Diskussion:Aufgabensammlung Mathematik: DGL dx/dt=sin(tx) besitzt eindeutig definierte Lösung

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Bedenken wegen Urheberrecht[Bearbeiten]

ich bezweifle, dass das urheberrechtlich zulässig ist. Auf dem Arbeitsblatt (pdf-link) steht nicht, dass Edgardo Stockmeyer seine Aufgaben unter eine freie Lizenz stellt. Wenn der Urheber der Aufgabe das nicht tut, kann man die Aufgabe nicht abtippen und sie hier als freie Lizenz erklären.--Bocardodarapti 22:20, 3. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]

Ich denke, der kurze Formeltext fällt nicht unter das Urheberrecht, weil es kein Werk im Sinne dieses Rechtes ist. Diese oder eine ähnliche Aufgabe haben schon viele auch in anderen Unterrichtssituationen vorgesetzt bekommen, von daher wird auch die genannte Person da keinen Originalitätsanspruch haben. Gerade bei Formeln ist ja nun die Variationsbereite der möglichen Formulierungen gering, im Gegenteil, es ist ja sogar gerade Ziel solcher Formeln, Probleme einheitlich zu beschreiben. Auch von daher würde eine Einordnung als Werk zügig zur Unmöglichkeit führen, überhaupt mathematische oder physikalische Zusammenhänge als Formeln zu formulieren. Der gesamte Übungszettel wäre sicherlich ein Grenzfall, wenn man den wortwörtlich komplett abtippen würde oder gar das PDF selbst unverändert anderweitig veröffentlichen. Durch die Kombination der Aufgaben in bestimmter Reihenfolge und der Angabe einer bestimmten Abgabezeit ist da insgesamt für das PDF wohl ein originäres Werk anzunehmen, nicht aber für einzelne Aufgaben, die dann zudem auch nicht exakt in der gegebenen Formatierung übernommen wurden (hier (X)HTML im wikibook-Stil, dort PDF; bei solchen Grenzfällen kann letztlich die exakte Formatierung bei nicht originärem Inhalt den Unterschied zwischen einem Werk oder nicht ausmachen). Doktorchen 10:06, 4. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]
In dem Text geht es nicht um eine Formel, sondern um eine Aufgabe. Ich befürchte, dass es Wunschdenken ist, dass bei einer Aufgabe das Urheberrecht ignoriert werden kann. Das wäre sehr schön, wenn man einfach Aufgaben aus den unterschiedlichsten Quellen übernehmen könnte. Wissenschaftliche Inhalte sind generell verwendbar, das ist nicht problematisch. Es geht um die direkte wörtliche Übernahme einer Formulierung, was ja auch durch die Quellenangabe 'zugegeben' wird. Diese Übernahme ist m.E. ein Verstoss, auch wenn eine selbst erdachte Aufgabe nahezu vollständig mit dieser Aufgabe übereinstimmen könnte und sehr ähnlich wäre. Es geht nicht um Ähnlichkeit, die im mathematischen Kontext unvermeidbar ist, sondern um die Übernahme.--Bocardodarapti 10:24, 5. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]
Naja, wesentlicher Inhalt ist eine Formel und davor ein paar Wörter und dahinter ebenfalls, insgesamt ein Satz, von dem sich sagen wir mal 80%-95% kaum anders formlieren läßt, wenn man nur eine Aufgabe stellen will und keine Geschichten erzählen. Auch die Möglichkeit einer knappen Formulierung beschränkt die Möglichkeit, den Inhalt vielfältig anders formulieren zu können. Von daher kann man versuchen, das mit zwei Sätzen anders zu formulieren, wenn man mag - schaden kann es ja nicht. Ich denke aber wie gehabt, solch ein knapper Satz mit einer Formel als wesentlicher Inhalt ist kein Werk im Sinne des Urheberrechtes, der Inhalt ist auch nicht besonders originell, einzigartig oder individualisiert, von daher wird da auch die 'kleine Münze' kaum anwendbar sein - um den Status eines Werkes zu erreichen, müßte man schon etwas mehr ausschmücken, etwa eine 'Geschichte' erzählen, etwa wo die Formel oder das Ergebnis praktisch Anwendung findet. So aber ist das zu wenig für ein Werk, man kann einfach kaum anders ähnlich knapp formulieren. Die Quellenangabe ist auch von daher nicht unbedingt notwendig, was eher bei dem Beweis relevant wäre, wenn man den nicht selbst formuliert hätte. Andererseits ist es zweifellos eine gute und sinnvolle Geste, die Quelle auch anzugeben, wobei das nicht impliziert, daß man damit das Referenzierte für ein Werk hält. Wenn man es tut, so wäre die Aufgabe eher ein Zitat - und da mit dem Beweis hinreichend eigener Inhalt vorhanden ist und ja sogar auch eine Quellenangabe, ist es auch im Falle eines Werkes in Ordnung, das so zu notieren. In dem Falle wäre der Beweis ein abhängiges Werk und man könnte das Zitat auch formal korrekt etwa mit blockquote als Zitat kennzeichnen. Da Darstellungsprogramme dabei allerdings meist das Attribut cite nicht zugänglich machen, ist es sinnvoll, die Quellenangabe (etwa in einem Element cite) allgemein sichtbar zu notieren und eventuell mit dem cite-Attribut nur auf dieses cite-Element zu verweisen. Ich glaube indes nicht, daß eine formal korrekte und maschinenlesbare Quellenangabe wirklich notwendig ist, damit erkennbar ist, daß es sich um ein Zitat handelt. Von daher hat man da recht viele Möglichkeiten, das von formal korrekt als Zitat zu kennzeichnen bis zu der Möglichkeit, den Satz nicht als urheberrechtlich relevantes Werk einzustufen und alles so zu lassen oder gar die Quellenangabe einzusparen (wobei letzteres nicht meine Empfehlung wäre, wenn man die Quelle schon kennt).
Generell ist es sicher so, daß man nicht einfach so beliebige Aufgaben übernehmen an, kommt immer drauf an, ob das von Inhalt und Umfang her als Werk angesehen werden kann - und wenn man es so einschätzt, ist dann die nächste Frage, ob der eigene Inhalt selbst ein Werk ist, welches inhaltlich ein Zitat erforderlich benötigt. Kritisch wird die Angelegenheit sicherlich, wenn man zu einem Buch eine komplette Aufgabenlösungssammlung veröffentlicht, da muß man sich dann genauer anschauen, wie es mit abhängigen Werken läuft. Das trifft ja aber wohl bei dieser Aufgabensammlung ohnehin nicht zu.
Doktorchen 14:02, 5. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]
gut, ich hab meine Meinung gesagt.--Bocardodarapti 18:16, 5. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]

Hallo,

ich habe damals den Professor gefragt, ob es in Ordnung ist, wenn ich meine Lösung hier auf Wikibooks veröffentliche (und dementsprechend seine Aufgabe zitiere). Er hatte sich damit einverstanden erklärt.

Ich glaube aber auch, dass diese Aufgabe nicht die notwendige Schöpfungshöhe erreicht, um urheberrechtlich geschützt zu sein (siehe Abschnitt „Technisch-wissenschaftliche Darstellungen“ im Wikipedia-Artikel zur Schöfungshöhe). Dies zeigt sich beispielsweise daran, dass auf diesem Übungsblatt (Aufgabe G39) und in diesem Forenbeitrag recht ähnliche Aufgaben beschrieben werden. Insofern bezweifle ich, dass die Aufgabenstellung allein ausreichend Individualität aufweist, wie es das deutsche Urheberrecht für ein urheberrechtlich geschütztes Werk fordert. Außerdem besteht im wissenschaftlichen Bereich ein weitreichendes Zitierrecht, was im Zweifelsfall auch greifen könnte. (Im Übrigen: Die Lösung der Aufgabe stammt vollständig von mir).

Wie dem auch sei, sollte sich der Professor später einmal bei mir melden, weil er die Aufgabenstellung so nicht mehr online haben möchte, dann werde ich gerne die Aufgabenstellung umformulieren. Es wäre beispielsweise möglich den Sinus durch ein Kosinus oder ein Arkustangens zu ersetzen.

Grüße Stephan Kulla 21:27, 12. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]