Vorlage Diskussion:Bild-IDPL

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Frage[Bearbeiten]

Es handelt sich dabei aber um eine Software-Lizenz. Es wird ausdrücklich von Code im Sinne von Software gesprochen, wie kann ein Bild unter diese Lizenz fallen ? --ThePacker 13:19, 16. Jul 2006 (UTC)

Gute Frage.
Ich hab mir die Lizenz nur grob angesehen, wir war das nicht Aufgefallen.
Das Problem ist einfach, wenn die Lizenz nur für den Code gilt, was gilt dann für Screenshoots?
Zynisch gesagt wieder mal ein Schnelllöschantrag?
-- MichaelFrey 13:27, 16. Jul 2006 (UTC)
Hmm, wie gesagt, ich habe mir die Lizenz genauer angesehen. Ich habe nichts dazu gefunden. Nur, dass man Teile der Applikation auch unter eine andere Lizenz stellen kann wenn es nötig ist, damit der Code kompatibel ist. Vielleicht kann man die Bilder unter PD stellen. Oder man fragt die Entwickler, unter welche Lizenz die Screenshots fallen. -- ThePacker 13:30, 16. Jul 2006 (UTC)
Ich frage mal an, EMails wie immer als Kopie an die Mailingliste.
-- MichaelFrey 13:35, 16. Jul 2006 (UTC)
Laut commons:Commons:Screenshots stehen freie Software Screenshots immer unter der Lizenz der Software, da es einfache abgeleitete Werke sind. -- Matthias 20:24, 16. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Danke, das ist eine Betrachtung.
Streng Interpretiert müsste man dann aber zum Screenshoot noch den Quellcode des Programmes mit liefern.
Aber bleiben wir einfach Pragmatisch, kein Entwickler von freier Software ist gegen eine Dokumentation.
-- MichaelFrey 18:54, 17. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Ein Link zum Quelltext des Programms dürfte ausreichen, auf jedenfall in online-Medien. Möchte man das Buch drucken und verkaufen, sollte schon eine CD mit Quelltext beiliegen. -- Matthias 19:04, 17. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]