausgestellt wird. Deckt den SBF-Binnen Schein und ein paar Bodenseetypische Regeln ab (Vorrangschiffe - Grüner Ball, Weiße Fischerfahnen u.ä.). Es kann alternativ ein Touristenschein für Inhaber des eines SBF-Scheins (oder höher) für 1 Monat, einmal im Jahr für 24 € erworben werden. Da alle Anlieger (D, A, CH) inzwischen quasi zur EU gehören und die Segelscheine gegenseitig anerkannt sind, dient der Schein vor allem zur Auffüllung der Gemeindekassen und um das überfüllte Revier zu entlasten.

Bodenseeschifferpatent A Motor[Bearbeiten]

Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, deren Maschinenleistung 4,4 kW übersteigt

Bodenseeschifferpatent D Segeln[Bearbeiten]

Segelfahrzeuge mit mehr als 12 m² Segelfläche.

freiwillige Amtliche Bootsführerscheine[Bearbeiten]

Sportküstenschifferschein[Bearbeiten]

Sportseeschifferschein (SSS)[Bearbeiten]

Sporthochseeschifferschein (SHS)[Bearbeiten]

Führerscheine des DSV[Bearbeiten]

Jüngstenschein[Bearbeiten]