Verwaltungsrecht in der Klausur/ Vorwort

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Auftaktveranstaltung Fellow-Programm 2018 - 102
  • Autor: Nikolas Eisentraut
  • Institution: Freie Universität Berlin
  • Kontakt: nikolas.eisentraut@fu-berlin.de

Hier entsteht zur Zeit in Zusammenarbeit mit mit vielen Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen rechtswissenschaftlicher Fakultäten aus ganz Deutschland ein erstes großes OER-Lehrbuch zum Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht.
OER steht für Open Educational Resources, es geht also um die Erstellung freier Bildungsmaterialien. Das Lehrbuch wird frei lizenziert sein und kann damit auch als Grundlage für viele weitere OER-Projekte dienen. Mit der Erstellung eines OER-Lehrbuchs zum Verwaltungsrecht soll der Versuch unternommen werden, die Idee offener Bildungsmaterialien in den Bereich juristischer Ausbildungsliteratur zu tragen und konkurrenzfähig zu etablieren.
Konzeptionell ist das Lehrbuch auf eine Darstellung der Grundlagen des examensrelevanten Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrechts angelegt. Aus verwaltungsprozessualer, weil klausurrelevanter Perspektive sollen die zentralen Strukturen und Probleme des allgemeinen Verwaltungsrechts und der relevanten Bezüge zum besonderen Verwaltungsrecht wissenschaftlich aufbereitet und anhand von Fallbeispielen erklärt werden.
Bisher finden sich im Bereich der Rechtswissenschaften kaum Ansätze nichtkommerzieller Nutzung wissenschaftlicher Ausarbeitungen (erste Ansätze etwa bei www.jurawiki.de). Der Markt für juristische Fachliteratur wird von kostenpflichtigen Angeboten bestimmt, die sich zudem oftmals an den landesspezifischen Normen größerer Flächenbundesländer orientieren, weil in kleineren Bundesländern wie Berlin oder dem Saarland eine Kommerzialisierung nicht lohnt (in dieser Lücke haben sich erste kostenlose Projekte etablieren können wie die Saarheimer Fälle oder darauf aufbauend die Berliner Hauptstadtfälle). Gleichwohl produzieren insbesondere der wissenschaftliche Mittelbau, aber auch die Hochschullehrer und -lehrerinnen mit Vorlesungsskripten und Falllösungen einen breiten Fundus wissenschaftlicher Ausbildungsliteratur, der jedoch mangels klarer Lizenzbestimmungen und späterer Kommerzialisierungsinteressen Nutzungsbeschränkungen unterliegt und die deshalb häufig einer Weiterverwendung nicht zugänglich sind. Dies führt dazu, dass das Rad immer wieder neu erfunden werden muss: Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen fangen stets mit der Neuerstellung von Übungsfällen und stoffaufbereitenden Skripten an, anstatt ihre Zeit in Mitarbeit an und Verbesserung von bereits in Grundlagen aufbereitetem Wissen zu investieren.
Mit dem Projekt eines OER-Lehrbuchs wird eine zentrale Herausforderung für freie Bildungsmaterialien im Bereich der Rechtswissenschaften angenommen: Vertrauen in die Qualität. Rechtswissenschaftliche Ausbildungsliteratur muss den Anspruch an ein kompaktes, aktuelles und verständliches Nachschlagewerk erfüllen, das die wissenschaftlich relevanten Themen aufgreift, ausbildungs- und examensrelevant aufbereitet und gezielt wissenschaftlich vertieft. Kommerzielle Lehrbuchliteratur wird im Wesentlichen von Hochschullehrern und –lehrerinnen publiziert, die mit Ihrem Namen für eine bestimmte Qualität der Veröffentlichung stehen. Über neue Auflagen wird die Aktualität der Veröffentlichungen nachgewiesen. Um dieses „Vertrauens-Monopol“ in kommerzielle Ausbildungsliteratur anzugreifen, ist das OER-Lehrbuch um eine von mir verantwortete Herausgeberschaft konzipiert. Die einzelnen Abschnitte schaffen mittels namentlicher Verbürgung von zuständigen Autor*innen und die redaktionelle Betreuung durch den Herausgeber Vertrauen in die Qualität der Veröffentlichung. Aufgrund des wissenschaftlichen Anspruchs des Buches ist es zitierfähig.
Das Projekt wird vom Fellow-Programm Freies Wissen gefördert und der Projektfortschritt im Sinne freier Wissenschaft umfassend auf der hier einsehbaren Projektseite dokumentiert.



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