Sicherheit bei optischer Strahlung/ Regelwerke
Regelwerke
[Bearbeiten]International
[Bearbeiten]- IEC 60825
- Lasersicherheitsnorm
- IEC 62471
- Lampensicherheitsnorm
- Titel: Photobiological safety of lamps and lamp systems
- Derzeitige Fassung: IEC 62471 Ed. 1.0:2006
- IEC 60432-2 - Incandescent lamps - Safety specifications - Part 2
- Tungsten-halogen lamps for domestic and similar general lighting purposes
- Aktuelle Fassung: IEC 60432-2 Ed. 2.1:2005
- Definiert eine höchstzulässige UV-Emission von 2 mW/klm für Halogen-Glühlampen
- IEC 60432-2 - Incandescent lamps - Safety specifications - Part 3
- Tungsten-halogen lamps (non-vehicle)
- Aktuelle Fassung: IEC 60432-3 Ed. 1.2:2008
- Definiert eine höchstzulässige UV-Emission von 2 mW/klm für Halogen-Glühlampen
- IEC 62035 - Discharge lamps (excluding fluorescent lamps) - Safety specifications
- Aktuelle Fassung: IEC 62035 Ed. 1.1:2003
- Definiert eine höchstzulässige UV-Emission von 2 mW/klm für Halogen-Glühlampen
EU
[Bearbeiten]- Gefährdung durch künstliche optische Strahlung
- Übersicht
- Richtlinie 2006/25/EG
- HTML
- PDF
- EU-Richtlinie
- Muss von jedem Mitgliedsstaat in nationales Recht umgesetzt werden
- AT: VOPST
- DE: OStrV
- Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer
- Gefährdung durch künstliche optische Strahlung
- EN 12464: Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten
-
- Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen
- EN 12464-1
- Aktuelle Fassung: 2011
- Inhalt:
- Empfehlung für
- Wartungswerte der Beleuchtungsstärke Em
- Maximale UGR-Grenzwerte UGRL
- Mindestwerte der Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke Uo
- Mindestwerte der Farbwiedergabe-Indizes Ra
- Beispiel Büro: Schreiben, Lesen, Datenverarbeitung
- Em = 500 lx
- UGRL = 19
- Uo = 0,6
- Ra = 80
- Definition der Lichtfarben:
- Warmweiß: Tcp < 3300 K
- Neutralweiß: Tcp = 3300 ÷ 5300 K
- Tageslichtweiß: Tcp > 5300 K
- Empfehlung für
Beleuchtungsstärke Wartungswert | Raum/Tätigkeit |
---|---|
100 lx | Stiegen, Aufzüge |
100-200 lx | Lagerräume |
200 lx | Kantinen, Pausenräume, Industrielle Rohfertigung |
300 lx | Industrielle Mittelfertigung |
500 lx | Büro, Labor, Friseur, Industrielle Feinfertigung |
750 lx | Technisches Zeichnen, Industrielle Präzisionsfertigung |
1000 lx | Farbinspektion |
1500 lx | Feinarbeiten Elektronik, Uhrmacher |
2000 lx | Gravurarbeiten Kupfer (tw. seitl. Beleuchtung) |
- Teil 2: Arbeitsplätze im Freien
- EN 12464-2
- Aktuelle Fassung: 2007
Deutschland
[Bearbeiten]- OStrV - Optische Strahlungsverordnung
- NISG - Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung
-
- Enthält ein Verbot der Solarienanwendung für Jugendliche unter 18 Jahren
- DIN EN 60432-2 - Glühlampen - Sicherheitsanforderungen - Teil 2
- Halogen-Glühlampen für den Hausgebrauch und ähnliche allgemeine Beleuchtungszwecke
- Aktuelle Fassung
- DIN EN 60432-2 VDE 0715-2:2013 01
- Deutsche Fassung der EN 60432-2:2000 + A1:2005 + A2:2012
- Bamberger Merkblatt
- Begutachtungsempfehlungen für die Begutachtung von Haut- und Hautkrebserkrankungen.
- Download: http://www.dguv.de/inhalt/medien/bestellung/documents/bamberg.pdf
Berufskrankheiten
[Bearbeiten]- Hautkrebs zufolge UV-Exposition: Derzeit (Jän. 2013) keine Listen-BK. Wird aber als BK 5103 diskutiert.
Österreich
[Bearbeiten]Die österreichischen Regelwerke können im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes abgerufen werden.
ASchG - Arbeitnehmerinnenschutzgesetz
[Bearbeiten]Unterweisung: regelmäßig
Die VOPST stellt in Österreich die Umsetzung der EU-Richtlinie 2066/25/EG dar. Sie wurde am 8.7.2010 erlassen und trat am darauffolgenden Tag in Kraft. Sie ist eine Detailverordnung zum ASchG und präzisiert die österreichische Rechtslage beim Arbeitnehmerschutz vor optischer Strahlung.
PSA-VO
[Bearbeiten]Unterweisung bzgl. PSA: jährlich §19 (1) sagt aus, dass Bestimmungen der VOPST vorrangig gelten, Bestimmungen der PSA-VO kommen ggf. dazu.
Berufskrankheiten
[Bearbeiten]Schweiz
[Bearbeiten]Berufskrankheiten
[Bearbeiten]Regelwerke kommentiert
[Bearbeiten]Beschluss über Sicherheitsanforderungen für Normen für Lasereinrichtungen für Verbraucher 2014/59/EU
[Bearbeiten]Langtitel | Beschluss der Kommission vom 5. Februar 2014 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für Lasereinrichtungen für Verbraucher gemäß Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen |
Erscheinungsdatum | 05.02.2014 |
gültig ab | 06.02.2014 |
basierend auf | EU-Richtlinie 2001/95/EG |
Zielgruppe | Sicherheitsnormen für Lasereinrichtungen für Verbraucher |
Der EU-Beschluss richtet sich an die Ersteller von Produktsicherheitsnormen für Lasereinrichtungen auf europäischer Ebene. Dabei geht es um die Sicherheitsanforderungen für Lasereinrichtungen für Verbraucher. Lasereinrichtungen werden dabei in 2 Kategorien unterteilt:
- Lasereinrichtungen für Verbraucher (allgemein)
- Lasereinrichtungen, die auf Kinder ansprechend wirken
Es wird darauf hingewiesen, dass die Übereinstimmung einer Lasereinrichtung mit der Norm EN 60825-1 noch nicht die Sicherheit für den Verbraucher gewährleistet. Es müssen jedenfalls reversible und irreversible Schädigungen der Augen und der Haut verhindert werden. Folgende Merkmale sind bei Lasereinrichtungen gefordert:
- Lasereinrichtungen für Verbraucher
- Verwendung der Lasereinrichtung unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen
- Angenommen wird daher eine kurzfristige versehentliche Exposition
- Aus den Kriterien ergibt sich eine Verwendung von Lasereinrichtungen bis zur Laserklasse 2M
- Lasereinrichtungen, die auf Kinder ansprechend wirken
- Verwendung der Lasereinrichtung unter allen erdenklichen Verwendungsbedingungen
- Angenommen werden muss daher eine absichtliche langfristige Exposition (auch mit optischen Instrumenten=
- Aus der geforderten Situation ergibt sich eine Verwendung von Lasereinrichtungen nur der Laserklasse 1
Weiters wird für Geräte, deren Zweck eine beabsichtigte Hautschädigung ist (kosmetische Geräte für den Hausgebrauch), ein hohes Maß an Schutz für die Gesundheit und Sicherheit gefordert.
Vorrangig muss die Sicherheit und Gesundheit über technische Schutzmaßnahmen erreicht werden. Zusätzlich sind geeignete Warnhinweise und Benutzungsanweisungen betreffend der sicheren Verwendung des Geräts anzugeben.
Referenzen
[Bearbeiten]- EN 60825-1:2007: Sicherheit von Lasereinrichtungen - Teil 1: Klassifizierung von Anlagen und Anforderungen