Sicherheit bei optischer Strahlung/ Regelwerke/ VOPST

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VOPST[Bearbeiten]

Die VOPST stellt in Österreich die Umsetzung der EU-Richtlinie 2066/25/EG dar. Sie wurd am 8.7.2010 erlassen und trat am darauffolgenden Tag in Kraft. Sie ist eine Detailverordnung zum ASchG und präzisiert die österreichische Rechtslage beim Arbeitnehmerschutz vor optischer Strahlung.

Untersuchungspflichten[Bearbeiten]

Aufgrund der VOPST kamen in der VGÜ (Verordnung zur Gesundheitsüberwachung) folgende Änderungen hinzu:

  • Sonstige besondere Untersuchungen gem. §51 ASchG
    • d. h. der AG muss die Untersuchung anbieten, der AN kann die Untersuchung in Anspruch nehmen
    • Wann? Bei Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen
    • Als regelmäßig werden 2 Jahre empfohlen (eine Verkürzung dieser Zeitspanne ist nicht vorgesehen)
    • Wenn Expositionsgrenzwerte gem. VOPST überschritten werden
      • Die Überschreitung der Expositionsgrenzwerte ist ohne PSA zu betrachten. Das Argument, dass der AN ohnehin durch die PSA geschützt ist, gilt nicht, da es ja keine Garantie gibt, dass die PSA getragen wird.